Die „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).
Konkret wird aufgezeigt, dass mit der Gehaltsreform die vom EuGH festgestellten Diskriminierungen keineswegs beseitigt wurden, da sich die aktuelle Einstufung in ihrem Gehaltsansatz (Überleitungsbetrag) mittelbar am seinerzeitigen Vorrückungsstichtag orientiert, der in den überwiegenden Fällen Grundlage für das im Überleitungsmonat Februar 2015 bezogene Gehalt ist.
Zum selben Schluss gelangt auch ein aktueller Fachbeitrag im Rechtspanorama der „Presse“.
Es reicht nicht, wenn wir unsere Aufgaben sorgfältig und objektiv, auf rechtsstaatliche Weise und auf Basis der Gesetze und dann noch so rasch wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig erfüllen.
Die Wiener Polizei hat sich in den vergangenen Tagen stolz darüber gezeigt, dass im Vorjahr zwar 250 Polizisten angezeigt worden sind, aber kein einziger verurteilt wurde.
Abwägung von Grundrechten durch das Verwaltungsgericht
Die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich liegt in der Außenwahrnehmung hinter der in anderen europäischen Staaten.