Bestrebungen, der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, finden auf juristischer Ebene vor allem in zwei Bereichen Niederschlag: In der Forderung nach Einführung eines Straftatbestandes „Ökozid“ – wie derzeit in Frankreich – und in der Forderung, der Natur eigene, durchsetzbare Rechte zu verleihen.
Mit letzter Forderung, die von vielen als abwegig gehalten wird, beschäftigt sich ein aktueller Beitrag der „Legal Tribune Online“. Und es zeigt sich, dass die Forderung, Rechte von Ökosystemen anzuerkennen, bereits seit den 70er Jahren besteht.
Weltweit zwingen Gerichte in wegweisenden Urteilen Staaten und Konzerne zu mehr Klimaschutz.
Die Rechtfertigung der Hersteller, die Abschalteinrichtung verhindere den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors, wird verworfen.