18. Deutscher Verwaltungsgerichtstag (1): Restriktiver Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

verwaltungsgerichtstagHamburgMit rund 1.000 Teilnehmern, die in insgesamt 13 Arbeitskreisen und Workshops fachspezifische und gesellschaftspolitische Themen diskutieren, zählt der deutsche Verwaltungsgerichtstag wohl zu den größten derartigen Veranstaltungen in Europa.

Die alle drei Jahre organisierte Veranstaltung des Bundes deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) fand letzte Woche in Hamburg statt. Daran teilgenommen haben auch zahlreiche österreichische VerwaltungsrichterInnen. Auch unter den EröffnungsrednerInnen war eine österreichische Kollegin,Edith Zeller (Richterin am Verwaltungsgericht Wien) in ihrer Funktion als Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ).

 

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Maiforum 2016 (3): Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen

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Friedrich Forsthuber Photo: Michaela Bruckberger
Friedrich Forsthuber
Photo: Michaela Bruckberger

In seinem Vortrag betonte der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, das Erfordernis der Verständlichkeit gerichtlicher Entscheidungen.

Denn bei einem „Nichtverständnis“ nehme der Respekt vor der Rechtsprechung ab und die Gerichte seien Angriffen, insbesondere von Verfahrensparteien, ausgesetzt, die sich in ihren Rechten beschwert erachten. Gerade die freie Beweiswürdigung stehe dabei nach den Erfahrungen der Strafgerichte im Mittelpunkt der Kritik.

Um dem entgegen zu wirken, bedürfe es nachvollziehbarer und für die Allgemeinheit (sprachlich) verständlicher Urteile.

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Maiforum 2016 (2): Überpruefbarkeit und Leitfunktion richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 BannerMit den unterschiedlichen Aufgaben und damit Herausforderungen der Begründung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen hat sich HR Mag. Peter Nedwed, Richter am Verwaltungsgerichtshof, bei seinem Vortrag beim diesjährigen MAI-Forum auseinandergesetzt.

Die Rolle des Verwaltungsgerichtshofes im neuen Revisionsverfahren liegt zwar auch nach seiner Rechtsprechung in der Beantwortung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Verwaltungsgerichtshof schlechthin nicht mehr für die Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit zuständig wäre.

Vielmehr betonte Mag. Nedwed, dass zur Wahrung der Rechtssicherheit dieser Aspekt auch in Zukunft weiter Bedeutung für die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes hat. Den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes soll darüber hinaus grundsätzlich eine Leitfunktion sowohl für die Verwaltungsgerichte, als auch die Verwaltungsbehörden zukommen. Diese Leitfunktion besteht sowohl in der Frage der rechtlichen Auslegung, als auch darin, welche Feststellungen für eine nachvollziehbare rechtliche Würdigung erforderlich sind. Eine Korrektur verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof soll daher im Regelfall nur dann erfolgen, wenn die Verwaltungsgerichte diesen Leitlinien nicht folgen.

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Vortrag: Rechtsschutz gegen kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen

Uni Wien Rechtswissenschaft_de_4cWolfgang Helm, Richter des Verwaltungsgerichts Wien, referierte vor den versammelten ProfessorInnen, AssistentInnen und einer großen Zahl interessierter Studentinnen und Studenten über den Rechtsschutz gegen kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen und mögliche Anpassungen des – vom VfGH voriges Jahr zum zweiten Mal aufgehobenen – § 106 StPO.

Nach einer Darlegung der bestehenden Beschwerdemöglichkeiten gegen Rechtsverletzungen durch behördliches Einschreiten und Verhalten (mit oder ohne Zwangsgewalt) stellte der Vortragende das nichtöffentliche strafprozessuale Einspruchsverfahren dem sowohl im Instanzenzug als auch durch die Öffentlichkeit besser überprüfbaren verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegenüber.

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Maiforum 2016 (1): Eröffnungsvortrag von Nikolaus Forgó

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Nikolaus Forgó

Maiforum 2016 BannerDer Eröffnungsvortrag von Nikolaus Forgó (Universität Hannover) näherte sich in ganz besonderer Weise dem Generalthema der Qualität richterlicher Entscheidungen.

von Wolfgang Helm

In Form von „Zeitsprüngen“ über die letzten 80 Jahre beleuchtete der Vortragende die Irrungen der deutschen Rechtslehre, die Diskussion über Zielvorgaben für das Jurastudium und dessen aktuellen Zustand (Stichwort: Verteidigungsminister zu Guttenberg). Dabei spannte er einen großen Bogen von den Vertretern eines – im Gegensatz zum allgemeinen Verständnis von Wissenschaftlichkeit stehenden – formalistischen „Falllösungstrainings“ im Studium bis hin zur Frage einer künftigen Automatisierbarkeit von richterlichen Entscheidungen.

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Das war das Maiforum 2016

P1030631Dass die Themenstellung „Contemporary judgement writing“ auf sehr großes Interesse stieß, zeichnete sich schon vor Beginn der Veranstaltung ab.

Letztlich waren im voll besetzten Sitzungsaal des Niederösterreichischen Landtags RichterInnen aller Verwaltungsgerichte – ausgenommen Vorarlberg – vertreten und erstmals auch eine Reihe von JustizrichterInnen, darunter Sabine Matejka, Vizepräsidentin der Richtervereinigung.

Die Tagung ist ihrem Anspruch, die Anforderungen an eine zeitgemäße richterliche Tätigkeit zu formulieren und Herausforderungen zu benennen, voll gerecht geworden. Gerade der Vortrag von Prof. Forgo, der aus Sicht der Rechtsphilosophie die traditionellen juristischen Denk- und Arbeitsweisen hinterfragte, bot ungewohnte Denkanstöße.

Die vom Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, aufgezeigten Probleme der Verständlichkeit und Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen haben weitestgehend auch für die Verwaltungsgerichte Bedeutung.

Harald Wagner machte deutlich, welche Auswirkungen komplexe und grenzüberschreitende Sachverhalte auf die richterliche Arbeitsweise haben und welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Massenverfahren sachgerecht bewältigen zu können.

 

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Richterliche Netzwerke und europäisches Recht

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Armin von Bogdandy

285px-Vilnius_university_logo.svgZu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die Universität von Vilnius, das Litauische Parlament, die Richter-Vereinigung, das Rechtsinstitut und der Justizrat Litauens sowie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter.

Als „Key-speaker“ beschäftigte sich Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg)mit der Bedeutung von Europäischen Netzwerken am Beispiel des institutionalisierten Netzwerkes der Verfassungsgerichte.

Die Rolle von derartigen Netzwerken liegt laut Bogdandy zum einen darin, den Europäischen Rechtsraum zu entfalten und anderseits auch um für ein besseres Verständnis von Europäischem Recht zu sorgen. Grundlegend ist nach Bogdandy davon auszugehen, dass Europäisches Recht nicht nur Unionsrecht umfasst, sondern viel breiter und umfassender ist und nicht nur von der Idee der Förderung einer stetig wachsenden Integration getragen ist. Denn das Europäische Recht vereint in sich verschiedene Normen, Doktrinen, Judikatur und auch wissenschaftliche Beiträge, welche aus verschiedenen Rechtsregimen stammen.

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Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichter im Zeichen der Krise

2016-05-03-41-logo_aeaj_rgb_v2An der 17. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), die letzte Woche in Vilnius (Litauen) stattfand, haben VertreterInnen aus 20 Ländern teilgenommen.

Neben organisatorischen Fragen waren die zentralen Themen die aktuellen Entwicklungen in Europa, welche auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte unmittelbaren Einfluss haben.

So bestehen derzeit in Deutschland äußerst umstrittene Pläne, die hohe Anzahl von Rechtsmittel in Asylverfahren durch den Einsatz sogenannter „Richter auf Zeit“ zu bewältigen. In Frankreich wurde die Kontrolle der Notstandmaßnahmen auf die Verwaltungsgerichte übertragen, ohne dafür ein entsprechendes Verfahrensrecht vorzusehen.

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„Terror“ (Ferdinand von Schirach) im Landesgericht Linz

TerrorWas geschieht, wenn ein Passagierflugzeug von Terroristen entführt wird und auf ein ausverkauftes Fußballstadion zurast?

Was geschieht, wenn der Terror unseren Alltag beherrscht? Welche juristischen, moralischen und philosophischen Mittel hat unsere Gesellschaft in solch einer Ausnahmesituation? Darf die Würde des Menschen angetastet werden, wenn dadurch vermeintlich mehr Menschen gerettet werden können?

Anhand eines juristischen Konstrukts werden diese Fragen in Ferdinand von Schirachs erstem Theaterstück plastisch: An Bord von Flug LH 2047 von Berlin-Tegel nach München sind 164 Menschen. Die Maschine, von einem Terroristen entführt, nimmt Kurs auf die Allianz Arena.

Major Lars Koch, Pilot eines Kampfjets der Bundeswehr, muss reagieren.

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Maiforum 2016: Die Qualität richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 save the date2„Contemporary Judgement Writing“
Die Qualität richterlicher Entscheidungen
Anforderungen – Herausforderungen

20. Mai 2016
Landtagssaal des NÖ Landhauses
Landhausplatz, Haus 1B
3109 St. Pölten

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durchgeführt.

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