Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger betonte in seiner Rede, der Verfassungsgerichtshof sei der wichtigste Garant der Grundrechte, also der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte des Einzelnen.
In seinem Erkenntnis vom 14. März 2012, U 466/11 ua., habe der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass auch die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeräumten Rechte und Freiheiten als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte beim Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden können. Mit diesem Erkenntnis habe der Verfassungsgerichtshof seine Funktion als Garant der Grundrechte richtungweisend weiterentwickelt und auch der Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.
Am 25. September 2012 fand in den Repräsentationsräumen der JKU das österreichweit erste Symposium zur größten Verfassungsreform der vergangenen Jahrzehnte statt: der im Mai dieses Jahres verabschiedeten Novelle über die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ab 1. Jänner 2014.
Auch im nächsten Jahr gibt es für UVS-Mitglieder wieder die Möglichkeit an einem der europäischen Gerichtshöfe einen Studienaufenthalt zu absolvieren

Eine Delegation von Verwaltungsrichterinnen und –richtern des Verwaltungsgerichtes Berlin und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, angeführt von der geschäftsführenden Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin Hildegard Fitzner-Steinmann stattete am 17. Und 18.9.2012 unserer Standesvertretung einen Gegenbesuch in Wien ab.