COVID-19-Impfpflichtgesetz kundgemacht, tritt heute in Kraft

Gestern wurde das COVID-19-Impfpflichtgesetz kundgemacht und ist damit seit heute in Kraft getreten.

Am Freitag wurde es von Bundespräsident und Bundeskanzler unterschieben und im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Strafen sind erst ab 16. März angedacht.

Verordnung ausständig

Der Strafrahmen bei Nichtbefolgung geht im „vereinfachten Verfahren“ bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (Phase zwei). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden.

Im neuesten Entwurf der Verordnung ist laut einem Bericht der ZIB zu entnehmen, dass neben den anerkannten Impfstoffen fünf chinesische und indische Impfstoffe anerkannt werden. Außerdem brauchen Personen, die zweimal geimpft sind und danach an CoV erkrankten, dennoch einen dritten Stich, um die Impfpflicht zu erfüllen.

Hier geht’s zum Gesetzestext im BGBl. I Nr. 4/2022 vom 04.02.2022…

Siehe auch den Beitrag im orf.at …

Lockerungen in der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung 

Weiters wurden die angekündigten Lockerungen in der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung kundgemacht, sodass nun die Sperrstunde von 22:00 Uhr auf 24:00 Uhr verlängert wurde. Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wird von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei Veranstaltungen wird nur noch die 2G- Regel und eine FFP2-Pflicht gelten (anstatt der bisherigen „2G+“- und „Booster+“ Regelung). Die Lockerungen gelten bereits am 05.02.2022.

Hier geht’s zur 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung …

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