„Bei der Novellierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit handelt sich um ein Projekt, das jetzt Gesichter bekommt. Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zufolge haben wir mittlerweile eine Diskussionsphase von 26 Jahren hinter uns.
Wir haben deshalb am Beginn dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf genommen. Wesentlich für den Erfolg war schlussendlich, dass wir bei allen Ministerien erfragt haben, wie viele Fälle es bei den über 100 Sonderbehörden gibt und welche Personal- und Kostensituationen sich daraus ableiten. Nach dem Beschluss in der Regierung kam es sogar zu jeweils einstimmigen Abstimmungsergebnissen im Nationalrat und im Bundesrat“, so Ostermayer zur „Erfolgsgeschichte“ der Novelle. Wichtig seien auch die Unterstützung seitens der Bundesländer sowie die Expertisen aus dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und den zuständigen Kabinetten gewesen.
Finanzministerin Dr. Maria Fekter hob den föderalen Aspekt der novellierten Verwaltungsgerichtsbarkeit hervor und machte auch ihrerseits deutlich: „Wir haben die Verwaltung in der Gerichtsbarkeit zur Endentscheidungsebene geführt, was europäischem Standard entspricht.“ Sie verwies darauf, dass sich bereits zuvor die Verwaltungssenate stark von der Politik emanzipiert hätten. Diese Erfahrung habe dazu beigetragen, die jetzige Lösung herbeiführen zu können: „Das rechtsstaatliche Element hat alle hier Anwesende geeint. Hervorragende Juristen haben sich auf ein Projekt geeinigt, das aus meiner Sicht ein Quantensprung ist, nicht nur in der Verwaltungsvereinfachung, sondern auch in der gesamten Rechtsstaatlichkeit.“ Die bisherige Arbeit der Senate sei in ihrer Entscheidungsfindung bereits gerichtsähnlich gewesen, worauf sich auch ihre Zuversicht begründe.