Verwehrtes Bleiberecht war Irrtum

orfZwei Jahre nach der Abschiebung des Gambiers Lamin Jaithe hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Zurückweisung des Bleiberechts rechtswidrig war. Trotz vieler Proteste war der 20-Jährige im Frühjahr 2011 nach Gambia abgeschoben worden.

Protest nach der - aus heutiger Sicht unberechtigten - Abschiebung Jaithes
Protest nach der – aus heutiger Sicht unberechtigten – Abschiebung Jaithes

Kritik hatte es damals vor allem gegeben, weil die Integration des Gambiers, der Deutsch gelernt und eine fixe Jobzusage hatte, bei der Entscheidung über das Bleiberecht nicht berücksichtigt worden sei.

VwGH: Behörde prüfte Lebensumstände nicht

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die negative Entscheidung des Innenministeriums jetzt als rechtswidrig auf. Das Ministerium hatte genauso wie die Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz den Antrag auf Bleiberecht einfach zurückgewiesen – anstatt sich mit den veränderten Lebensumständen Lamins in Österreich auseinanderzusetzen. Darin sieht der VwGH einen Rechtsirrtum.

Zweijährige Prüfung: Für Anwalt „grauer Alltag“

Der Anwalt von Jaithe, Laszlo Szabo, zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht über das Medieninteresse. Fälle wie dieser seien im Fremdenrecht grauer Alltag. „Die Behörden sind voll mit Akten, deshalb dauert es Ewigkeiten, bis Entscheidungen gefällt sind.“ Allein die Entscheidung über Formalitäten, wie z. B. ob man sich mit der Sache noch einmal beschäftigen müsse oder nicht, habe in diesem Fall eben zwei Jahre gedauert. Laut Szabo sei es den Behörden kunstvoll gelungen, das Verfahren zu verschleppen.

Dem widerspricht heute Klaus Lamplmayr von der zuständigen BH energisch. Die Vorwürfe seien unrichtig, und die Verfahrensdauer von zwei Jahren sei in einem Fall wie diesem durchaus normal. Hätte man in diesen zwei Jahren nichts entschieden, dann wäre das auch falsch gewesen.

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