Sicherheitspaket: Einschränkung von Bürgerrechten befürchtet

Die Begutachtungsfrist für das von Justizminister Brandstetter und Innenminister Sobotka vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist gestern zu Ende gegangen.

Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen aber auch wegen der laufenden Übersiedlung des Parlaments ist mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage zu rechnen.

Warnung vor Beeinträchtigung der Grundrechte

Der Gesetzesentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur Überwachung verschlüsselter WhatsApp- oder Skype-Nachrichten auch eine Reihe von anderen Befugnissen, die Bürgerrechtsorganisationen als „massive Einschränkung von Rechten“ wahrnehmen. Dazu zählen neben der Verwendung von Schadsoftware durch den Staat – Stichwort „Bundestrojaner“  – etwa der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung, eine abgewandelte Form der „allgemeinen“ Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze), eine Vollüberwachung aller Autofahrer sowie die Abschaffung anonymer Wertkarten. Laut dem Gesetzesvorschlag wird die Polizei zudem befugt, „personenbezogene Daten (…) auch an (..) Menschen weiterzugeben, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken.“

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„In den Fängen der Verwaltungsgerichtsbarkeit“

Die Tageszeitung „Kurier“ widmete sich in den vergangenen Tagen in zwei ganzseitigen Beiträgen der österreichischen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. 

Während es für die Verwaltung Lob und Tadel gab, ernteten die Verwaltungsgerichte harsche Kritik.

Im Beitrag vom 18.08.2017   wird festgestellt,  oft sei die Angst der Beamten vor einer Entscheidung Grund für eine lange Verfahrensdauer.

Günther Ofner, Vorstand des Flughafens Wien, beklagt, dass die Bürokratie in den vergangenen Jahren nicht nur mehr, sondern auch komplexer geworden sei.  Als Beispiel für die Schwerfälligkeit der österreichischen Verwaltung  werden nun nicht mehr die Genehmigungsverfahren in der Türkei herangezogen,   sondern eine „nicht veröffentliche Vergleichsstudie mit Bayern“.

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Zur Bedeutung der Bezirkshauptmannschaften für die staatliche Verwaltung

In einem Gastkommentar in der „Wiener Zeitung“ beschäftigt sich Peter Bußjäger, Universitätsprofessor in Innsbruck und Leiter des „Instituts für Föderalismus“ mit der Geschichte und der Stellung der Bezirkshauptmannschaften in der staatlichen Verwaltung.

Die wesentlichste Bedeutung der Bezirkshauptmannschaften liegt laut Bußjäger darin, dass dort die Trennung von Bundes- und Landesverwaltung überwunden wird. Eine geniale Einrichtung, wie Bußjäger meint.

Auf Grund ihrer Generalzuständigkeit in sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten, Gewerbesachen, Naturschutz, Passwesen, Verkehrswesen, ist die BH laut Bußjäger jene Behörde, die Bundes- und Landespolitik konkret umsetzt. Gäbe es die Bezirksverwaltung nicht, wäre die Aufsplitterung der Behördenlandschaft in Österreich noch viel schlimmer als sie es gegenwärtig schon ist.

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Lohn- und Sozialdumping: Industrie sieht unionsrechtswidrige Gesetzesauslegung

Der Fachverband Metalltechnische Industrie setzt sich gegen eine strenge Auslegung des neuen Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes (LSD-BG) zur Wehr. Anlass dafür ist die hohe Strafe gegen den Anlagenbauer Andritz, dessen Vorstand eine 22-Millionen-Euro-Strafe droht.

Der Konzern vergab einen Montageauftrag an eine Gesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis beschäftigte.

Die Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Der Fachverband hat daher schon heuer im März – vor Verhängung der Strafe gegen Andritz – Beschwerde bei der EU-Kommission gegen unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht.

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Gewerbeordnungsnovelle 2017: Neuerungen im Betriebsanlageverfahren

Am 17.7.2017 wurden sowohl der berufsrechtliche Teil der Novelle der GewO (BGBl Nr. I 94/2017) als auch der anlagenrechtliche Teil der GewO (BGBl Nr. I 96/2017) kundgemacht.

Der anlagenrechtliche Teil bringt im Betriebsanlagenrecht Verfahrenserleichterungen und eine Verkürzung der Entscheidungsfristen.

Verkürzung des Behördenverfahrens

(c) imago stock&people

Während Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit für die Entscheidung in einem Verwaltungsverfahren haben, beträgt die Frist im regulären Betriebsanlagenverfahren nunmehr nur vier Monate. Und das vereinfachte Verfahren – für Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial – darf nur noch zwei und nicht mehr drei Monate dauern. Das „One-Stop-Shop“-Prinzip, bei dem auch bautechnische und naturschutzrechtliche Vorschriften in das Bewilligungsverfahren miteinbezogen worden wären, scheiterte im Parlament an der erforderlichen 2/3 Mehrheit.

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Die Übersetzungs-Roboter kommen

Alleine im Jahr 2015 hat der Übersetzungsdienst der EU-Kommission Dokumente im Umfang von beinahe 2 Millionen Seiten in alle Unionssprachen übersetzt. Jetzt übernimmt eine intelligente Software diese Aufgabe.  „Machine translation for public administrations — MT@EC“ nennt die Kommission das Programm, welches einen automatischen Übersetzungsdienst für alle öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedsstaaten anbietet.

Es kann von jeder Unionssprache in jede andere Unionssprache übersetzt werden. Bis zum Jahr 2020 kostenlos. Interessenten, die in einer öffentlichen Einrichtung arbeiten, können sich auf dieser Webseite anmelden.

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LVwG NÖ beantragt die Prüfung der Deckelung der Mindestsicherung

Nach vielen Beschwerden lässt das Landesverwaltungsgericht die Verfassungsrichter Deckelung und geringere Bezüge für Flüchtlinge prüfen. Dem STANDARD liegt ein Bescheid vor

Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung werden zunehmend zu Fällen für Höchstgerichte. So jetzt – erneut – das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz.

Diesem hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar erst vor zwei Wochen bescheinigt, verfassungskonform zu sein, obwohl es seit April 2016 subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge vom Bezug ausschließt. Doch nun geben andere, seit Anfang 2017 geltende Regelungen, die bisher nur politisch ein Zankapfel waren, Anlass für eine neue VfGH-Prüfung.

Weniger Geld für anerkannte Flüchtlinge

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Flughafen Wien: Biometrische Gesichtserkennung kommt

Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.

Hintergrund der Erweiterung der Kontrollkapazitäten ist eine Änderung im Schengener Grenzkodex.

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500.000 Besucher – ein Resümee

Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.

 

Die Einrichtung der Homepage verfolgte das Ziel, ergänzend zur seinerzeitigen Fachzeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate (ZUV) die für die tägliche Arbeit relevanten Informationen sowohl für die Mitglieder der  UVS (und der späteren Verwaltungsgerichte) als auch für die juristisch interessierte Öffentlichkeit zeitnah und übersichtlich aufzubereiten. Gleichzeitig sollten damit auch standespolitische Anliegen besser nach innen und außen kommuniziert werden.

So ist es nicht verwunderlich, dass der erste Beitrag im Jahr 2009 eine Meldung über die Überlastung der Höchstgerichte und die Forderung nach Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanzbetroffen hat.

Im Laufe der Jahre sind es  an die  2.000 Berichte, Fachbeiträge, Judikatur- und Veranstaltungshinweise geworden, die gepostet wurden.

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Asylverfahren: Deutsche Verwaltungsrichter warnen vor Zusammenbruch

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind wegen der Masse an Klagen gegen Asylbescheide offenbar überlastet.

Etwa 250.000 seien bei Gericht eingegangen. „Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist dramatisch. Wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen“, sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter.

Seegmüller hatte bereits im Frühjahr beklagt, dass die Gerichte mit Klagen gegen Asylentscheidungen des Bamf überschüttet werden. Das läge einerseits an der hohen Zahl der Entscheidungen, andererseits aber auch an der Qualität der Bescheide.

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