Das Obergericht Prag hatte beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die UVS „Gerichte“ iS des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sind (siehe dazu: Tschechisches Gericht bezweifelt den „Gerichtscharakter“ der Unabhängigen Verwaltungssenate).
Generalanwalt: „Unter einem ‚auch in Strafsachen zuständigen Gericht‘ ist ein Gericht zu verstehen, vor dem die betreffende Person bei der Verhandlung der Sache die durch Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte genießt.