Landesverwaltungsgerichte: Justizvertreter warnen vor politischem Einfluss

Vertreter der Richter und Staatsanwälte, der Verwaltungssenate und Verwaltungsrichter haben die Vereinbarung über die Errichtung von Verwaltungsgeichten zum Anlass genommen und am Donnerstag in einem Schreiben an Regierung und Länder ein Zehn- Punkte- Forderungsprogramm übermittel.

Nachdem sich Bund und Länder in der Vorwoche nach jahrelanger Diskussion auf die Errichtung von eigenen Verwaltungsgerichten geeinigt haben, warnen Justizvertreter nun vor einer politischen Vereinnahmung der Justiz im Zuge der Reform. So dürften sich die Länder künftig die Richter selbst aussuchen, die über die Landesverwaltung urteilen sollen, lautet die Befürchtung.

Mit der Reform sollen rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden aufgelöst und dafür neun Verwaltungsgerichte der Länder sowie zwei auf Bundesebene errichtet werden.

Die Justizvertreter verlangen jetzt u.a., dass die geplanten neuen Verwaltungsgerichte möglichst gleichartig organisiert und dem Justizministerium unterstellt werden, erklärte Klaus Schröder, Vorsitzender der Bundesvertretung von Richtern und Staatsanwälten in der Gewerkschaft.

„Haus- und Hofgerichte in Europa nicht üblich“

Bedenklich wäre es ebenfalls, wenn das Bundesfinanzgericht dem Finanzministerium unterstellt wäre. Es sei in Europa nicht üblich, dass sich Minister „private Haus- und Hofgerichte“ halten, so Schröder. Es dürfe nicht so sein, dass sich jeder Landeshauptmann und jedes Ressort „seine eigene Gerichtsbarkeit schnitzen darf“. Einen solchen politischen Einfluss möchte man verhindern. Für Schröder ist es „völlig unverständlich, warum nicht alle Gerichte dem Justizministerium unterstellt werden“.

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