Seit dem 19.02.2021 sind die in der 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft (Phase 3 der stufenweisen Lockerungen).
In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig (außer in Wien) die 3G-Regel gelten:
- 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- 3G in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
- 3G bei körpernahen Dienstleistungen
- 3G bei Sportstätten
- 3G bei Veranstaltungen
- 3G bei Fach- und Publikumsmessen
Die Sperrstunde um 24:00 und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben weiterhin bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten.
In vulnerablen Bereichen wie etwa Alten- und Pflegeheimen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
Hier geht’s zur 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung …