Rechtsstaatlichkeit (2): Ehemaliger Präsident des deutschen BVerfG zu Rechtsstaatsdefiziten und dem Verhältnis EuGH und nationale Höchstgerichte

In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Europäische Mechanismen bis jetzt wirkungslos

Ernste rechtsstaatliche Defizite sieht Voßkuhle in Polen und Ungarn, in beiden EU-Mitgliedstaaten haben die rechtspopulistischen Regierungen massiv auf die Justiz zugegriffen. Ein derartig tiefgreifender Umbau des nationalen Rechtssystems kann auch aus Sicht der EU-Rechtsgemeinschaft nicht folgenlos bleiben. Schließlich hatte der Europäische Rat 1993 mit Blick auf die EU-Osterweiterung die sogenannten Kopenhagener Kriterien beschlossen, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Dazu gehört eine rechtsstaatliche Grundordnung.  (Siehe dazu: Das „Kopenhagen-Dilemma“ oder das Glaubwürdigkeitsproblem der EU)

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Rechtsstaatlichkeit (1): EU-Parlament setzt Kommission letzte Frist

Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.

Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Ungarn und Polen, die seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der EU am Pranger stehen, hatten sich vergangenes Jahr vehement gegen das neue Instrument gewehrt. Sie blockierten dabei über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem CoV-Hilfsfonds.

Bei Untätigkeit ist EuGH am Zug

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Umweltrecht: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission fordert von Österreich Verbesserungen beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Insbesondere würden die Rechtsvorschriften in mehreren wichtigen Fällen nicht das Recht der Öffentlichkeit auf eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen gewährleisten, die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission.

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Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung: Zusammenkünfte nun bis Mitternacht zulässig

In der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung wurden noch kleine Anpassung im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sperrstunde auf 24:00 Uhr vorgenommen, die seit heute in Kraft ist.

Mit der Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung entfällt gem. § 4 Abs. 3 die Registrierungspflicht gemäß § 2a bei Vorliegen eines Nachweises gemäß § 2, wenn Personen aus Staaten oder Gebiete der Anlage A (mit geringem Infektionsgeschehen) einreisten und bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben. Damit entfällt die verpflichtende Registrierung bei der Einreise aus einem Staat der Anlage A, wenn schon bei der Einreise ein 3-G-Nachweis vorgelegt werden kann.

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EU-Grundrechtsagentur legt europaweite Studie zu „Racial Profiling“ vor

Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe. 

Dass die Polizei Menschen allein deswegen anhält, weil sie anders aussehen, ist nicht rechtskonform. Wie oft das dennoch vorkommen könnte, damit hat sich die in Wien ansässige Institution in einer Studie auseinandergesetzt. Österreich kommt dabei in Sachen mögliches „Racial Profiling“ nicht gut weg. Besonders schwarze Menschen werden hierzulande vergleichsweise oft von der Polizei ins Visier genommen.

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Verkehrsrecht: Dashcams in der Grauzone

Immer mehr Autolenker benutzen Dashcams. Das sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die Fahrt mitfilmen. Kommt es zu einem Unfall, sollen die Videoaufnahmen wichtige Beweise liefern. In Österreich ist das dauerhafte Filmen des Verkehrs aus Datenschutzgründen eigentlich verboten – was aber nicht heißt, dass die Videos nicht doch manchmal vor Gericht Verwendung finden.

Permanentes Filmen ist unerlaubte Überwachung

„Eine Dashcam zu haben ist nicht verboten, die Überwachung des öffentlichen Raums mit einem solchen Gerät ist aber verboten“, so Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC. Wer mit einer Dashcam den Verkehr filmt, macht sich strafbar. Denn wer vorsorglich andere Verkehrsteilnehmer aufzeichnet, filmt dabei größtenteils unschuldige Personen. Das ist laut heimischer Datenschutzbehörde verboten.

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Datenschutz (2): Missbrauchsgefahr bei zentraler Passfotodatei in Deutschland befürchtet

Die deutsche Bundesregierung will nicht nur die die elektronische Identität (eID) vom Personalausweis aufs Handy bringen, sondern den Ländern auch die Option für zentrale Lichtbildregister geben.

Hintergrund dieses Gesetzesvorhabens ist, dass der Bundestag bereits 2017 ein Gesetz verabschiedet hat, wonach Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden biometrische Lichtbilder bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen. Schon damals war die Rede von einer Big-Brother-Maßnahme. Die Regierung begründet den Zusatz damit, dass die Ämter wegen fehlender Kommunikationsstandards weiter telefonisch bei den Ausweisbehörden das Passbild anfragen müssten und dieses „regelmäßig per Fax“ erhielten, was nicht als datenschutzkonform gilt.

Menschen können bei Missbrauch ihr Gesicht nicht wechseln

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Tipp: Eins, zwei, drei – jetzt kommt die Polizei.

Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.

Die Sendung nähert sich dem Thema auf vielfältige Weise: aus historischer, philosophischer, soziologischer und rechtspolitischer Sicht wird die Frage nach der idealen Polizei gestellt.

Zur Frage der Fehlerkultur finden auch Fälle tödlicher Polizeigewalt in Österreich Erwähnung, darunter auch die Fälle Marcus Omofuma und Cheibani Wague, welche in den Jahren 1999 bzw 2003  als Maßnahmenbeschwerden vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien entschieden wurden.

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COVID-19: Wenn Politiker die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lassen

Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.

Diesen Beitrag nimmt Univ. Prof Nikolaus Forgó in der 150. Folge seines Podcast „Ars Boni“ zum Anlass, mit dem Autor dieses Beitrages über ein Jahr Grundrechtseinschränkungen durch Corona-Maßnahmen zu diskutieren.

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