4. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung sieht weitere Lockerungen vor

Österreich befindet sich im Moment am Höhepunkt der Omikron-Welle. Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen ist die Lage auf den Intensivstationen in unseren Spitälern im Vergleich zu vorherigen Wellen aber überschaubar. Diese Entwicklung verläuft entlang der Vorhersagen des Corona-Prognosekonsortiums und der Einschätzung der „Gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO).

Ab 12. Februar 2022 werden die bereits angekündigten sowie weitere Öffnungsschritte in fast allen Bereichen des täglichen Lebens in der heute kundgemachten 4. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung umgesetzt.

Ab morgen, dem 12. Februar 2022, gilt:

  • 2G-Regel im Handel entfällt. In allen Geschäften wird dann durchgehend die FFP2-Maskenpflicht gelten. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. (2G entfällt, nur noch FFP2-Pflicht)
  • 3G und FFP2-Maske bei körpernahen Dienstleistungen (2G entfällt),
  • Wegfall der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (2G bleibt)
    • FFP2-Pflicht indoor und outdoor bleibt
    • Nachtgastronomie weiterhin nicht möglich,
    • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr,
    • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt d.h. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.

Hier geht’s zur 4. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 11.02.2022 …

Hier geht’s zur Homepage des Gesundheitsministeriums …

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