Justizminister erwägt Fachhochschulausbildung für Rechtspfleger

orf-atEine Verbesserung in der Ausbildung der Rechtspfleger und Bezirksanwälte plant ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Dabei erwägt er offenbar auch eine Fachhochschule, wie sie von der Personal- und Standesvertretung seit längerem gewünscht wird.

Beim Kongress der österreichischen Diplomrechtspfleger, Bezirksanwälte und leitenden Justizbediensteten sagte Brandstetter am Freitag in Linz: „Von meinem Haus gibt es bereits ein erstes wohldurchdachtes Konzept, wobei noch eine Reihe von essenziellen Fragen, die nicht allein in die Zuständigkeit des Justizressorts fallen, zu klären ist.“.

Er sei dazu im Gespräch mit anderen Ministerien, dem Bundeskanzleramt und mit möglichen FH-Trägern. Es müsse aber einen Mehrwert für die Studierenden geben: „Eine Fachhochschulausbildung bloß der Fachhochschulausbildung wegen macht keinen Sinn.“

Der Rechtspfleger ist ein rechtsprechendes Organ wie der Richter und soll diesen entlasten. In Österreich liegt die Zuständigkeit vor allem in Grund- und Firmenbuchsangelegenheiten, Tätigkeiten in Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren sowie im Exekutionsbereich.

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Anmerkung: Bei den Verwaltungsgerichten sind nur am Verwaltungsgericht Wien  Landesrechtspfleger tätig. Diesen obliegt  die eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerde in den in § 26 VGWG zusammengefassten Angelegenheiten, sofern die Angelegenheit dem Mitglied, dem der Landesrechtspfleger zugeordnet ist, als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter zugewiesen ist. Die Ausbildung der Landesrechtspfleger ist in § 17 VGW-DRG geregelt.

 

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