Experten fordern Qualitätsstandards bei Gerichtsgutachten

StandardNicht nur die mangelnde Qualität von Haftgutachten seien ein Problem, sagen Sachverständige. Es gibt zu wenige Gutachter, diese werden zu schlecht bezahlt. Und es gibt keine Kontrollinstanz, kritisiert die Volksanwaltschaft

Petra Stuiber – Der Standard

Das Echo auf den STANDARD-Bericht über das gar nicht gute Zeugnis, das eine deutsche Studie Österreichs Gerichtsgutachtern ausstellt, war groß. Viele Justizmitarbeiter, Sachverständige und Anwälte meldeten sich – und bestätigten die Kernaussage der von der Universität Ulm durchgeführten Untersuchung: Die Qualität lässt zu wünschen übrig, oftmals sind forensisch-psychiatrische Gutachten oberflächlich, schlampig, fachlich ungenau.

Und: Es sei weithin bekannt, dass Richter immer dieselben Gutachter beauftragten, die „genehme“ Gutachten erstellen. Ein Sachverständiger, der dieses „Geschäft“ aufgegeben hat, sagte sogar zum STANDARD: „Wenn man sich nicht persönlich um Richter bemüht, auch mit Geschenken und Abendessen, kommt man nicht zum Zug.“

Über die Ursachen scheiden sich die Geister. Nur in einem Punkt sind alle einig: Was Gutachtern – namentlich jenen, die Menschen medizinisch begutachten – für ihre Arbeit gezahlt wird, ist viel zu wenig. Und das ist ein (großer) Teil des Problems.

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