Riga, Richter und Mittsommernacht

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Zeller, Hanschitz, Freimane, Berzina, Neimanis
Zeller, Hanschitz, Freimane, Berzina, Neimanis

Lettland ist  seit dem Jahr 2004 in der EU und hat zeitgleich mit dem Beitritt Verwaltungsgerichte eingerichtet sowie ein neues Verfahrensrecht eingeführt.

Die Einladung der lettischen Verwaltungsrichter haben wir sehr gerne angenommen. Die Studienreise war damit eine gute Gelegenheit für einen Vergleich des geplanten österreichischen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem lettischen System, welches nach deutschem Vorbild gestaltet wurde.

Überrascht wurden wir nicht nur von der Gastfreundlichkeit und Herzlichkeit der lettischen Richterkolleginnen und Kollegen, sondern auch von deren hoher Fach-und Sprachkompetenz und der ausgezeichneten personellen Austattung der Gerichte.

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Föderalismus in der Besoldung als „Wettbewerb in Schäbigkeit“

Bei der Eröffnung des 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstages in Münster beschäftigte sich der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Verwaltungsrichter, Dr. Christoph Heydemann, in seiner Rede ausführlich mit dem Stellenwert der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und aktuellen Problemen. Großen Raum nahm dabei die Besoldungssituation der Verwaltungsrichter in Deutschland ein. Da die Arbeit der Richter die gleiche sei, müsse …

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Facebook-Freundschaft als Befangenheitsgrund?

Richterliche Ethik als Arbeitsschwerpunkt am 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstag in Münster

Vwr MünsterAuch Richterinnen und Richter können sich der aktuellen Wertediskussion, ausgelöst durch die rapiden gesellschaftspolitischen und technologischen Entwicklungen, nicht entziehen. Dies zeigten die beiden Arbeitskreise zur richterlichen Ethik, welche im Rahmen des 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstages vom 5. bis 7. Juni 2013 in Münster stattfanden, sehr deutlich.

Um die Thematik möglichst breit zu diskutieren, wurde von den deutschen Veranstaltern in Zusammenarbeit mit der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter ein deutschsprachiger Arbeitskreis mit einem Vortrag von Univ.Prof. Dr. Fabian Wittreck, und ein Arbeitskreis in englischer Sprache mit einem Vortrag des schwedischen Richters Thed Adelswärd (Senatspräsident am County Court Malmö), organisiert.

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Ist Rechtsstaatlichkeit messbar?

Ganz unter dem Eindruck der Finanzkrise, der Verfassungskrisen in einigen EU-Mitgliedsstaaten und der Vertrauenskrise in die EU stand die vierte Jahrestagung der Europäischen Grundrechtsagentur (FRA) am 6. Juni in Wien.

GrundrechtsagenturHinter dem Titel „Promoting the rule of law in the EU“ verbarg sich die Fragestellung, ob es für Rechtsstaatlichkeit auf europäischer Ebene so etwas wie anerkannte Standards gibt oder geben kann, deren Einhaltung durch EU-Institution überprüfbar ist. Die Gründe, diese Thematik auf die Tagesordnung zu setzen, sind Entwicklungen in Europa, welche die Ausweitung der ökonomischen Krise zu einer Krise des Rechtsstaats befürchten lassen. Da es sich beim Begriff der „Rechtsstaatlichkeit“ aber um einen vorrangig kontinental-europäisch geprägten Begriff handelt, wurden die Fragen nach europäischen Standards unter dem Titel „meassuring the rule of law, justice and fundamental rights“ behandelt.

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Symposion – Migration, Familie und Vermögen

Hinweis: Das Recht auf Familienleben von Migranten im Spiegel der Rechtsprechung des EGMR Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter,VfGH 19. Juni 2013  9.00 bis 17.00h im Bundesministerium für Justiz, Anmeldung erbeten bis 12. Juni 2013 unter office (et) ogfv.at oder Tel + 43 (1)4277-34804 Programm …

„Größter Gewinner der Reform ist, wer Rechtsschutz sucht“

Der Umbau des Instanzenzugs 2014 bringt Chancen, aber auch Herausforderungen.

 BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

presse-logoHaibach ob der Donau. Das Jahr 2014 bringt die größte Umstellung des Rechtsschutzes in der Verwaltung, seit es das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 gibt: Elf neue Verwaltungsgerichte, zwei des Bundes und neun der Länder, übernehmen durchgängig in sämtlichen Angelegenheiten der Verwaltung – von Abgaben bis Zivildienst – die Funktion als zweite Instanz. Für Harald Perl, kommender Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und damit bald des größten Gerichts Österreichs, steht bereits fest, wer am meisten Nutzen daraus ziehen wird: „Der größte Gewinner der Reform ist der Rechtsschutzsuchende“, sagte Perl am Wochenende am Rande der Tagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) in Haibach ob der Donau zur „Presse“. Perl: „Wer nicht einverstanden ist mit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung, kann auf direktem Weg ein unabhängiges Gericht anrufen und hat keinen langen Instanzenzug in der Verwaltung.“

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Bürger gegen Amt: Richter haben letztes Wort

 Ein Richterspruch soll Streitfälle mit Behörden ab 2014 schneller und verlässlicher beenden.

Die seit Jahrzehnten größte Strukturreform der Verwaltung naht im Eiltempo: Ab Jänner 2014 wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgekrempelt. Künftig werden Bescheide nicht mehr bei der jeweils zuständigen Behörde beeinsprucht, sondern bei einem Gericht.

Anlass genug, dass es bei der Frühjahrstagung der Juristenkommission, die am Donnerstag startete, ausschließlich um diese Reform geht.

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Karl sieht Verwaltungsgericht-Reform als Chance

Justizministerin Karl erwartet sich von der im Vorjahr beschlossenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit einen vielfältigen Zugewinn für Bürger und Unternehmen.

Bild: SN/APA (Hochmuth)
Bild: SN/APA (Hochmuth)

Bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission stellte sie am Donnerstag die Vorteile einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts in den Vordergrund. „Justizstaat: Chance oder Risiko“ lautet das Motto, unter dem die Juristen bis Samstag in Haibach ob der Donau die Auswirkungen der Anfang 2014 in Kraft tretenden Reform diskutieren. Für Karl ist das Urteil bereits gefallen, sie sieht den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit „nur als Chance“.

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Internationale Konferenz zur effektiven Konfliktlösung in Verwaltungsverfahren

Unter dem Titel „The principles of finality“, fand am 24. Mai 2013 in Utrecht eine internationale Konferenz statt, welche vom Administrative High Court in Zusammenarbeit mit der Universität Utrecht und der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) veranstaltet wurde.

Wirksame Rechtsbehelfe zur effektiven und endgültigen Konfliktlösung stehen nach Auffassung der Veranstalter auch in Verwaltungsverfahren auf der Tagesordnung, dies zeigten verschiedene Initiativen der EU-Kommission. Im Rahmen der Konferenz standen Fragen effektiver Rechtsmittel in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, besonders Systemfragen betreffend inhaltlicher Entscheidung versus lediglich Kompetenzen, Verwaltungsentscheidungen zu beheben behandelt wurden, im Vordergrund.

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Generalversammlung der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter (VEV) in Utrecht

Schwerpunkte der 14. Generalversammlung waren insbesondere Berichte und Diskussionen über die Veranstaltungen der 4 Arbeitsgruppen der Vereinigung im letzten Jahr, die Vernetzung der laufenden Tätigkeit mit anderen Institutionen auf EU-Ebene, Rechnungslegung und die Situation der Verwaltungsrichter in Griechenland.

SVwv Zenso wird die Vereinigung immer öfter gebeten, Verwaltungsrichter als Experten für Veranstaltungen namhaft zu machen bzw. Ko-operationen einzugehen. Das gilt sowohl für Veranstaltungen der „Europäischen Rechtsakademie“ (ERA) in Trier, welche auch Sitz der VEV ist, als auch für Veranstaltungen des „European Law Institut“ in Florenz sowie gemeinsame Veranstaltungen mit dem „National Institute of Magistrates“ (NIM) in Bukarest. Zuletzt zeigte auch die EU-Agentur für Migration (EASO) großes Interesse an der Zusammenarbeit.

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