Opposition drängt darauf, dass Rechtsschutz durch Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingeschränkt wird

Die geplanten neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte sollen im Jahr 2014, spätestens jedoch Anfang 2015 ihre Arbeit aufnehmen.

Dieses Ziel peilt die Regierung an, wie Staatssekretär Josef Ostermayer den Abgeordneten im Rahmen der parlamentarischen Budgetberatungen mitteilte.

Noch sind die gesetzlichen Bestimmungen nicht fertig, Ostermayer rechnet aber mit der baldigen Vorlage eines Regierungsentwurfs und hofft auf einen einstimmigen Beschluss im Nationalrat. Für die Umsetzung braucht es ihm zufolge allerdings eine gewisse Übergangszeit, schließlich müssten zuvor nicht nur zahlreiche Einzelgesetze geändert, sondern auch Verfahrensrückstände abgebaut werden.

Die Opposition drängt unter anderem darauf, dass der Rechtsschutz für BürgerInnen durch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingeschränkt wird.

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