Standortentwicklungsgesetz: Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit

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Das Gesetz zur Standortentwicklung, das demnächst in Begutachtung gehen soll, wird von Juristen kritisch gesehen. Besonders bedenklich sei das Neuerungsverbot.

Während die Wirtschaft nach dem Beschluss der Eckpunkte für das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) über schnellere Rechtssicherheit jubelt, zweifeln nicht nur NGOs sondern auch Juristen an der rechtlichen Zulässigkeit des Regierungsvorhabens. Dieses sieht vor, dass Großprojekte automatisch genehmigt werden, wenn die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet.

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hält die geplante Neuerung vorerst „sowohl vom Verfassungsrecht als auch vom Europarecht her“ für unzulässig.

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Standortentwicklung: Bewilligung von Infrastrukturprojekten durch Untätigkeit der Behörde

foto: getty

Die Regierung will großen Infrastrukturprojekten Vorrang einräumen. Nach dem  vorgelegten Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz soll jedes Vorhaben genehmigt sein, auch wenn es nach neun Monaten keine Entscheidung der Behörde gibt. Damit würden die Bewilligungsverfahren letztlich hin zu den Verwaltungsgerichten verlagert werden.

Mit dem Vorstoß sollen die schleppenden Verfahren bei großen Infrastrukturprojekten deutlich beschleunigt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die bei größeren Vorhaben notwendig ist, dauerte 2016 laut Angaben des Umweltbundesamtes durchschnittlich 18,4 Monate. Gemessen wird hier der Zeitraum von der Einbringung des Antrags bis zur Entscheidung. Zieht man den Zeitpunkt heran, ab dem die Dokumente vollständig sind, dauerten die Verfahren „nur“ noch sieben Monate lang.

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UVP-Verfahren: Ein Staatsziel ist kein Verfahrensbeschleuniger

Bei Großprojekten prallen Interessen aufeinander. Daran würde die Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung nichts ändern.

(Beitrag von Karin Hiltgartner,  Expertin für Umwelt-, Klima- sowie Bau- und Planungsrecht, TU Wien, aus Anlass des  Fokustages „UVP und Raumplanung“)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommt nicht aus den Schlagzeilen: Zuerst herrschte überdurchschnittliche Empörung über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), den Bau der dritten Piste des Flughafens Schwechat nicht zu genehmigen.

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ? (2)

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Im Rahmen der, anlässlich des Genehmigungsverfahrens für die Dritte Piste gegen das Bundesverwaltungsgericht geführten Medienkampagne ließ Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview  mit folgendem Statement aufhorchen:

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Dazu mehr …

Unter dem Titel: „Erdogans tödliches Prestigeprojekt“ berichtet heute spiegel.online über eben dieses Projekt:

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Bewilligungsverfahren: Beschleunigung per Verordnung

© WKÖ

Konzentration, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Das ist ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm.

Dessen Umsetzung soll durch ein sogenanntes „Standortentwicklungsgesetz“ bereits  mit 1. Jänner 2019 erfolgen.

Geplant ist, dass Minister und Ländervertreter zu standortrelevanten Vorhaben gehört werden können, ein Expertengremium soll Empfehlungen abgeben. Die Sozialpartner sollen in diesem Expertengremium nicht vertreten sein, berichtete „Die Presse“ am Mittwoch. Zweimal pro Jahr soll überprüft werden, ob ein Vorhaben im Interesse der Republik ist – wenn ja, soll die Regierung per Verordnung diverse Verfahren beschleunigen können.

Lob aus der Wirtschaft

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Bundesverwaltungsgericht: „Recht auf saubere Luft“ rechtfertigt auch Fahrverbote

foto: apa/georg hochmuth

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können.

Das Gericht hatte im Rechtsstreit der deutschen Länder mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu entscheiden. Aber auch rund 20 weitere Städte mit zu hoher Stickoxid-Belastung hatte die DUH auf eine Verschärfung der Luftreinhaltepläne verklagt. Denn die hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an.

Entscheidung hat Signalwirkung

Das Gericht stützte seine Entscheidung unmittelbar auf das Unionsrecht (RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa). Die Einholung einer Vorabentscheidung war daher nicht erforderlich.

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