
Apotheker müssen ab sofort nicht mehr am Samstagnachmittag zusperren. Das sagt der Unabhängige Verwaltungssenat
Verena Kainrath, DER STANDARD
Der Entscheid ist rechtskräftig, sagt der Apotheken-Rechtsexperte Peter Krüger. Keiner habe dagegen Einspruch erhoben. Die Betriebszeitenverordnung des Magistrats bestimme nur darüber, zu welchen Zeiten Apotheken auf jeden Fall offen sein müssen, nicht aber, dass sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht geöffnet sein dürfen. Es könne also auch unter der Woche länger verkauft werden.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat am Montag einer Berufung der WESTbahn Management GmbH gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien betreffend Übertretung des Tabakgesetzes Folge gegeben.