Bürger gegen Amt: Richter haben letztes Wort

 Ein Richterspruch soll Streitfälle mit Behörden ab 2014 schneller und verlässlicher beenden.

Die seit Jahrzehnten größte Strukturreform der Verwaltung naht im Eiltempo: Ab Jänner 2014 wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgekrempelt. Künftig werden Bescheide nicht mehr bei der jeweils zuständigen Behörde beeinsprucht, sondern bei einem Gericht.

Anlass genug, dass es bei der Frühjahrstagung der Juristenkommission, die am Donnerstag startete, ausschließlich um diese Reform geht.

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Karl sieht Verwaltungsgericht-Reform als Chance

Justizministerin Karl erwartet sich von der im Vorjahr beschlossenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit einen vielfältigen Zugewinn für Bürger und Unternehmen.

Bild: SN/APA (Hochmuth)
Bild: SN/APA (Hochmuth)

Bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission stellte sie am Donnerstag die Vorteile einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts in den Vordergrund. „Justizstaat: Chance oder Risiko“ lautet das Motto, unter dem die Juristen bis Samstag in Haibach ob der Donau die Auswirkungen der Anfang 2014 in Kraft tretenden Reform diskutieren. Für Karl ist das Urteil bereits gefallen, sie sieht den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit „nur als Chance“.

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Internationale Konferenz zur effektiven Konfliktlösung in Verwaltungsverfahren

Unter dem Titel „The principles of finality“, fand am 24. Mai 2013 in Utrecht eine internationale Konferenz statt, welche vom Administrative High Court in Zusammenarbeit mit der Universität Utrecht und der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) veranstaltet wurde.

Wirksame Rechtsbehelfe zur effektiven und endgültigen Konfliktlösung stehen nach Auffassung der Veranstalter auch in Verwaltungsverfahren auf der Tagesordnung, dies zeigten verschiedene Initiativen der EU-Kommission. Im Rahmen der Konferenz standen Fragen effektiver Rechtsmittel in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, besonders Systemfragen betreffend inhaltlicher Entscheidung versus lediglich Kompetenzen, Verwaltungsentscheidungen zu beheben behandelt wurden, im Vordergrund.

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Generalversammlung der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter (VEV) in Utrecht

Schwerpunkte der 14. Generalversammlung waren insbesondere Berichte und Diskussionen über die Veranstaltungen der 4 Arbeitsgruppen der Vereinigung im letzten Jahr, die Vernetzung der laufenden Tätigkeit mit anderen Institutionen auf EU-Ebene, Rechnungslegung und die Situation der Verwaltungsrichter in Griechenland.

SVwv Zenso wird die Vereinigung immer öfter gebeten, Verwaltungsrichter als Experten für Veranstaltungen namhaft zu machen bzw. Ko-operationen einzugehen. Das gilt sowohl für Veranstaltungen der „Europäischen Rechtsakademie“ (ERA) in Trier, welche auch Sitz der VEV ist, als auch für Veranstaltungen des „European Law Institut“ in Florenz sowie gemeinsame Veranstaltungen mit dem „National Institute of Magistrates“ (NIM) in Bukarest. Zuletzt zeigte auch die EU-Agentur für Migration (EASO) großes Interesse an der Zusammenarbeit.

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Studie: Promi-Urteile steigerten Justiz-Image

Das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem ist gestiegen.

 (Die Presse)

 Bild: (c) Clemens Fabry
Bild: (c) Clemens Fabry

Positiv beurteilt werden die harten Urteile gegen ehemalige Politiker, für Ärger sorgte die Fußfessel für einen Sexualstraftäter.

Vor den Augen ihrer Amtsvorgänger präsentierte Justizministerin Beatrix Karl am Donnerstag die neuesten Studien zum Image der Justiz. Sie beruft sich dabei auf zwei Karmasin-Studien, die im Auftrag Karls in den Jahren 2011 und 2013 erstellt wurden.

Mehr Unabhängigkeit gefordert

80 Prozent der Befragten halten die Justiz für kompetent, aber nur 68 Prozent für unabhängig und gar nur 41Prozent für schnell. Insbesondere wünscht sich die Bevölkerung noch weitaus mehr Mut, „politisch unbeliebte Urteile zu fällen“ sowie raschere Prozesse.

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Das war das Maiforum 2013

Maiforum Graz JPGGanz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.

Die hohe Teilnehmerzahl, darunter auch mehrere Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes, zeigte das große Interesse der Verwaltungsrichterinnen und Richter am neuen Verfahrensrecht.

Einen ersten Überblick über die „Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte 1. Instanz“ gab die stellvertretende Sektionsleiterin im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Dr. Anna Sporrer. Ihr Vortrag machte den Teilnehmern die neuen Anforderungen deutlich, die durch den verfahrensrechtlichen Systemwechsel vom behördlichen Berufungsverfahren zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren auf die Richterinnen und Richter zukommen werden.

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UVS-Vereinigung wird Verwaltungsrichter-Vereinigung

Bei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen. Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich …

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Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Vor zahlreichem Fachpublikum, allen voran der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, und der Wiener Magistratsdirektor, Erich Hechtner, fand gestern Im Wiener Rathaus eine Veranstaltung der Wiener Juristischen Gesellschaft zum Thema „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: – Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof“ statt.

Der PräsidWiener Jur gesent der Gesellschaft, Walter Barfuß, zeigte sich in seiner Eröffnung erfreut über das große Interesse. Erstmals seit Bestehen der Gesellschaft sei es notwendig gewesen, in den großen Festsaal des Wiener Rathauses auszuweichen.

Der Vortragender, der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, skizzierte schwerpunktartig das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten. Die Entscheidung, für das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte das System des AVG beizubehalten, erachte er als sachlich richtig. Das neue Verfahrensrecht müsse sich nun auch im Massenverfahren bewähren. Die im Rahmen der Gerichtsreform und den damit verbundenen Rechtsanpassungen möglichen verwaltungsreformatorischen Maßnahmen seien leider weitgehend der kurzen Legisvakanz zum Opfer gefallen.

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Jabloner: besorgt über Situation in Wien

Als Sternstunde des Parlaments bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.

Jabloner UOhne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl,  SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.

Alle Beteiligten an diesem Projekt, das in seinem Umfang nicht unterschätzt werden dürfe, hätten großartige Arbeit geleistet. Angefangen von der Bundesregierung und den Landesregierungen, zu den Administrationen und den Verfassungsdiensten des Bundes und der Länder. Er selbst habe seit zwanzig Jahren, trotz Phasen des Zweifelns,  an diesen Weg geglaubt und letztlich Recht behalten.

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