Das Milliardengrab der Landesfürstentümer

presse-logoEine vernünftige Föderalismusreform könnte Einsparungen im Multimilliardenbereich bringen – und damit Steuerdiskussionen für längere Zeit obsolet machen. Ein echter Jammer, dass daraus wohl wieder nichts wird.

Josef Urschitz / Die Presse

Große Reformansätze sind nicht zu erwarten“, schrieb „Die Presse“ gestern angesichts des Koalitions-Verhandlungsteams zum Thema Staatsreform. Das wird so sein, ist aber ein Jammer. Denn Experten schätzen das Einsparungspotenzial einer vernünftigen Föderalismusreform (die große Kostenauswirkungen etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Förderwesen hätte) auf vier bis 16 Mrd. Euro jährlich. Wenn es vernünftig gemacht wird, dürfte das Potenzial eher nahe der höheren Ziffer liegen – und dann bräuchten wir wohl lange nicht mehr über neue und/oder höhere Steuern reden.

Im Konjunktiv steht dieser Satz deshalb, weil dieses mutwillig brachgelegte Potenzial in der derzeitigen Realverfassung nicht hebbar ist. Da stehen die gewachsenen, von den Ländern erbittert verteidigten Strukturen im Wege.

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Höchstgericht: Kärntner Slowene hat Recht auf Bescheid auf Slowenisch

St. Kanzianer zahlte keine Gemeindeabgaben, weil man ihm slowenischsprachigen Bescheid verweigerte Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Ende September eine Entscheidung in einem jahrelangen Rechtsstreit eines Angehörigen der slowenischen Volksgruppe gegen die Kärntner Gemeinde St. Kanzian (Bezirk Völkermarkt) getroffen. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister hatten sich seit 2003 geweigert, dem Mann Bescheide in slowenischer Sprache auszustellen, obwohl …

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Rewe-Hausdurchsuchung: UVS muss erneut prüfen

presse-logoDer Unabhängigen Verwaltungssenat ist für die Rewe-Hausdurchsuchung doch zuständig, sagt der Verwaltungsgerichtshof.

Auch bezüglich einer weiteren Hausdurchsuchung wegen Preisabsprachen – beim Lebensmittelkonzern Rewe – gab es eine Maßnahmenbeschwerde, hier an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich. Der UVS wies sie wegen Unzuständigkeit zurück: Denn die Art, wie die Hausdurchsuchung vorgenommen wurde, sei im Rahmen des richterlichen Auftrages erfolgt und daher der Prüfungskompetenz der Verwaltungsbehörde entzogen.

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„Ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ diskriminierend

presse-logoTankstellenmitarbeiter müssen nicht perfekt Deutsch können, meint der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark – ein entsprechendes Stelleninserat diskriminiere Menschen mit Migrationshintergrund.

Müssen Tankstellenmitarbeiter „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ haben? Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark (UVS) ist jedenfalls nicht dieser Meinung. Ein entsprechendes Stelleninserat sei demnach diskriminierend nach dem Gleichbehandlungsgesetz, wie aus einem aktuellen Rechtssatz hervorgeht.

Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2012. Eine Tankstellenbetreiberin suchte in einem Jobinserat „ein(e) Tankstellenmitarbeiter/in (brutto € 7,12)“. Dabei wären aber „gute“ Deutschkenntnisse ausreichend gewesen, meint der UVS. Er geht davon aus, dass Personen mit Migrationshintergrund im Inserat mittelbar diskriminiert wurden.

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UVS Salzburg: Beschwerde von „Spar“ gegen Hausdurchsuchung zurückgewiesen

sparDie Hausdurchsuchungen in Salzburg waren zulässig. Der Unabhängige Verwaltungssenat erteilt dem Handelskonzern eine Abfuhr

 Verena Kainrath, Der Standard

Spar prallt mit seinen Beschwerden gegen die Hausdurchsuchungen der Wettbewerbsbehörde ab. Der Unabhängige Verwaltungssenat Salzburg hat diese zur Gänze als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus dem aktuellen Bescheid der Behörde hervor, der dem Standard vorliegt.

Gut acht Monate währt das Kräftemessen des Konzerns mit den Kartellwächtern rund um den Verdacht auf Absprachen mit Konkurrenten und Lieferanten. Spar stattete sich nach ersten Razzien mit einer Armada von Anwälten aus. Die Behörden wiederum sparten in der Öffentlichkeit nicht mit emotionalen Ermittlungsdetails.

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Öffentliche Aufträge – ein Fall für die Gerichte

WirtschaftsblattAnfang 2014 tritt eine Reform in Kraft, die wichtige Veränderungen für die öffentliche Auftragsvergabe bringt. Michael Sachs, Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, zeigt auf, wer von der Novelle profitiert und wo die Rechtsprechung noch gefordert ist.

Die wirklich große Reform wird am 1.1.2014 kommen: Verwaltungsgerichte treten an die Stelle der bisherigen Sonderbehörden. Das Bundesvergabeamt, die Vergabekontrollsenate (VKS) und Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) der Länder werden allesamt aufgelöst. Bekanntlich bestehen für öffentliche Aufträge materiell-rechtlich einheitliche Vorgaben im Rahmen des BVergG und des BVergGVS, der Rechtsschutz ist hingegen gemäß Art 14b B-VG zwischen Bund und Ländern geteilt.

Diese Situation wird ab 1.1.2014 weiter verschärft: Die jeweiligen Verwaltungsgerichte der Länder und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) werden über die Nachprüfungs- und Feststellungsanträge der Bieter/Bewerber entscheiden.

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Kovats muss 80.000 Euro zahlen

Grund: Die A-Tec hat unter seiner Ägide Anleger mit Ad-hoc-Meldungen in die Irre geführt. Zu diesem Schluss ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien am 1. Oktober gekommen. 

1379388961082-mirkoRenate Graber, Der Standard

Mirko Kovats wird die Strafe nicht auf sich sitzen lassen, sondern den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Auch die A-Tec-Aktie hat eine ungewisse Zukunft: Noch im Oktober muss die Börse entscheiden, ob sie das Papier wieder zum Handel zulässt.

Wien – Auf Mirko Kovats, Gründer und Vorstandschef der A-Tec Industries AG, kommt eine spürbare finanzielle Belastung zu. Er muss 80.000 Euro Verwaltungsstrafe zahlen, weil die Industrieholding A-Tec 2010 durch zwei Ad-hoc-Meldungen gegen das Börsengesetz (Marktmanipulation) verstoßen hat. Zu diesem Schluss ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien am 1. Oktober gekommen. Der Berufungsbescheid ist rechtskräftig, Kovats wird aber laut Juristen den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Dort könnte er auch die Aufschiebung der Zahlung beantragen.

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Warum der Staat für unklare Gesetze nicht haftet

Ein Wirt klagt die Republik, weil ihn Beamte schlecht berieten. Das ist rechtliches Neuland. Doch die Amtshaftung ist strikt limitiert.

Bernd-Christian Funk / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)
Bernd-Christian Funk / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)

von Philipp Aichinger (Die Presse)

„Sehr gering bis gegen null.“ So beurteilt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk die Chancen eines Wiener Wirts, der wegen einer einstigen Rechtsauskunft des Gesundheitsministeriums die Republik klagt. 2008, so der Wirt, hätten Beamte erklärt, dass es rechtlich kein Problem ist, wenn Nichtraucher beim Gang zum WC durch den Raucherbereich müssen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied aber inzwischen, dass das Gesetz Nichtraucher auch auf dem Weg zur Toilette vor Qualm schützt.

Der Gastronom klagt die Republik nun auf Amtshaftung und will die Umbaukosten für sein Lokal vom Staat ersetzt bekommen. Der Anwalt des Wirts, Wolfgang Zorn, beurteilt die Klagschancen als sehr gut. Denn die Beamten hätten bei ihrer schriftlichen Auskunft nicht erklärt, dass andere Rechtsmeinungen möglich wären. Der VwGH habe im Urteil aber gesagt, dass nur seine Interpretation denkbar ist.

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Tabakgesetz: Wirte wollen Schadenersatz von der Republik

Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.

Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.

Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

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VfGH-Chef sieht Zukunft des Landes gefährdet

Höchstgerichtspräsident Gerhart Holzinger mahnt dringend eine Staats-, Demokratie- und Bildungsreform ein: „Was nicht zu Beginn der Legislaturperiode umgesetzt wird, wird nicht realisiert“, sagt Holzinger. Philipp Aichinger (DiePresse.com) Konkret forderte er eine Bildung-, Staats- und Demokratiereform ein. Das jetzige Zusammenspiel aus Bund und Ländern sei „weder Fisch noch Fleisch“. „Der Bundesrat, wie er jetzt existiert, hat …

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