Die Stellung der Höchstgerichte zueinander im Lichte der aktuellen Diskussion über eine Gesetzesbeschwerde
Mittwoch, 12. September 2012, 10:00 – 13:00 im Abgeordneten Sprechzimmer des Parlaments, Dr. Karl Renner Ring 1, 1010 WienAnmeldungen erbeten unter christina.ziegerhofer@parlament.gv.at. Die Einladung (s.u.) gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Eintrittskarte ins Parlament
Einladung Enquete 12.9.:
„Die Stellung der Höchstgerichte zueinander im Lichte der aktuellen Diskussion über eine Gesetzesbeschwerde“
Mittwoch, 12. September 2012, 10:00 – 13:00 im Abgeordneten Sprechzimmer des Parlaments, Dr. Karl Renner Ring 1, 1010 WienDie alte Streitfrage über die Stellung der Höchstgerichte bzw. deren Verhältnis zueinander rückt anhand der geplanten „Gesetzesbeschwerde“ vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. In der mit besonderer Emotion geführten Debatte werden Fragestellungen über die Ausweitung und Gestaltung des Grundrechtsschutzes, die Verfahrensdauer, die Rechtssicherheit bis hin zur Kompetenzverteilung der Höchstgerichte zur offenen Diskussion.
Mit einer „Gesetzesbeschwerde“ soll ein zusätzliches Mittel geschaffen werden, beim Verfassungsgerichtshof Gesetze als verfassungswidrig anfechten zu können. Dadurch soll der Rechtsschutz Rechtssuchender verbessert und ein neues Rechtsmittel gegen die bis dato endgültigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs eingeführt werden.
Zweifellos ist es im Interesse aller Rechtssuchenden, verbesserte Möglichkeit zur Überprüfung grundrechtlicher Interessen und Ansprüche zu schaffen, fraglich ist allerdings das wie. Dem Parlament liegen nun zwei unterschiedliche Anträge zur legistischen Ausgestaltung einer Gesetzesbeschwerde vor. Aus Justizkreisen wird davor gewarnt, dass durch eine derartige Maßnahme die seit Entstehung unserer Verfassung völlig unstrittige Gleichstellung der drei Höchstgerichte gefährdet und eine Art übergeordneter zentraler „Bundesgerichtshof“ geschaffen werden könnte. Der Grundrechtsschutz sei in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gerade in den letzten Jahren erkennbar verbessert worden, wie sich dies auch anhand der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachvollziehen lässt. Weitere Verbesserungen innerhalb der Justiz sind angedacht, wie etwa die Schaffung eines eigenen Grundrechtssenates, sodass eine befürchtete Überordnung des Verfassungsgerichtshofs über OGH und VwGH nicht nur sachlich nicht geboten, sondern auch dem Rechtsschutz und der Rechtssicherheit nicht förderlich seien.
Auf der anderen Seite wird die „Gesetzesbeschwerde“ als einziges Mittel zu einer dringend gebotenen Verbesserung des Rechtsschutzes argumentiert, wie dies auch den vorliegenden Entwürfen einer „Gesetzesbeschwerde“ zu entnehmen ist.
Was ist nun wirklich der Weisheit letzter Schluss?
Über diese aktuellen Fragen wollen wir mit einer Runde renommierter Experten im Parlament diskutieren. Im Anschluss daran wird es die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch geben.
Das Programm:
Abg. z.NR Dr. Hannes Jarolim (Einleitung und Moderation) SC Mag. Dr. Gerhard Hesse (Sektionschef Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes) Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer (Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien) Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner (Präsident des Verwaltungsgerichtshofes) Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofs) Hon. Prof. Dr. Gerhard Kuras (Richter am Obersten Gerichtshof) Abg.z.NR RA Dr. Peter Wittmann (Verfassungssprecher der SPÖ) Dr. Roland Kier (Rechtsanwalt bei Soyer & Partner/in)Mit freundlichen Grüßen,
RA Dr. Hannes Jarolim SPÖ-Justizsprecher