Zum 70. Jahrestag der Urteilsverkündung im Nürnberger Prozess fand am 1.10.2016 im historischen Saal 600 des Schwurgerichtsgebäudes, in dem diese Urteile gesprochen wurden, eine Konferenz statt.
Bei der Eröffnung sprach unter anderem die US-Justizministerin Loretta Lynch. Sie betonte die Notwendigkeit einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, die in Nürnberg ihren Anfang nahm. Der Krieg dürfe nicht der letzte Richter sein, so Lynch und die Menschheit müsse den Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt als Grundstein für das Völkerstrafrecht der Gegenwart. Der berühmteste der Nürnberger Prozesse ist der „Hauptkriegsverbrecherprozess“, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 vor einem eigens hierzu eingerichteten alliierten Militärgerichtshof abgehalten wurde. Nach neun Monaten Verhandlung wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.



Als ein mit Anlegerverfahren befasster Richter ging Harald Wagner, Obmann der Wiener Sektion der Richtervereinigung, in seinem Vortrag der Frage nach, ob bzw. wie im richterlichen Alltag der Spagat zwischen hohen Qualitätsanforderungen und hohem „Output“ gelingen kann.
Die Auswirkungen der Digitalisierung aller Lebensbereiche wurden im Arbeitskreise über den elektronischen Rechtsverkehr ebenso erörtert wie bei den Fragestellungen zum Zugang zur Information oder im Arbeitskreis über die Wissensgenerierung im Verwaltungsprozess.
Mit rund 1.000 Teilnehmern, die in insgesamt 13 Arbeitskreisen und Workshops fachspezifische und gesellschaftspolitische Themen diskutieren, zählt der 
Wolfgang Helm, Richter des Verwaltungsgerichts Wien, referierte vor den versammelten ProfessorInnen, AssistentInnen und einer großen Zahl interessierter Studentinnen und Studenten über den Rechtsschutz gegen kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen und mögliche Anpassungen des –