Der Glanz scheint verblasst – viele Richterstellen bleiben unbesetzt. Die Gerichte senken schon die Hürden für die Einstellung. Doch es ist auch Entlastung in Sicht.
von Joachim Jahn (FAZ)
Das Gehalt mancher Urteilsfinder ist mittlerweile eher mager zu nennen. Seit einer Reform des Grundgesetzes setzt jedes Bundesland fest, wie viel ihm seine Richter wert sind; die Unterschiede sind beträchtlich. Das Bundesverfassungsgericht will demnächst darüber entscheiden, ob die Bezahlung in den sparsameren Ländern überhaupt noch standesgemäß ist.
Die Justizbehörden müssen daher stärker als bisher selbst aktiv werden. Es müssen ja nicht gleich Incentive-Reisen für Stellenbewerber etwa nach New York sein, wie Anwaltskanzleien sie hoffnungsfrohen Kandidaten bieten. Mit der Umbenennung traditioneller Einstellungsgespräche durch altgediente Oberrichter in ein „Assessment-Center“ ist es jedenfalls nicht getan.