Steiner: Länder sehen bei UVP-Verfahren noch Klärungsbedarf
Wolfgang Steiner, Direktor des Oberösterreichischen Landtags, stellte klar, dass der Entwurf, mit Ausnahme eines einzigen Punktes, mit den Ländern abgestimmt worden sei. Seiner Auffassung nach werden die Landesverwaltungsgerichte einen bürgernahen Rechtsschutz ermöglichen. In diesem Sinn plädierte er für eine rasche Beschlussfassung. Nicht einsichtig ist laut Steiner für die Länder allerdings, warum es bei UVP-Verfahren eine Ausnahme vom Zuständigkeitsprinzip geben solle. Er sieht hier noch Verhandlungsbedarf, wobei er sich vorstellen kann, länderübergreifende Infrastrukturprojekte beim Bundesverwaltungsgericht zu konzentrieren.
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