
Rauswurf wegen bedingter Haftstrafe ist für das Verwaltungsgericht Wien eine überzogene Maßnahme.
Eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt nicht automatisch eine Entlassung. So entschied vor Kurzem das Verwaltungsgericht Wien im Fall eines Berufsfeuerwehrmanns.
Sein Rauswurf hatte unter Kollegen und Personalvertretern für Empörung gesorgt.


Auch Zugriff auf Beweismittel anderer Verfahren soll erlaubt werden. Datenschützer melden Verfassungsbedenken an
Die heimische Justiz hinkt hinsichtlich der personellen Ausstattung im europäischen Vergleich deutlich hinterher.
Der Oberste Gerichtshof hat Ernst gemacht und in der Causa „Immofinanz“ beim Verfassungsgerichtshof den