Parlament: Keine Strafen für Störer

Bild: (c) Robert Jaeger
Bild: (c) Robert Jaeger

Geldbußen nach Besucherprotesten sind unzulässig, urteilt der VfGH.

(Die Presse)

Während SPÖ-Urgestein Otto Pendl eine Rede hielt, kamen von der Besuchergalerie des Nationalrats unfeine Töne. „Frechheit und Sauerei, Österreich ist ein korruptes Land!“, rief ein Mann auf der Besuchergalerie. Und warf Flugblätter in den Plenarsaal herab.

Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2012. Die inzwischen verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer unterbrach damals die Sitzung für kurze Zeit. Der Störenfried verließ nach einer Aufforderung die Besuchergalerie.

Für die Aktion bekam der Mann von der Landespolizeidirektion Wien eine Strafe von 100 Euro aufgebrummt. Er habe die öffentliche Ordnung gestört. Der Mann schlug den Rechtsweg ein. Zunächst vergebens.

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Höchstgericht: Wenn ÖNORMEN zu Recht werden

presse-logoDer Verfassungsgerichtshof entschied, dass Normen, die für verbindlich erklärt worden sind, gratis zugänglich sein müssen.

(Die Presse)

Bekannt ist das Dilemma seit Jahrzehnten, wirklich gelöst wurde es bis heute nicht: Einerseits hat laut Normungsgesetz nur das Normungsinstitut (ASI) das Recht, ÖNORMEN herauszugeben und zu vervielfältigen (oder gegen Entgelt die Vervielfältigung zu gestatten). Darauf beruht sein Geschäftsmodell, mit dem es sich zu 95 Prozent selbst finanziert. Andererseits wurden viele ÖNORMEN durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklärt, auf noch mehr wird zumindest verwiesen. Auf Bundesebene betrifft das aktuell 380 nationale Normen, auf Landesebene 369.

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VwGH Judikatur / Kosten

VWGH-LogoDas Verwaltungsgericht ist nicht berechtigt, erstmals Kosten für das erstinstanzliche Verfahren vorzuschreiben.

Mit Bescheid vom 20. November 2013 der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurde das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Aufgrund der Berufung der Finanzpolizei am 2. Dezember 2013  gab das Landesverwaltungsgericht Salzburg der Beschwerde insoweit Folge, als der angefochtene Bescheid behoben und über die Beschuldigte eine Geldstrafe verhängt und gleichzeitig unter Bezugnahme auf § 38 VwGVG iVm § 64 Abs 1 und 2 VStG ein Kostenbeitrag zum Strafverfahren in der Höhe von 10% der Geldstrafe vorgeschrieben wurde . Letzteres ist laut VwGH nicht zulässig.

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Auskunftspflichtgesetz: Rechtliches Interesse an der Information ist nicht erforderlich

presse-logoMan darf auch Fragen stellen, deren Beantwortung keinen klaren rechtlichen Nutzen bringen. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, die ein Student vor dem Höchstgericht erkämpft hat.

Anlassfall war ein Auskunftsbegehren, dem die medizinische Universität Innsbruck nicht Folge leisten wollte.

Es stehe einer Behörde nach dem Auskunftspflichtgesetz nicht zu, die Relevanz der Frage zu überprüfen und „überschießende“ Begehren abzuweisen, entschied der Gerichtshof. Auskünfte dürfen nur dann verweigert werden, wenn sie offenbar mutwillig verlangt werden.

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Bundesverwaltungsgericht: Spielbanken-Bescheide aufgehoben

Schwerer Rückschlag für Novomatic und ein schweizerisch-deutsches Bieterkonsortium (Palais Schwarzenberg): Das Gericht hat die Bescheide für alle drei Standorte aufgehoben. Fast genau auf den Tag ein Jahr, nachdem das Finanzministerium die drei neuen Spielbankenlizenzen für Wien und Niederösterreich an den Novomatic-Konzern (Prater und Bruck/Leitha) und ein schweizerisch-deutsches Bieterkonsortium für das Palais Schwarzenberg vergeben hat, hat …

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VwGH Judikatur / Internetanschluss ist kein Rundfunkempfangsgerät

gis_logoDer Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, für Computer mit Internet-Anschluss muss daher keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 30. Juni 2015 (Ro 2015/15/0015) eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

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VfGH hebt neuerlich § 106 Abs. 1 StPO teilweise auf

vfghlogoMit Erkenntnis zu den Zl. G 233/2014, G 5/2015 vom 30.06.2015 hat der VfGH in § 106 StPO (neuerlich) die Worte „Kriminalpolizei oder“ aufgehoben, und damit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte auch für solche Akte polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt ab Mitte 2016 wiederhergestellt, die in kriminalpolizeilicher Funktion nach der StPO vorgenommen worden sind, wenn bis dahin keine andere Lösung (iS einer klaren Zuständigkeitsregelung) getroffen wird. Er folgte damit einem Gesetzesprüfungsantrag des VwG Wien.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.07.2016 in Kraft.

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VwGH Judikatur / AuslBG Übergangsbestimmungen für Rumänien und Bulgarien

VWGH-LogoDer VwGH hat seinem jüngesten Erkenntis zur Zl. Ra 2014/09/0033 vom 20.05.2015 entschieden, dass nur jene Maßnahmen zur Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt von rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern bis 5 Jahre nach dem Beitrittstag anwenden sind, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft waren. Später eingeführte Bestimmungen sind auf die Beschäftigung von Rumänen und Bulgaren nicht anzuwendbar, wie etwa auch die danach neu geschaffene gerichtliche Strafbestimmung des § 28c AuslBG oder höhere Strafrahmen.

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VfGH hebt § 40 VwGVG über Verfahrenshelfer als verfassungswidrig auf

vfghlogoIn dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 40 VwGVG hat der VfGH mit Erkenntnis vom 25. Juni 2015 zur Zl. G 7/2015 entschieden, § 40 VwGVG idF BGBl. I 33/2013, dessen sieben Absätze eine untrennbare Einheit bilden, wegen Verstoßes gegen Art. 6 EMRK als verfassungswidrig aufzuheben. Ein genereller Ausschluss der Verfahrenshilfe in adminstrativen Verwaltungsangelegenheiten ist demnach unzulässig. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in Kraft.

Die Aufhebung wurde mit BGBl I Nr. 82/2015 am 14. Juli 2015 kundgemacht.

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Umweltrecht: Brisantes VwGH-Urteil

VWGH-LogoAnrainerin bekam im Streit um ein Einkaufszentrum vom Verwaltungsgerichtshof recht − jetzt muss der Gesetzgeber handeln.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Betriebsanlagengenehmigung für ein Fachmarktzentrum in Klagenfurt gekippt, weil eine Anrainerin in Sachen UVP-Pflicht nicht mitreden durfte. Damit steht zweierlei nun endgültig fest: Die derzeitige Rechtslage ist unhaltbar – und Projektwerber werden künftig viel stärker die Interessen der Anrainer berücksichtigen müssen.

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