Fußfesseln für Verwaltungsstraftäter ?

FußfesselDer Verfassungsgerichtshof hat bereits mit Erkenntnis vom 12. 12. 2013, B 628/2013, ausgesprochen, dass es nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wenn das Verwaltungsstrafgesetz hinsichtlich des Vollzugs einer (Ersatz-)Freiheitsstrafe keine Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe einräumt.

Nach Auffassung des VfGH verfolgt der Gesetzgeber im Verwaltungsstrafrecht in legitimer Weise das rechtspolitische Ziel, die Verhängung von Freiheitsstrafen zu vermeiden, sodass primäre Freiheitsstrafen nur unter gravierenden Umständen verhängt werden dürfen. Es liege somit im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die im Strafvollzugsgesetz (StVG) eingeräumte Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe im VStG nicht zu gewährleisten. Dies begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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Deutschland: Verwaltungsgerichte sichern Zugang zu Informationen

Während in Österreich – als einzigem Mitgliedsstaat der EU –noch  über die Abschaffung des Amtsgeheimnis und einen verbesserten Zugang der Bürger zu Informationen diskutiert wird, haben in Deutschland BürgerInnen schon seit dem Jahr 2006 ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Unterlagen von Bundesbehörden (Informationsfreiheitsgesetz).

Elf Bundesländer haben für ihre Behörden Informationsfreiheitsgesetze geschaffen (nicht so der Freistaat Bayern).

Einige deutsche Bundesländern und Kommunen sind bereits einen Schritt weiter gegangen und haben sogenannte „Transparenz-Gesetze“ oder „Transparenzsatzung“  beschlossen, durch die die Behörden verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen „von Amtswegen“ zugänglich zu machen. Das betrifft insbesondere Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne oder Geodaten.

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Politik und Richter

Fischer im Recht
Fischer im Recht

Wenn Recht geronnene Politik ist, und Politik die Umwandlung von Gewalt in Recht, dann ist klar, dass Richter unmöglich jenseits des einen wie des anderen stehen können. Was also sind Richter?

(Aus der Kolumne von Thomas Fischer, Bundesrichter in Karlsruhe, in „zeit.de“)

„Rechtsstab“, sagte Max Weber, und meinte: Eine durch Recht geschaffene Gruppe von Personen, der die Aufgabe übertragen ist, rechtliche Regeln in dem Sinn „anzuwenden“, dass sie Konflikte stellvertretend entscheiden. Nicht stets ist die Position des Richters mit der Macht über Gewalt verknüpft, stets aber mit einer Macht der Legitimation: aus Berufung auf Sinn, auf Übersinnliches, auf „Vernunft“.

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Bundesverwaltungsgericht hat als einziges Gericht in Österreich eigenes Qualitätsmanagement

BERGABE-DES-AMTSGEBUDES-FR-DAS-BUNDESVERWALTUNGSGERICHT-AUSSENANSICHT_1395253964414315Arbeitsabläufe sind ab sofort ISO-zertifiziert

Knapp zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme erhielt das Bundesverwaltungsgericht nun das ISO-Zertifikat (ISO-Norm 9001:2008) als Instrument des Qualitätsmanagements.

Die ISO-Zertifizierung ist ein Zeichen dafür, dass die Arbeitsabläufe international anerkannten Maßstäben des Qualitätsmanagements entsprechen. Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit das einzige Gericht, dessen Arbeitsabläufe ISO-zertifiziert sind. Traditionelle Gerichtsstrukturen werden mit einem modernen Ablaufmanagement verknüpft. Zentrales Element dabei sind die Schaffung effizienter Arbeitsabläufe sowie klar definierter Strukturen, um Reibungsverluste zu verhindern.

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Polen: Die Unterwerfung des Verfassungsgerichts

1-format43Große Eile und Einfallsreichtum zeigt die neue polnische Regierung, um einer Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu entgehen. Die dabei gewählten Mittel sind nicht zimperlich, die dahinterstehenden Denkmuster sind aber auch bei uns bekannt.

So benötigt das Verfassungsgericht für seine Entscheidung künftig eine Zweidrittelmehrheit statt wie bisher die einfache Mehrheit. Zudem ist vorgesehen, dass über die Fälle mindestens 13 der insgesamt 15 Verfassungsrichter entscheiden müssen. Dies wäre eine Abkehr von der bisher gängigen Praxis, die eine weitaus kleinere Zahl von Richtern pro Fall möglich macht.

Selbst die Reihenfolge, in der die Fälle bearbeitet werden müssen, wird dem Gericht vorgeschrieben, nämlich streng nach der Reihenfolge des Einlangens. Führen diese Regelungen immer noch nicht zum gewünschten Erfolg, können unbotmäßige Verfassungsrichter neuerdings auf Antrag der Parlamentsmehrheit, des Justizministeriums oder des Staatspräsidenten abgesetzt werden.

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Polen: Parlament beschließt Reform des Verfassungsgerichts

zeit-online1Die neue polnische Regierung hat den umstrittenen Umbau des obersten Gerichts vorangetrieben. Die Opposition spricht von einem schleichenden Staatsstreich.

Das polnische Parlament hat eine umstrittene Reform zur Neuordnung des Verfassungsgerichts beschlossen. Mit der Mehrheit der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) votierten 235 Abgeordnete für das Gesetz, 181 dagegen. Der Abstimmung war eine hitzige Parlamentsdebatte vorausgegangen. Kritiker im In- und Ausland werten die Reform als einen Versuch, das Gericht handlungsunfähig zu machen und die polnische Demokratie zu untergraben. Die Regierungspartei PiS argumentierte hingegen, dass das Verfassungsgericht von „Spießgesellen“ der im Oktober abgewählten liberalen Partei Bürgerplattform kontrolliert wird.

Durch die neue Reform sollen Richter ihre Entscheidung künftig nur noch mit Zweidrittelmehrheit treffen können statt wie bisher mit einfacher Mehrheit. Da zwei Drittel der Richterstimmen in den meisten Fällen als nicht erreichbar gelten, fiele das Gericht aus Sicht von Kritikern als Kontrollinstanz der rechtskonservativen Regierung weitgehend aus.

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Digitale Amtswege: Neues Angebot mit Jahresanfang

Bild: (c) FABRY Clemens - Die Presse
Bild: (c) FABRY Clemens – Die Presse

Es ist bereits der zweite Anlauf, die Digitalisierung in der Verwaltung in dieser Weise auszubauen und die Österreicher damit auf den elektronischen Amtsweg zu führen.

Ab 2005 hat es bereits das Angebot gegeben, mittels Bürgerkarte davon Gebrauch zu machen, was aber damals noch nicht im erhofften Ausmaß Anklang gefunden hat.

Jetzt setzt der Staat freilich darauf, dass nicht zuletzt durch den Siegeszug der Mobiltelefone auch die Online-Amtswege nunmehr ungleich häufiger mittels Handy-Signatur abgewickelt werden. Rund 580.000 aktive Nutzer der Handy-Signatur gibt es inzwischen. Täglich kommen im Schnitt nach Angaben des Kanzleramtes 1000 weitere Freischaltungen dazu. An Werktagen wird die Handysignatur im Schnitt pro Stunde für 1000 bis 1500 Anwendungen genützt.

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Richter wollen Beschuldigte sehen, bevor sie ihr Urteil fällen

Foto: KURIER/Jürg  Christandl
Foto: KURIER/Jürg Christandl

Strafverfügungen: Das neue Modell des Mandatsverfahrens ohne Prozess kommt nicht an.

Ricardo Peyerl (Kurier)

Das so genannte Mandatsverfahren wurde vom Justizministerium gegen heftigen Widerstand von Richter und Rechtsanwälten durchgesetzt. Das Modell beschneide die Rechte von Beschuldigten und unterbinde den persönlichen Eindruck, den sich die Richter von diesen machen.

Das Mandatsverfahren ist „eine Totgeburt“, wie es Richterpräsident Werner Zinkl ausdrückt. Bis Oktober wurden von der Anklagebehörde 433 Anträge auf Erledigung ohne Verhandlung eingebracht. 52 Mal folgten die Richter dem Antrag und erließen ein Strafmandat, statt sich das Käppi aufzusetzen und mündlich ein Urteil auszusprechen.

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Länder bremsen bei Informationsfreiheit

StandardDie Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft.

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