Die Begutachtungsfrist für das von Justizminister Brandstetter und Innenminister Sobotka vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist gestern zu Ende gegangen.
Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen aber auch wegen der laufenden Übersiedlung des Parlaments ist mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage zu rechnen.
Warnung vor Beeinträchtigung der Grundrechte
Der Gesetzesentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur Überwachung verschlüsselter WhatsApp- oder Skype-Nachrichten auch eine Reihe von anderen Befugnissen, die Bürgerrechtsorganisationen als „massive Einschränkung von Rechten“ wahrnehmen. Dazu zählen neben der Verwendung von Schadsoftware durch den Staat – Stichwort „Bundestrojaner“ – etwa der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung, eine abgewandelte Form der „allgemeinen“ Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze), eine Vollüberwachung aller Autofahrer sowie die Abschaffung anonymer Wertkarten. Laut dem Gesetzesvorschlag wird die Polizei zudem befugt, „personenbezogene Daten (…) auch an (..) Menschen weiterzugeben, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken.“
Die Tageszeitung „Kurier“ widmete sich in den vergangenen Tagen in zwei ganzseitigen Beiträgen der österreichischen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
In einem Gastkommentar in der „Wiener Zeitung“ beschäftigt sich Peter Bußjäger, Universitätsprofessor in Innsbruck und Leiter des „Instituts für Föderalismus“ mit der Geschichte und der Stellung der Bezirkshauptmannschaften in der staatlichen Verwaltung.

Alleine im Jahr 2015 hat der Übersetzungsdienst der EU-Kommission Dokumente im Umfang von beinahe 2 Millionen Seiten in alle Unionssprachen übersetzt. Jetzt übernimmt eine intelligente Software diese Aufgabe. „Machine translation for public administrations — MT@EC“ nennt die Kommission das Programm, welches einen automatischen Übersetzungsdienst für alle öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedsstaaten anbietet.
Nach vielen Beschwerden lässt das Landesverwaltungsgericht die Verfassungsrichter Deckelung und geringere Bezüge für Flüchtlinge prüfen. Dem STANDARD liegt ein Bescheid vor
Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.
Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.
Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind wegen der Masse an Klagen gegen Asylbescheide offenbar überlastet.