Frankreichs Klimaziel sieht eine Emissions-Verminderung um 40 Prozent bis 2030 vor. Doch die Regierung handelt nicht schnell genug – und erhält nun eine Frist.
Im Kampf gegen klimaschädliche Treibhausgase hat das oberste französische Verwaltungsgericht der Regierung eine Frist bis zum 31. März kommenden Jahres gesetzt. Bis dahin müsse die Regierung „zusätzliche Maßnahmen“ ergreifen, um das Klimaschutzziel einer Emissionsverminderung um 40 Prozent bis 2030 zu erreichen. Das teilte der Staatsrat letzte Woche in Paris mit.
Deutliche Worte fand ÖRAK-Präsident Rupert Wolff zur Debatte rund um den „Ibiza“-U-Ausschuss.
In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.
Weltweit zwingen Gerichte in wegweisenden Urteilen Staaten und Konzerne zu mehr Klimaschutz.
Die EU-Kommission fordert von Österreich Verbesserungen beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
In der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung wurden noch kleine Anpassung im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sperrstunde auf 24:00 Uhr vorgenommen, die seit heute in Kraft ist.
Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe.
Immer mehr Autolenker benutzen Dashcams. Das sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die Fahrt mitfilmen. Kommt es zu einem Unfall, sollen die Videoaufnahmen wichtige Beweise liefern. In Österreich ist das dauerhafte Filmen des Verkehrs aus Datenschutzgründen eigentlich verboten – was aber nicht heißt, dass die Videos nicht doch manchmal vor Gericht Verwendung finden.
Die deutsche Bundesregierung will nicht nur die die elektronische Identität (eID) vom Personalausweis aufs Handy bringen, sondern den Ländern auch die Option für zentrale Lichtbildregister geben.