Wien: Keine Einigung zu Verwaltungsgericht

Der Wiener Landtag wird am Montag außerplanmäßig zusammenkommen, weil sich die Mandatare am Donnerstag nicht über den Gesetzesentwurf über das Verwaltungsgericht einigen konnten. Der Beschluss muss bis Jahresende erfolgen.

Normalerweise braucht es für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit – außer es erfolgen, so wie am Donnerstag, erste und zweite Lesung des Gesetzes gleich hintereinander. Dann wird eine Zweidrittelmehrheit verlangt.

Nun müssen die Mandatare neuerlich über das Regelwerk abstimmen, wobei dann die einfache Mehrheit ausreicht. Dafür wird eigens eine Landtagssitzung am Montag einberufen, die um 10.00 Uhr beginnt. Fragestunde und Aktuelle Stunde wird es keine geben. Laut Vorgabe des Bundes muss der Beschluss über das Verwaltungsgericht bis zum Jahresende erfolgen.

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Opposition zerpflückt Entwurf für Wiener Verwaltungsgericht

Wien – Nach scharfer Kritik während der Begutachtung soll nun am Donnerstag ein überarbeiteter Gesetztesentwurf zum neuen Landesverwaltungsgericht dem Wiener Landtag vorgelegt und beschlossen werden. Über solche Einrichtungen werden künftig alle Bundesländer verfügen.

Der Standard 12.12.2012

In den Augen der FPÖ wurden jedoch nur minimalste Änderungen vorgenommen – die Unabhängigkeit der neuen Gerichte sei weiterhin in Gefahr, sagt der Wiener Klubchef Johann Gudenus. Zwar habe die rot-grüne Wiener Regierung die umstrittene „Notfallkompetenz“ des Präsidenten, der demnach in sämtliche Verfahren hätte eingreifen können, wieder gestrichen. Doch dass der Präsident von der Landesregierung direkt bestellt werden kann und den Richtern die Fälle zuteilen darf, widerspreche laut Gudenus sogar dem Menschenrecht auf ein faires Verfahren, weil die Richter nicht unabhängig agieren könnten.

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Verwaltungsgericht Wien: „Richter nicht unabhängig“

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ortet Verfassungswidrigkeit

Knapp vor der geplanten Beschlussfassung zur gesetzlichen Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichts für Wien meldet Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP im Nationalrat, massive Bedenken gegen das rot-grüne Konzept an: Gerstl hält den Entwurf, der am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll, für verfassungswidrig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 10.12.2012)

Zwar sei der Tätigkeitsbereich der Rechtspfleger gegenüber früheren Planungen beschränkt worden – und damit Bedenken unter anderem der ÖVP Rechnung getragen worden. Aber, so Gerstl zur „Presse“ weiter: „Die Zusammensetzung des Geschäftsverteilungssenats bleibt unserer Meinung nach verfassungswidrig.“ Der Senat solle nämlich aus vier Mitgliedern bestehen, von denen zwei von der Landesregierung bestellt würden; darunter sei der Präsident, der bei Stimmengleichheit ein Dirimierungsrecht habe.

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Verwaltungsgerichte: Den Grünen kommt beim Organisations- und Dienstrecht besondere Umsetzungsverantwortung zu

Die Grünen begrüßen die Einführung der Verwaltungsgerichte. Damit kann jede behördliche Entscheidung durch die (rechtlich) Betroffenen einer gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden.

Daniela Musiol

Hoffnung auf den Schultern der RichterInnen

Das Projekt lebt von der Annahme, dass RichterInnen rechtskonformer entscheiden als die weisungsgebundene BeamtInnen. Das Projekt steht und fällt daher mit der tatsächlichen Unabhängigkeit der RichterInnen. Sie soll durch Regeln zu Bestellung, Bestellungserfordernissen, Dienst- und Organisationsrecht erreicht werden. Ab 1. Jänner 2014 sollen die neuen Verwaltungsgerichte arbeiten. Es wird in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht und auf Bundesebene zwei Bundesverwaltungsgerichte geben.

Auf Länderebene kommt den Grünen beim Organisations- und Dienstrecht – insbesondere in den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung OÖ und Wien – besondere Umsetzungsverantwortung zu.

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Forum Finanz – Das Bundesfinanzgericht ab 2014

Das Bundesministerium für Finanzen lädt im Zusammenwirken mit dem Institut für Finanzwissenschaft und Steuerrecht am Dienstag, 11. Dezember 2012 um 17.00 Uhr pünktlich in das Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien zu der Veranstaltung

„Das Bundesfinanzgericht ab 2014 – Das größte Reformmaßnahmenpaket in der Organisations- und Verfahrenslegistik seit Jahrzehnten“

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Bundesverwaltungsgericht soll wie geplant Anfang 2014 starten

RechtspflegerInnen am Bundesverwaltungsgerichts sollen hauptsächlich zur Unterstützung der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts herangezogen werden.

Der Nationalrat hat bereits im Mai beschlossen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu reformieren und ab dem Jahr 2014 elf neue Verwaltungsgerichte erster Instanz – neun in den Ländern und zwei beim Bund – einzurichten. Damit das Bundesfinanzgericht und das Bundesverwaltungsgericht ihre Arbeit tatsächlich aufnehmen können, müssen aber noch konkrete organisations- und verfahrensrechtliche Bestimmungen sowie Überleitungsregelungen beschlossen werden. Das Organsiationsgesetz für das Bundesfinanzgericht hat den Finanzausschuss des Nationalrats schon in der vergangenen Woche passiert, heute gab der Verfassungsausschuss grünes Licht für das Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts.

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Wien adaptiert Gesetz für Verwaltungsgericht

Wien – Die Kritik am Gesetzesentwurf zum neuen Landesverwaltungsgericht in Wien scheint die Stadt Wien zum Einlenken bewegt zu haben.

Julia Herrnböck, DER STANDARD, 27.11.2012

Scharfe Kritik: Aktueller Entwurf sei „deutlicher Rückschritt“ für Unabhängigkeit

Am Montag bestätigte ein Mitarbeiter der Magistratsdirektion, dass der Entwurf überarbeitet werden soll. Ob er wie geplant am 13. Dezember dem Landtag vorgelegt werden wird, ist nicht fix. „Es gibt keine Deadline, bis wann die Reform umgesetzt werden soll.“

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Neues Gericht: Doch mehr Unabhängigkeit

Nach harscher Kritik ändert Wien den Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 26.11.2012)

Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.

Die Novelle sei „ein deutlicher Rückschritt“ gegenüber dem derzeitigen Rechtsschutzstandard, befand die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate. Der „überschießende Einsatz von Rechtspflegern“ führe eine erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit „ad absurdum“, so die Richtervereinigung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bemängelte Verfassungswidrigkeiten. Zu den zentralen Vorwürfen zählte, dass der (nach politischen Überlegungen bestellte) Präsident des Gerichts und sein Vizepräsident durch Vorschlagsrechte für die Besetzung jenen Ausschuss dominieren, der für die sensible Zuteilung der Geschäftsfälle an die einzelnen Richter zuständig ist.

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Ausschuss macht Weg frei für neues Finanzgericht

Bundesfinanzgericht ersetzt ab 2014 Unabhängigen Finanzsenat

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch den Weg freigemacht für die Schaffung des Bundesfinanzgerichts mit 1. Jänner 2014. Das neue Gericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) und ist Teil der im Mai im Nationalrat einstimmig eingeleiteten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Insgesamt entstehen elf Verwaltungsgerichte, die mehr als 120 weisungsfreie Berufungssenate und Sonderbehörden auflösen.

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