Rechtzeitig vor Mitternacht wurden gestern die am Freitag verkündeten Verschärfungen in der 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung und der Änderung der Verordnung BGBl. II Nr. 456/2021 kundgemacht, die ab heute gilt.
Hier die wesentlichen Änderungen:
2G-Regel:
In der Gastronomie, Hotellerie, im Kulturbereich und im Sport haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Die bisher gültige 3G-Regelung wird damit weitestgehend von 2G abgelöst.
Übergangsfrist für Einmalgeimpfte

Der 14. Juni wird zum „International Fair Trial Day“ (IFTD). Dieser wurde von einer Vielzahl europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen ins Leben gerufen. Gleichzeitig wird auch der „Ebru Timtik“- Preis verliehen, der nach der türkischen Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin benannt ist,
Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.
Die Europäische Rechtsakademie in Trier veranstaltet unter dem Schwerpunkt „Zugang zum Recht“ ein Online-Seminar zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention.
Die praktischen Herausforderungen, welche das digitale Zeitalter für die Sicherung der Grundrechte mit sich bringt, sind Gegenstand des von der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier veranstalteten Online-Seminar.
Die Wanderausstellung „Verfassungsgerichtshof auf Tour“ wird durch die Bundesländer reisen
Es wäre möglich, schneller Corona-Impfstoffe zu produzieren, wenn die Entwicklerfirmen ihr Wissen teilen würden.
Der Hauptausschuss gab am 04.12.2020 grünes Licht für neue COVID-19-Verordnung. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Entwurf zu. Die neue Verordnung löst ab 07. Dezember 2020 die aktuelle Verordnung ab und gilt bis zum Ablauf des 23. Dezember 2020 – bzw., was die Ausgangsregelungen betrifft, bis zum 16. Dezember 2020.