RZ Editorial 02-2015: Über die Grenzen des Zumutbaren

RZ LogoOhne Begutachtungsverfahren, ohne dass die Abgeordneten sich mit der Materie auseinandersetzen konnten, ohne dass es zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung gekommen wäre und ohne dass sich die betroffenen Berufsgruppen mit den Auswirkungen seriös auseinandersetzen konnten, wurde ein grundlegend neues Besoldungssystem eingeführt.

Das ist nicht nur ein Bruch der Sozialpartnerschaft, sondern widerspricht auch allen Gepflogenheiten unserer parlamentarischen Demokratie. Schon allein diese Vorgehensweise ist unzumutbar.

von Werner Zinkl, Christian Haider und Gerhard Jarosch

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Hypo Alpe Adria: Gefahr im Verzug

hypoBankenschließung im Mandatsverfahren

Wenn es sich bei Gefahr im Verzug um unaufschiebbare Maßnahmen handelt, ist die Behörde gemäß § 57 Abs. 1 AVG berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen. Diese Bestimmung ist als Rechtsgrundlage für jenen 36 seitigen Bescheid herangezogen worden, mit dem die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde die HETA ASSET RESOLUTION AG (Rechtsnachfolgerin der HYPO ALPE ADRIA) geschlossen hat.

Wenn auch mit Besonderheiten: Denn mit dem am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) hat der Gesetzgeber für Bankenschließungen in § 116 so etwas wie ein Mandatsverfahren „sui generis“ mit einer Reihe von Sonderbestimmungen geschaffen.

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Personalnot im Rechtswesen: Der Justiz gehen die Richter aus

indexDer Glanz scheint verblasst – viele Richterstellen bleiben unbesetzt. Die Gerichte senken schon die Hürden für die Einstellung. Doch es ist auch Entlastung in Sicht.

von Joachim Jahn (FAZ)

Das Gehalt mancher Urteilsfinder ist mittlerweile eher mager zu nennen. Seit einer Reform des Grundgesetzes setzt jedes Bundesland fest, wie viel ihm seine Richter wert sind; die Unterschiede sind beträchtlich. Das Bundesverfassungsgericht will demnächst darüber entscheiden, ob die Bezahlung in den sparsameren Ländern überhaupt noch standesgemäß ist.

 

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Direktvergabe von Leistungen: Gericht bremst VOR und ÖBB aus

StandardVerwaltungsgericht Wien stoppt geplante Direktvergabe von Zugverkehrsleistungen durch den Verkehrsverbund Ostregion an die ÖBB-Personenverkehr AG

Luise Ungerboeck (Der Standard)

„Nichtig“ sind gemäß Erkenntnis des dreiköpfigen Richtersenats sowohl die Ende 2014 veröffentlichte „Vorinformation“ im EU-Amtsblatt über die angestrebte Direktvergabe an die ÖBB im Dezember 2015 als auch die vom VOR im Jänner eilig nachgeschobene „Berichtigung“, in der überraschend doch Details zu Art und Umfang der zu ordernden Verkehrsdienstleistungen publiziert wurden, die der VOR zuvor unter Verschluss gehalten hatte.

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Verfahrensdauer allein bestimmt nicht Qualität gerichtlicher Verfahren

Das Justizbarometer der EU-Kommission macht es, der österreichische Rechnungshof auch: Die Qualität von Gerichtsverfahren wird im Wesentlichen an der Verfahrensdauer gemessen. Damit schneiden jene Richter/Richterinnen am besten ab, die den Arbeitsaufwand möglichst gering halten. In einem Beitrag in der Presse wird klargestellt, dass die Verfahrensdauer allein gänzlich ungeeignet ist, die Qualität von Gerichtsverfahren zu bewerten. …

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Neuordnung der Kompetenzen politisch nicht umsetzbar

Verwaltungsgerichtspräsident Thienel
Verwaltungsgerichtspräsident Thienel

Ungeachtet der immer schärfer werdenden Kritik des Rechnungshofes an der Mehrgleisigkeit der Verwaltung, dem Diktat der leeren Kassen und den immer größer werdenden Vollzugsproblemen ist eine grundlegende Neuordnung der Kompetenzen nicht zu erwarten.

„Man soll keine Energie in Vorschläge stecken, die politisch nicht umsetzbar sind“, so wird Verwaltungsgerichtspräsident Thienel, Leiter der „Aufgabenreformkommission“ in der Wiener Zeitung zitiert.

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2014 war auch für den VwGH erfolgreich

StandardIm ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden weniger Fälle als erwartet an den VwGH herangetragen: Knapp 4.000 Rechtssachen fielen neu an, 2.500 davon sind schon abgeschlossen.

Aus dem „alten System“ waren Anfang 2014 noch 4.600 Verfahren anhängig, 3.000 wurden erledigt. Damit waren Ende 2014 insgesamt 3.000 Verfahren anhängig – um 1.600 weniger als Anfang 2014. Der Verwaltungsgerichtshof konnte damit seinen „Rucksack“ bedeutend verkleinern und die Entscheidungsfrist halbieren.

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Im Dickicht des Föderalismus (2)

dornroeschen-d35ed8b6-9bea-4369-a0da-80f895fbc3e3Parallele Justizstrukturen bilden sich heraus

Die Länder konnten bei Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit klare verfassungsrechtliche Vorgaben für die die Organisations- und Dienstrechte der Verwaltungsgerichte erfolgreich verhindern. Der damit eröffnete „Föderale Wettbewerb“ führt schon nach etwas mehr als einem Jahr bei den Verwaltungsgerichten zur Herausbildung neuer, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abweichender Strukturen im Organisations- und Dienstrecht.

So gibt es bereits Verwaltungsrichter, die an die Behörde „zurückverliehen“ werden, bei denen sie vor ihrer Ernennung beschäftigt waren, es gibt Verwaltungsrichter, die – karenzbedingt – nur Teilzeit arbeiten wollte, das aber nicht als Richter dürfen, sondern nur als (wieder weisungsgebundene) Verwaltungsbeamte, es gibt Richter, die – bei gleichen Voraussetzungen – Gehälter beziehen, die um bis zu 40 Prozent differieren und Richter die nicht Beamte, sondern Vertragsbedienstete sind. Für die Arbeitszeit der Richter gibt es in Österreich aktuell genauso viele unterschiedliche Regelungen wie es Definitionen von Finanzschulden gibt: zehn.

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Gerichtsgebühren zu hoch: „Es fehlen uns Prozesse“

Gerhard Jelinek, Präsident des Oberlandesgerichtes Wien Foto: Clemens Fabry
OLG Präsident Jelinek

Gerhard Jelinek, neuer Präsident des Oberlandesgerichts Wien, fordert eine Senkung der Gerichtsgebühren.

Philipp Aichinger und Benedikt Kommenda  (Die Presse)

„Manchmal würde ich mir wünschen, dass man das mangelnde Beherrschen von Emotionen etwas stärker sanktioniert als das Verhalten von Richtern, die ihr Pensum nicht erfüllen. Das ist meine persönliche Meinung …

Dass Justizverwaltungsorgane, die meist auch selbst judizieren, die Dienstaufsicht teilweise unzureichend ausgeübt haben, mag stimmen. Oft scheuen sie sich, den rechtsprechenden Richtern höhere Rechtsprechungsanteile aufzuhalsen und sich selbst mehr der Justizverwaltung zu widmen.

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Im Dickicht des Föderalismus (1)

6901684c94d301f0In Österreich gibt es unglaublich viele, unglaublich teure Parallelstrukturen; die Praxis des Finanzausgleichs entkoppelt Einnahmen- und Ausgabenverantwortung

Beim Förderwesen versickern geschätzte 15 Mrd. Euro jährlich in einem weitgehend unkoordinierten und vielfach intransparenten Nebeneinander von Bund und Länder. Das schreibt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im seinem im Jahr 2013 erschienenen Buch „Österreich 2050“.

In Zahlen ausgedrückt: 99 Bezirke, 2357 Gemeinden, 64 Bundesräte, 77 Landesräte und 448 Landtagsabgeordnete, 141.000 Landes- und 74.000 Gemeindebeamte. Nur fünf andere Staaten weltweit, darunter Exoten wie Mikronesien, leisten sich eine so üppige Regionalbürokratie wie Österreich. Das hat die Zeitschrift „Profil“ im Jahr 2010 recherchiert.

Was bei dieser Aufzählung noch fehlt, sind die 120 Sonderbehörden, die bis zum 31.12.2013 für den Rechtsschutz im öffentlichen Recht verantwortlich waren.

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