Burgstaller: „Die derzeitige Diskussion über die Aufwertung der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder zu Landesverwaltungsgerichten zeigt eindrucksvoll, dass sich diese bewährt haben und die damals eingeschlagene Richtung richtig war.“
„Die Unabhängigen Verwaltungssenate haben die Bewährungsprobe, ob und wie sich diese gerichtsähnliche Tribunalform in das grundsätzlich ausgezeichnet bewährte System der Verwaltungsbehörden einordnen würde, bestens bestanden. Ihre qualitätvolle Tätigkeit ist aus unserem Rechtsschutzsystem nicht mehr wegzudenken“, stellte der SalzburgerLandesamtsdirektor Hofrat Dr. Heinrich Christian Marckhgott fest.
„Die Schaffung der Unabhängigen Verwaltungssenate vor 20 Jahren war ein erster Schritt, dass anstatt von weisungsgebundenen Berufungsbehörden in bestimmten Bereichen ein unabhängiges Tribunal im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrolliert. Um den modernen Anforderungen an den Rechtsstaat zu entsprechen, hat der Gesetzgeber in den folgenden zwei Jahrzehnten den Unabhängigen Verwaltungssenaten immer mehr Aufgaben übertragen.