Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute seine Entscheidung über transnational wandernde Pinguine bekannt gegeben.
Die „verbundenen Rechtssachen C-3318/04, C-359/04 und C-3160/04“ betreffen ein Strafverfahren gegen zwei italienische Jäger wegen Bejagung dieser Vögel während eins absoluten Jagdverbotes.
Die Entscheidung ist insofen von Bedeutung, als diese, erstmals im Jahr 2016 dokumenierte Art, immer öfter auch im Eropäischen Raum anzutreffen ist.