Auch im nächsten Jahr gibt es für UVS-Mitglieder wieder die Möglichkeit an einem der europäischen Gerichtshöfe einen Studienaufenthalt zu absolvieren
Der Aufenthalt ist beim EuGH mit sechs oder zwölf Monaten und beim EGMR mit zwölf Monaten bemessen. Dies ist sicher eine außergewöhnliche Chance sich mit der Arbeitsweise der europäischen Gerichte vertraut zu machen.