Länder bremsen bei Informationsfreiheit

StandardDie Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft.

Die niederösterreichische Landesregierung fordert eine weitere Ausnahme. Konkret will man in St. Pölten verhindern, dass öffentliche Verhandlungen der Landesverwaltungsgerichte auch öffentlich im Internet und nicht nur an der „Amtstafel“ angekündigt werden müssen. Und zwar aus „Datenschutzgründen“, wie es in der Stellungnahme heißt. Andernfalls könne nämlich „jedermann“ im Internet nachlesen, wer (auch als Beschuldigter im Verwaltungsstrafverfahren) an den Verfahren beteiligt sei.

Das Land Oberösterreich möchte wiederum erreichen, dass die Achtwochenfrist zur Auskunftsgewährung auch ohne „besondere Gründe“ um weitere acht Wochen verlängert werden kann.

Vorarlberg wiederum plädiert dafür, die Geheimhaltung „im Interesse der Gesetzgebung“ auf den „Wirkungsbereich der Gesetzgebung“ auszudehnen. Dies deshalb, weil damit klar gestellt wäre, dass beispielsweise Unterlagen über Immunitätsangelegenheiten von Abgeordneten oder die Wahl der Rechnungshof-Direktoren nicht öffentlich gemacht werden müssen.

Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…

 

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