UVS als Gericht: Schlussantrag des Generalanwaltes zur tschechischen Vorlage

Das Oeugh-logo-curiabergericht Prag hatte beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die UVS „Gerichte“ iS des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sind (siehe dazu: Tschechisches Gericht bezweifelt den „Gerichtscharakter“ der Unabhängigen Verwaltungssenate).

Generalanwalt: „Unter einem ‚auch in Strafsachen zuständigen Gericht‘ ist ein Gericht zu verstehen, vor dem die betreffende Person bei der Verhandlung der Sache die durch Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte genießt.

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EGMR: Die Pflicht zur öffentlichen mündlichen Verhandlung ist nicht absolut

In seinem Urteil vom 18. 7. 2013 im Fall Schädler-Eberle gegen Liechtenstein behandelte der EGMR die Zulässigkeit des Unterbleibens einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor einem Verwaltungsgericht.

In Zivilverfahren vor dem ersten und einzigen Gericht besteht ein Anspruch auf eine öffentliche mündliche Verhandlung (hier: betreffend die Gültigkeit eines Flächenwidmungsplanes), außer wenn außergewöhnliche Umstände deren Entfall rechtfertigen. Die Pflicht zur Verhandlung ist daher nicht absolut. Ob derartige außergewöhnliche Umstände vorliegen, hängt von den Fragen ab, über die zu entscheiden ist, nicht von der Häufigkeit solcher Verfahren. Das Absehen von einer Verhandlung ist daher nicht nur zulässig, wenn es sich um seltene Verfahren handelt.

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Arbeitszeitgesetz: Verwaltungsgerichtshof bestätigte Bestrafung des Rektors der Medizin-Universität Wien durch UVS

Bereits im Februar 2010 hatte der UVS Wien hohe Geldstrafen gegen den Rektor der Medizin-Universität Wien wegen zahlreicher Übertretungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes durch Ärzte im Wiener AKH verhängt. Der Magistrat der Stadt Wien hatte das Strafverfahren noch mit der Begründung eingestellt, es sei zwar die objektive Tatseite der in der Anzeige des Arbeitsinspektorats angelasteten Verwaltungsübertretungen, soweit …

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Umweltverfahren: Keine (wesentliche) Projektänderung ohne Nachbarn

Eine Abweichung des Projekts vom ursprünglichen Plan wurde genehmigt, ohne die Nachbarn im Verfahren mitreden zu lassen. Laut Verwaltungsgerichtshof war das ein Fehler ( Zlen. 2012/06/0092, 0093 vom 20. Juni 2013). Geringfügige Abweichungen können zwar nachträglich genehmigt werden, sie dürfen aber den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht widersprechen. Dass die Behörden zum Schluss kamen, die Nachbarn …

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In Österreich Baumeister, in Deutschland Architekt ?

eugh-logo-curiaUnter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen. Diese Frage hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit privaten Wohnsitzen sowohl in Österreich als auch in Bayern. 2007 legte er nach österreichischem Recht („Maria-Theresianisches Privileg“) die Prüfung als Baumeister ab. Seitdem praktiziert er als Planender Baumeister in Österreich, wo er sein Planungsbüro betreibt. Zuvor hatte er u.a. die Gesellen- und die Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk sowie die Meisterprüfung im Stuckateur-Handwerk abgelegt. Ferner erwarb er 2012 den Akademischen Grad eines Diplom-Ingenieurs (FH) in der Studienrichtung Bauingenieurwesen (Hochbau). Seinem im Jahr 2008 gestellten Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer entsprach der Beklagte nicht.

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Verwehrtes Bleiberecht war Irrtum

orfZwei Jahre nach der Abschiebung des Gambiers Lamin Jaithe hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Zurückweisung des Bleiberechts rechtswidrig war. Trotz vieler Proteste war der 20-Jährige im Frühjahr 2011 nach Gambia abgeschoben worden.

Protest nach der - aus heutiger Sicht unberechtigten - Abschiebung Jaithes
Protest nach der – aus heutiger Sicht unberechtigten – Abschiebung Jaithes

Kritik hatte es damals vor allem gegeben, weil die Integration des Gambiers, der Deutsch gelernt und eine fixe Jobzusage hatte, bei der Entscheidung über das Bleiberecht nicht berücksichtigt worden sei.

VwGH: Behörde prüfte Lebensumstände nicht

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die negative Entscheidung des Innenministeriums jetzt als rechtswidrig auf. Das Ministerium hatte genauso wie die Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz den Antrag auf Bleiberecht einfach zurückgewiesen – anstatt sich mit den veränderten Lebensumständen Lamins in Österreich auseinanderzusetzen. Darin sieht der VwGH einen Rechtsirrtum.

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Glückspielgesetz: Richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Abgrenzung von Verwaltungsübertretung und gerichtlicher Straftat

In seiner Entscheidung B 422/2013 vom 13. Juni 2013 hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden und Strafgerichten zur Sanktionierung von Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung des Glückspielgesetzes ausführlich auseinandergesetzt.

spielautomat-schlitz-Der Gerichtshof kommt zum Schluss, dass bei einer verfassungskonformen, das Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK berücksichtigenden Auslegung der Strafbestimmung des § 52 Glückspielgesetz für die Zuständigkeit ausschließlich darauf abzustellen ist, ob ein Einsatz von mehr als 10 EUR pro Spiel ermöglicht wird, nicht aber darauf, ob im konkreten Fall vom jeweiligen Spieler Einsätze von mehr oder weniger als 10 EUR geleistet werden.

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EuGH: EU-Bürger muss über wesentliche Gründe eines Einreiseverbots informiert werden

Wird einem EU-Bürger die Einreise in einen Mitgliedstaat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit verboten, müssen ihm jedenfalls die wesentlichen Gründe dafür mitgeteilt werden, um sein Recht auf effektiven Rechtsschutz zu wahren. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.06.2013 entschieden. Ein Mitgliedstaat kann es nur im Rahmen des «unbedingt Erforderlichen» ablehnen, dem Betroffenen Gründe mitzuteilen, deren Offenlegung die Sicherheit des Staates beeinträchtigen könnte (Az.: C-300/11).

Im Vereinigten Königreich können gegen EU-Bürger aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erlassene Einreiseverbote bei der Special Immigration Appeals Commission (Sonderkommission für Rechtsbehelfe in Einwanderungssachen, SIAC) angefochten werden. Im Rahmen des Verfahrens vor der SIAC haben weder der Kläger noch seine persönlichen Rechtsanwälte Zugang zu den Informationen, auf die die Entscheidung gestützt wurde, wenn ihre Offenlegung dem öffentlichen Interesse widerspräche. In einem solchen Fall wird jedoch ein spezieller Anwalt bestellt, um die Interessen der betroffenen Person vor der SIAC zu vertreten. Dieser darf allerdings ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm Material zugänglich gemacht wird, dessen Offenlegung der Secretary of State widerspricht, nicht mehr mit dem Betroffenen über mit dem Verfahren zusammenhängende Fragen kommunizieren. Er kann jedoch bei der SIAC Verfügungen beantragen, mit denen eine entsprechende Kommunikation gestattet wird.

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EuGH: Missbräuchlicher Asylantrag kann Inhaftierung des Asylbewerbers rechtfertigen

Ein Asylbewerber kann nach nationalem Recht im Hinblick auf seine Abschiebung wegen illegalen Aufenthalts in Haft behalten werden, wenn der Asylantrag einzig und allein zu dem Zweck gestellt wurde, den Vollzug der Rückführungsentscheidung zu verzögern oder zu gefährden. Dies betont der Europäische Gerichtshof ins seinem Urteil vom 30.05.2013 (C-534/11- Arslan)

Die nationalen Behörden hätten jedoch fallspezifisch zu prüfen, ob dies zutrifft und ob es objektiv erforderlich und verhältnismäßig ist, die Haft des Asylbewerbers aufrechtzuerhalten, um zu verhindern, dass er endgültig seiner Rückführung entgeht (Urteil vom 30.05.2013, Az.: C-534/11, BeckRS 2013, 81102). Die Rückführungsrichtlinie 2008/115 schafft gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Abschiebung von Drittstaatsangehörigen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet illegal aufhalten. Diese Drittstaatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum, der im Allgemeinen sechs Monate nicht überschreitet, inhaftiert werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Abschiebung zu gewährleisten.

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VwGH: Schubhäftlinge haben Besuchsrecht

orfIn Schubhaft angehaltene Personen haben ein Recht auf Besuchsempfang und können bei Verweigerung Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einlegen.

Potenzielle Besucher können daraus nicht für sich das Recht auf Besuch in der Schubhaft ableiten.

Dass sich potenzielle Besucher nicht beim UVS beschweren kann, wogegen Personen in Schubhaft ein Recht auf Besuchsempfang haben, stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu Beschwerden eines Schubhäftlings und eines Journalisten fest, der mit ihm im Polizeianhaltezentrum Wien sprechen wollte.

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