Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt mit seiner gestern veröffentlichten Entscheidung die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Damit erhält Klimaschutz in Deutschland Verfassungsrang.
Nach dem als historisch bezeichneten Urteil des „Hohe Rat der Niederlande“ im Dezember 2019 und dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Paris im Februar 2021 hat nun das nächste nationale Höchstgericht mehrere Klimaklagen für – zumindest teilweise – begründet erklärt. Die Regelungen des deutschen Klimaschutzgesetzes sind im Hinblick auf die verfassungsrechtlich bindenden Ziele des Pariser Klimaabkommens aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts in Teilen verfassungswidrig. Die Richter aus Karlsruhe haben den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 zu konkretisieren.
BVerfG warnt vor radikaler Reduktionslast für nachfolgende Generationen