Fast alle COVID-19-Maßnahmen ab Samstag 5. März aufgehoben

Der Gesundheitsminister hat gestern vor seinem Rücktritt noch die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung erlassen, mit der nach zwei Jahren Pandemie und trotz hoher Infektionszahlen  fast alle Maßnahmen, die der Eindämmung der CoV-Krise gedient haben, mit Samstag zurückgenommen werden. Einzig die Maskenpflicht bleibt an bestimmten Orten. Wien steht unterdessen noch leicht auf der Bremse.

Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen fallen:

  • Keine Zutrittsregelungen
  • Keine Personenobergrenzen
  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffnung der Nachtgastronomie
  • Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
  • Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Trotz dieser Trendwende gilt es aber auch weiterhin jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Dahingehend wird es auch weiterhin Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geben.

In Wien sollen Maskenpflicht im Handel und 2G in Gastro bleiben

„Die Pandemie ist nicht vorbei. Gestern haben wir in Österreich die zweithöchste Zahl an Neuinfektionen seit Pandemiebeginn vor mehr als zwei Jahren verzeichnet. Trotzdem hält die Bundesregierung an den von ihr verkündeten Öffnungsschritten und dem Wegfall fast aller Corona-Schutzmaßnahmen fest“, kritisierte Ludwig in einer Stellungnahme. „Ich sehe das mit Besorgnis, weil die Spitalsbettenbelegung auf den Normalstationen weiter sehr hoch ist und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll gefordert sind.“

Experten warnen

Die Warnungen der meisten Expertinnen und Experten, wonach die Schritte in ihrer Gesamtheit zu früh erfolgen, hätten sich bewahrheitet, befand Ludwig. „In Wien bleiben wir deshalb auch bei unserem konsequenten und vorsichtigen Kurs. Das bedeutet konkret, dass die Maskenpflicht im Handel ebenso bleibt wie 2G in der Gastronomie.“ Auch in Clubs und Diskotheken wird 2G gelten. Ludwig begründet das damit, dass sich in der Vergangenheit gezeigt habe, „dass das ein Bereich ist, wo man ganz speziell aufpassen muss“.

Teilweise Kritik am bevorstehenden Ende der Maskenpflicht in vielen Lebensbereichen kommt von Salzburgs Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz. Auch in Geschäften, die man nicht täglich aufsuchen muss, bestehe weiterhin eine Infektionsgefahr, so Juhasz.

Hier geht’s zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung BGBl. II Nr. 86/2022 vom 03.03.2022 …

Hier geht’s zur Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung LGBl. Nr. 12/2022 vom 04.03.2022 …

Siehe die Homepage des Gesundheitsministeriums …

Siehe dazu den Beitrag Aus für Maskenpflicht: Expertin mahnt auf salzburg.ORF.at …

Siehe den Beitrag im Standard.at …

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