Glückspielgesetz: Gericht hegt Zweifel an Glücksspielmonopol

foto: dpa / bernd thisse
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Die von Österreich zur Rechtfertigung vorgebrachten Ziele des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung passen nicht mit der Expansions- und Werbepolitik der Monopolisten zusammen. Zu diesem Schluss kommt das Landesgericht Linz.

Ein Online-Roulette-Spieler hatte im Jahr 2013 auf Rückzahlung der verspielten Einsätze geklagt, mit der Begründung, die Betreiberin der Online-Roulette-Plattform verfüge über keine Konzession und biete somit Glückspiel rechtswidrig an. Das beklagte Unternehmen wendete ein, Österreichs Glücksspielmonopol verstoße gegen EU-Recht, weil es die Dienstleistungsfreiheit beschränke. Daher dürfe sie mit ihrer Lizenz aus Malta Internetglücksspiel in Österreich anbieten.

Das Landesgericht Linz wies die Klage des Spielers ab und urteilte, das De-facto-Monopol sei EU-rechtswidrig. Das OLG Linz gab der Klage, der OGH hob Ende 2013 die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und bekräftigte, dass Österreichs Monopolregelung bei einem festgestellten Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht beachtet werden müsse. Das Verbot, Internetglücksspiel außerhalb des Monopols anzubieten, auf das der Spieler seinen Anspruch stützt, bestünde dann wegen des EU-Anwendungsvorrangs nicht.


Der OGH trug dem Erstgericht auf, zu prüfen, ob das Monopol den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Kriterien entspreche. Das Erstgericht sollte besonderes Augenmerk auf eine allfällige expansionistische Geschäfts- und Werbepolitik legen; dies sei für die Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit des Monopols ausschlaggebend.

Im fortgesetzten Verfahren befasste sich das Erstgericht eingehend mit der Geschäftspolitik der Konzessionäre und De-facto-Monopolisten Österreichische Lotterien und Casinos Austria und listete akribisch deren über die Jahre ansteigenden Werbeausgaben auf.

Das Gericht stellte fest, dass die Werbung der Monopolisten „nicht maßvoll“ ist und „sich explizit auch an neue Kunden für das Glücksspiel [richtet]“. „Ein positives Image wird dem Glücksspiel beispielsweise verliehen, wenn mit Slogans geworben wird, [… ] wie ,Ein Gewinn für Österreich!‘ […].“ Die Anziehungskraft werde mit Slogans wie „Lotto sichert Ihre Pension“ weiter erhöht.

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