Heinz Mayer: „In mir steigt der blanke Zorn auf“

 

Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Heinz Mayer, scheidender Jus-Dekan in Wien, ärgert sich über die Causa Hypo und „bejammert“ den Zustand der Regierungsparteien. Er kritisiert die Macht der Landespolitiker – und dass der Politik die Verfassung einfach „wurscht“ sei.

Von Philipp Aichinger und Benedikt Kommenda (Die Presse)

„Die politischen Parteien blockieren. Die Reformkommission unter Thienel ist ja ein Musterbeispiel. Was macht man? Eine Doppelspitze, zufällig rot-schwarz! Das zeigt ja, wie defensiv man ist. Man hat ja fürchterliche Angst, dass ein Schwarzer eine Idee hat, die von den Roten nicht goutiert werden kann und dann abgelehnt werden muss.“

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Experten fordern Qualitätsstandards bei Gerichtsgutachten

StandardNicht nur die mangelnde Qualität von Haftgutachten seien ein Problem, sagen Sachverständige. Es gibt zu wenige Gutachter, diese werden zu schlecht bezahlt. Und es gibt keine Kontrollinstanz, kritisiert die Volksanwaltschaft

Petra Stuiber – Der Standard

Das Echo auf den STANDARD-Bericht über das gar nicht gute Zeugnis, das eine deutsche Studie Österreichs Gerichtsgutachtern ausstellt, war groß. Viele Justizmitarbeiter, Sachverständige und Anwälte meldeten sich – und bestätigten die Kernaussage der von der Universität Ulm durchgeführten Untersuchung: Die Qualität lässt zu wünschen übrig, oftmals sind forensisch-psychiatrische Gutachten oberflächlich, schlampig, fachlich ungenau.

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Strafe für Krankenhaus-Direktor bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die 24.000-Euro-Strafe für den Direktor der Landeskrankenhaus-Betriebsgesellschaft wegen Arbeitszeitüberschreitungen bei Ärzten bestätigt. Gerald Fleisch kündigte umgehend Berufung an. Offenbar arbeiteten Ärzte am Landeskrankenhaus Bregenz in der Vergangenheit mehr als die erlaubten 72 Stunden pro Woche – es habe 37 Übertretunten gegeben. Das fiel dem Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle im März …

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Verwaltungsgericht kippt Rundfunkgebühr für Computer – in Schweden

Der schwedische öffentlich-rechtliche Sender SVT wollte die Gebührenpflicht für sein Angebot im Internet erzwingen. Der Grund dafür ist, dass seit Donnerstag letzter Woche das gesamte Fernsehprogramm des öffentlich-rechtlichen Senders in Schweden ohne Zusatzschranken im Internet abrufbar ist. SVT argumentierte damit, dass damit auch für alle Computer in Schweden, die über einen Zugang zum Internet verfügen, …

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„Da habe ich einen funktionsbedingten Optimismus“

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Rudolf Thienel im Interview mit dem Standard. „Die Strukturreformkommission könnte Reformen möglich machen“, glaubt Thienel STANDARD: Sie leiten jene Expertenkommission, die im Auftrag der Regierung Lösungen für eine schlanke Verwaltung erarbeiten soll. Was wird Ihr Schwerpunkt sein? Thienel: Wir haben einen weit gefassten Auftrag von der Regierung: Wir sollen Gesetze systematisch …

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Wenn Datenschutz zur Ausrede wird

FalterGut, dass die Regierung das Amtsgeheimnis abschafft. Viel wichtiger wäre es, ein anderes Gesetz zu überdenken

Ungekürzte Fassung eines Gastkommentars von Wolfgang Helm

Eine demokratische Verwaltung bedarf nicht nur der gerichtlichen Kontrolle, sondern muss sich auch der öffentlichen Diskussion stellen. Wir brauchen den gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.

Das „Amtsgeheimnis“ nach Artikel 20 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist aber nicht das entscheidende Hindernis. Es kommt nur zum Schutz ganz bestimmter öffentlicher Interessen oder überwiegender Privatinteressen zur Anwendung. Für die aufgezählten öffentlichen Interessen wie Landesverteidigung und Sicherheit fehlt es zwar an einer Abwägungsklausel gegen das Interesse an einer Information der Öffentlichkeit, jedoch besteht ein Interpretationsspielraum (so ist etwa nicht nachvollziehbar, warum der Beschaffungsvorgang von Kampfflugzeugen überhaupt im Interesse der Landesverteidigung geheim gehalten werden müsste). Auch die Vorbehalte gegen die Durchsetzung der Auskunftspflicht sind unverständlich: die Verwaltungsgerichte entscheiden rasch, fast kostenlos (Eingabegebühr derzeit € 14,30) und ohne Anwaltszwang.

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Justizminister erwägt Fachhochschulausbildung für Rechtspfleger

orf-atEine Verbesserung in der Ausbildung der Rechtspfleger und Bezirksanwälte plant ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Dabei erwägt er offenbar auch eine Fachhochschule, wie sie von der Personal- und Standesvertretung seit längerem gewünscht wird.

Beim Kongress der österreichischen Diplomrechtspfleger, Bezirksanwälte und leitenden Justizbediensteten sagte Brandstetter am Freitag in Linz: „Von meinem Haus gibt es bereits ein erstes wohldurchdachtes Konzept, wobei noch eine Reihe von essenziellen Fragen, die nicht allein in die Zuständigkeit des Justizressorts fallen, zu klären ist.“.

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VwG Judikatur/ Verfahrensrecht

Revisonszulassung, Vorfragenbindung des Verwaltungsgerichtes

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt das Vorliegen einer gemäß § 33 ASVG meldepflichtigen Beschäftigung im Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG eine Vorfrage dar. Für die Feststellung des Bestandes eines (meldepflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses ist daher der Unabhängige Verwaltungssenat im Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG in der Hauptfrage nicht zuständig (vgl zuletzt VwGH vom 14.1.2013, 2010/08/0077).

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Lokalverbot für Rauchersheriffs

presse-logoGastwirte dürfen Kunden verbannen, die nur kommen, um den Nichtraucherschutz zu überprüfen. Das entschied der Oberste Gerichtshof.

von Benedikt Kommenda (DiePresse.com)

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erteilt Rauchersheriffs eine Abfuhr. In einem der „Presse“ vorliegenden Urteil hält das Höchstgericht fest, dass Gastwirte gegen selbst ernannte Kontrollore in Sachen Nichtraucherschutz ein Lokalverbot aussprechen dürfen.

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Verwaltungsgerichtshof: Mehr Apotheken nur am Land

presse-logoLaut Höchstgericht gilt Bedarfsprüfung nach Kundenzahl weiter – außer in abgelegenen Gebieten.

In Österreich wurden Apotheken-Konzessionen bislang nach einer starren Regelung im Apothekengesetz (ApG) vergeben: Würde durch eine neue Apotheke die Kundenzahl für eine bereits in der Umgebung bestehende auf unter 5500 sinken, bestehe am betreffenden Standort kein Bedarf, die Bewilligung sei dann zu versagen. In einer im Februar verkündeten Entscheidung erteilte der EuGH dem eine Absage: Eine Regelung, die den Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und von der Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen abzuweichen, widerspreche der Niederlassungsfreiheit, heißt es da.

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