
Mit der im November 2018 vom Nationalrat beschlossenen UVP-Novelle wurde „zur Wahrung öffentlicher Interessen“ das Institut eines „Standortanwalts“ vorgesehen. Zusätzlich zum Umweltanwalt.
Das Land Wien hat nun als erstes Bundesland mit Erlass dem Wiener Standortanwalt mehr Kompetenzen verliehen, als bundesgesetzlich verankert sind. Er soll künftig auch Infrastruktur-Vorhaben oder Stadterweiterungen betreuen. Projekte privater Bauwerber (für die keine UVP nötig ist) sollen nicht in dessen Aufgabenbereich fallen.
Als Beispiele für Einsatzfelder wurden etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Straßenbauprojekte, Flächenwidmungen oder städtische Großbauvorhaben genannt. So wird unter anderem auch die geplante Eventhalle in den Fokus des Standortanwalts rücken, wie es hieß. Er soll dabei die volkswirtschaftlichen Effekte des in St. Marx entstehenden Bauwerks berechnen und in die Diskussion einbringen.
WWF sieht „Angriff auf Umweltschutz“