Verkehrsrecht: Dashcams in der Grauzone

Immer mehr Autolenker benutzen Dashcams. Das sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die Fahrt mitfilmen. Kommt es zu einem Unfall, sollen die Videoaufnahmen wichtige Beweise liefern. In Österreich ist das dauerhafte Filmen des Verkehrs aus Datenschutzgründen eigentlich verboten – was aber nicht heißt, dass die Videos nicht doch manchmal vor Gericht Verwendung finden.

Permanentes Filmen ist unerlaubte Überwachung

„Eine Dashcam zu haben ist nicht verboten, die Überwachung des öffentlichen Raums mit einem solchen Gerät ist aber verboten“, so Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC. Wer mit einer Dashcam den Verkehr filmt, macht sich strafbar. Denn wer vorsorglich andere Verkehrsteilnehmer aufzeichnet, filmt dabei größtenteils unschuldige Personen. Das ist laut heimischer Datenschutzbehörde verboten.

Nachweis der eigenen Unschuld

Für die Überwachung des öffentlichen Raums ist ausschließlich die Polizei zuständig. Das heißt aber nicht, dass Dashcam-Videos nicht auch in Österreich als Beweis vor Gericht zugelassen werden können. Wenn es zu einem Verfahren nach einem Unfall kommt, ist es durchaus möglich, dass der Richter sagt ‚Das ist aber schon interessant, was sie da erzählen. Und wenn sie sagen, sie können das auch mit einem Video bestätigen, dann bitte herbei damit‘“ so Hoffer. „Das heißt auch unzulässige Beweismittel können im Einzelfall zugelassen werden.“

Außenkameras oft schon Serienausstattung

Moderne Autos sind schon von Haus aus mit diversen Kameras und Sensoren ausgerüstet, um das Geschehen rund um den Wagen aufzuzeichnen. Diese Kameras werden für Assistenzsysteme wie den Spurhalteassistenten oder den Abstandsradar genutzt. „Da wird man sagen können, die Kamera dient nicht der Überwachung und ist daher für diesen Zweck zugelassen“, so der ÖAMTC-Jurist.

Private Landschaftsaufnahmen erlaubt

Es kommt also immer auf die Absicht der Videoaufnahmen an. Erlaubt ist das Dashcam-Filmen für rein private Zwecke. Wenn man eine schöne Passstraße entlang fährt oder über eine Rennstrecke flitzt und dies zur Erinnerung auf Video festhalten möchte, darf man das. Weitergeben darf man das Video aber nicht.

Hochladen im Internet umstritten

Das Hochladen im Internet ist umstritten. Solange Kennzeichen und Gesichtszüge von Personen verpixelt und damit unkenntlich gemacht werden, ist es nicht verboten. „Wenn durch andere Informationen im Video Rückschlüsse auf die Gefilmten möglich sind, ist das aber sehr grenzwertig,“ so Jurist Hoffer.

Bei Verstößen gegen den Datenschutz droht hierzulande eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von einigen hundert bis zu 25.000 Euro.

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Sieh dazu auch: Deutscher Bundesgerichtshof lässt Auto-Videos als Beweismittel zu

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