Dass bei der Verfolgung von illegalem Glücksspiel Verwaltungsbehörden und nicht Gerichte Vorrang haben, ist verfassungskonform. Die hohen Mindeststrafen sind es auch. Das hat der Verfassungsgerichtshof jüngst entschieden (G 203/2014-16 u.a. vom 10.März 2015).
Die Landesverwaltungsgerichte Tirol und Burgenland hatten Bedenken gegen Bestimmungen des Glücksspielgesetz geäußert, weil bei der Strafverfolgung den Verwaltungsstrafbehörden gegenüber den Strafgerichten Vorrang eingeräumt wurde (§ 52 GSpG idF BGBl. I 13/2014). Die Gerichte hielten diese „Umkehrung“ der Subsidiaritätsregel für nicht gerechtfertigt , da gerade das Glücksspiel mit besonderen Gefahren verbunden und dessen Sozialschädlichkeit nachweislich gegeben sei. Die ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden zur Verfolgung des illegalen Glückspiels bedeute einen Eingriff in den Kernbereich strafgerichtlicher Zuständigkeiten und würde die Bestimmung des § 168 StGB inhaltsleer machen.
Media Monitoring
Litigation-PR
Die Zeitschrift „Die Presse“ berichtet in der Ausgabe vom 24. 4. 2015 unter der „Überschrift Polizeigewalt: Jetzt verklage ich die Republik“ über einen Vorfall vom Dezember 2012.
Gegen die beteiligten Polizisten ermittelte die Staatsanwaltschaft – die nun das Verfahren gegen die Polizisten einstellte. Der beteiligte Ünal seinerseits stand vor Gericht und wurde vom Vorwurf wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen.
„Wir klagen jetzt auf dem Zivilrechtsweg die Republik“, sagt sein Anwalt Gregor Rathkolb zur „Presse“. „Auf Schadenersatz, Dienstentgang, Schmerzengeld – die ganze Palette.“ Es fehle nur noch ein Gutachten. Der Anwalt findet es skandalös, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal Anklage erhoben habe – und das trotz Schuldspruchs gegen den Beamten.
Besoldung neu: Viel Arbeit für die Verwaltungsgerichte
Die „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).
Konkret wird aufgezeigt, dass mit der Gehaltsreform die vom EuGH festgestellten Diskriminierungen keineswegs beseitigt wurden, da sich die aktuelle Einstufung in ihrem Gehaltsansatz (Überleitungsbetrag) mittelbar am seinerzeitigen Vorrückungsstichtag orientiert, der in den überwiegenden Fällen Grundlage für das im Überleitungsmonat Februar 2015 bezogene Gehalt ist.
Zum selben Schluss gelangt auch ein aktueller Fachbeitrag im Rechtspanorama der „Presse“.
RZ.Editorial 3-2015: Die Justiz muss nicht nur gut funktionieren, sie muss das auch zeigen!
Es reicht nicht, wenn wir unsere Aufgaben sorgfältig und objektiv, auf rechtsstaatliche Weise und auf Basis der Gesetze und dann noch so rasch wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig erfüllen.
GERHARD JAROSCH
Es reicht auch nicht, wenn wir bei europäischen Vergleichsstudien in vielen Bereichen der Rechtssprechung im Spitzenfeld liegen.
All das müssen wir auch zeigen und damit in jedem Detail die dritte Staatsgewalt repräsentieren.
Verwaltungsgericht Wien: Gesetz muss erneut repariert werden
Die Stadt Wien muss ihr schon vor einem Jahr angepasstes Gesetz über das Verwaltungsgericht noch einmal reparieren:
Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben – mit Reparaturfrist bis Ende 2015.
Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien (VWG) selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Der VfGH gab dem VWG recht.
Verfassungswidrig: Rechtspfleger zu mächtig
In einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass Rechtspfleger im Regelfall nicht geeignet sind, Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zur Gänze zu erledigen.
Bis Ende dieses Jahres muss der Landesgesetzgeber jetzt einen neuen Weg finden, wie das Gericht mit einer Fülle an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltung fertig wir.
Auch Polizisten können im Zeugenstand lügen
Die Wiener Polizei hat sich in den vergangenen Tagen stolz darüber gezeigt, dass im Vorjahr zwar 250 Polizisten angezeigt worden sind, aber kein einziger verurteilt wurde.
Nun aber liegen dem ORF-Radio Zahlen vom Verwaltungsgericht Wien vor.
Dieses Gericht entscheidet, ob die Polizei menschenrechtswidrig oder rechtswidrig agiert. Und das war im Vorjahr 17 Mal der Fall, drei Mal wurde Gewalt durch Wiener Polizisten vom Gericht nachgewiesen.
Verwaltungspraktikum für Studierende der Rechtswissenschaften am Verwaltungsgericht Wien
Studierende der Rechtswissenschaften können am Verwaltungsgericht Wien ein Verwaltungspraktikum für 3 Monate absolvieren. Studierenden der Rechtswissenschaften nach Absolvierung der öffentlich-rechtlichen Fächer (insbesondere Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht) bzw. Absolvierung aller notwendigen Pflichtübungen aus dem öffentlichen Recht steht dieses Praktikum offen. Als finanzielle Abgeltung wird EUR 1.022,13 pro Monat vorgesehen. Bewerbungen richten Sie bitte vorab an das Verwaltungsgericht …
VwG Judikatur: Vergaberecht
Abwägung von Grundrechten durch das Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat das Recht der präsumtiven Zuschlagsempfängerin auf Geheimhaltung von Daten ihres Angebotes (Art. 8 EMRK und Art. 7 GRC) gegenüber dem Recht der Antragstellerin auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK und Art 47 GRC) abzuwägen.
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hatte in einem Vergabeverfahren betreffend die Lieferung von Straßenbahnen die Zuschlagsentscheidung nachzuprüfen. Die präsumtive Zuschlagsempfängerin machte geltend, die Innenabmessungen und andere technische Daten des von ihr angebotenen Straßenbahntyps seien ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, weil sie der Antragstellerin auch in künftigen Vergabeverfahren anderer Auftraggeber als Konkurrentin gegenüber stehen werde. Die Antragstellerin machte geltend, sie brauche diese Daten zur Geltendmachung ihrer Rechte im Nachprüfungsverfahren.
Studie: Justiz weniger unabhängig als in anderen EU-Ländern
Die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich liegt in der Außenwahrnehmung hinter der in anderen europäischen Staaten.
Laut einer heute vorgestellten Erhebung der EU-Kommission belegt Österreich nur den elften Rang unter den EU-Ländern. Grundlage für das Justizbarometer sind Umfragen unter Firmen im jährlichen Bericht des Weltwirtschaftsforums (WEF) über die globale Wettbewerbsfähigkeit.
Finnland auf Platz eins