Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Angehörigen leben dürfen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Der EuGH bestätigt, dass sich Angehörige von Unionsbürgern nur dann auf das Recht auf Familienzusammenführung auf Basis der Freizügigkeitsrichtlinie berufen können, wenn die EU-Bürger von der Freizügigkeit in der EU Gebrauch gemacht haben.

Ex-Vorstand Rudolf Fischer hat bei der Justiz ausgepackt. Der Aktienkurs wurde im Auftrag der Telekom manipuliert, die Chefetage soll involviert gewesen sein.
Mit Erkenntnis vom 7. Juli 2011 (Zl. B 254/11) hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gericht mit umfassenden Kontrollbefugnissen anrufbar sein muss, auseinandergesetzt.
Im Ergebnis bedeutet diese Entscheidung, dass überall dort, wo auf Grund des Unionsrechts (Art. 47 Grundrechtscharta) Rechtschutzlücken entstehen, der Verwaltungsgerichtshof zum erst- und letztinstanzlichen innerstaatlichen Gericht wird.