In einem 10 Punkte Programm wird von den richterlichen Interessensvertretungen bei der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichtshöfe die Einhaltung europäischer rechtsstaatlicher Standards eingefordert.
Die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (VUVS) hat zusammen mit der Richtervereinigung, der Sektion der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft und dem Verein der Verwaltungsrichter eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Einführung von Verwaltungsgerichten beschlossen. In diesem 10 Punkte Programm wird bei der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte die Einhaltung europäischer rechtsstaatlicher Standards eingefordert.
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Dazu zählt der Grundsatz, dass – ohne Ausnahme – jede Entscheidung einer Verwaltungsbehörde bei einem Verwaltungsgericht bekämpft werden kann und gegen jedes Urteil eines Verwaltungsgerichts die Beschwerde an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof möglich sein muss. Weitere Forderungen sind ein möglichst einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht, die Angleichung der Ernennungsvoraussetzungen und der Ausbildung, die Möglichkeit der Richter zwischen Zivil- Straf- und Verwaltungsgerichten zu wechseln und das Selbstergänzungsrecht der Gerichte. Für die Erstbestellung der Verwaltungsrichter wird für die Senatsmitglieder der UVS und des UFS eine Übergangsregelung nach dem Vorbild der Überleitung des UBAS zum Asylgerichtshof gefordert.
Dieses Programm wurde heute allen politischen Entscheidungsträgern im Bund und in den Ländern übermittelt und wird als Grundlage für gemeinsame Gespräch der Interesssenvertretungen mit den maßgeblichen Politikern in den nächsten Wochen dienen.
SK
10 Punkte Programm für die Einrichtung der Verwaltungsgerichte