Verwaltungsgericht kippt Rundfunkgebühr für Computer – in Schweden

StandardDer schwedische öffentlich-rechtliche Sender SVT wollte die Gebührenpflicht für sein Angebot im Internet erzwingen.

Der Grund dafür ist, dass seit Donnerstag letzter Woche das gesamte Fernsehprogramm des öffentlich-rechtlichen Senders in Schweden ohne Zusatzschranken im Internet abrufbar ist. SVT argumentierte damit, dass damit auch für alle Computer in Schweden, die über einen Zugang zum Internet verfügen, Gebührenpflicht entsteht.

Der schwedische Verwaltungsgerichtshof in Stockholm hat die automatische Rundfunk-Gebührenpflicht für alle Computerbesitzer gekippt. Das Gericht in Stockholm urteilte am Freitag in einem individuellen Berufungsverfahren, dass der alleinige Betrieb eines Computers mit Internetanschluss nicht automatisch als betriebsbereites Empfangsgerät zu werten ist. Damit kassierte der Gerichtshof zwei Urteile unterer Instanzen, die einen Computerinhaber zur Zahlung von TV-Gebühren verpflichtet hatten, obwohl dieser glaubhaft machen konnte, den Rechner nicht gekauft zu haben, um damit fernzusehen.

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