Glückspielgesetz: Anfechtung des Glückspielmonopols durch Obersten Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielrechts. Aus Anlass mehrerer Verfahren nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde daher das Glückspielmonopol angefochten. Grund für die Anfechtung dürfte die exzessive Werbung der Monopolisten sein. Diese Werbung diene nicht dem Spielerschutz, sondern verfolge den Zweck, „insbesondere jene Personen zur aktiven …

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„HETA“ landet beim Bundesverwaltungsgericht

1288681_m3w561h315q80v48846_xio-fcmsimage-20150617194901-006010-5581b30d17dd2-.5efc327a-57dd-4976-bf6d-64847ef8dc1eBereits am 1. März 2015 hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde mit einem Mandatsbescheid die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der Hypo Kärnten (jetzt: Hypo-Abbaugesellschaft HETA) aufgeschoben.

Gegen dieses „Schuldenmoratorium“ wurden erwartungsgemäß Rechtsmittel erhoben, über welche die FMA letzte Wochen mittels „Vorstellungsbescheid“ entschieden hat. Mit diesem Bescheid wurde der Mandatsbescheid vollinhaltlich bestätigt. Dagegen können die Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen. Diese besitzt keine aufschiebende Wirkung.

Auch „Schuldenschnitt“ mittels Mandatsbescheid

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Judikatur VwGH: Mindestsicherung nicht als bedingungsloses Grundeinkommen konzipiert

vwgh-logoNach der Mindestsicherungs-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern können Leistungen gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht.

Zwar darf die Kürzung grundsätzlich nur stufenweise und maximal bis 50 % erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist aber in besonderen Fällen zulässig.

Das Salzburger Mindestsicherungsgesetz sieht vor, dass eine über 50 % hinausgehende Kürzung bei besonders schweren Verstößen gegen die Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft zulässig ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Kürzung bis zu einem völligen Entfall der Leistung gehen kann.

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Vorwurf der richterlichen Willkür: Eine Patientin kämpft gegen die Ohnmacht

Spiegel onlineLisa Hase klagte gegen ihre Zahnärzte, als die Richter plötzlich an ihrem Geisteszustand zweifelten. Reine Willkür, behauptet die 62-Jährige. Nun attackiert sie die Justiz – mit starken Argumenten.

Im Jahr 2004 reichte Lisa Hase beim Landgericht Göttingen eine erste Klage auf Schadensersatz gegen mehrere Zahnärzte ein, vier Jahre darauf eine zweite. Die Verfahren sind bis heute nicht entschieden. Es geht um mutmaßliche Behandlungsfehler, Hase hatte Schmerzen, konnte nicht mehr arbeiten.

Mitten im Verfahren geschah das, was Lisa Hase für einen Skandal hält. Ende 2009 fasste die zuständige Kammer den Beschluss: Ein Psychiater solle untersuchen, ob die Klägerin überhaupt prozessfähig sei, sprich: ob da nicht eine geisteskranke Querulantin wirbelte.

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Judikatur/Bindungswirkung (3)

fachgruppe verfahrensrechtBindung der Zivilgerichte an verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse

Der Oberste Gerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung eine Bindung der Gerichte an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden, mit welchen eine für den Zivilrechtsstreit maßgebliche Vorfrage entschieden wurde, und zwar selbst dann, wenn diese Bescheide fehlerhaft (gesetzwidrig) sein sollten.

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Judikatur/Bindungswirkung (2)

fachgruppe verfahrensrecht Wiener Magistrat ignoriert Gerichtsentscheidung mit Aktenvermerk

Wird die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts von der belangten Behörde nicht mit Beschwerde/Revision an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes bekämpft, tritt die verwaltungsgerichtliche Entscheidung an die Stelle des bekämpften Bescheides und entfaltet Bindungswirkung für die belangte Behörde.

Diese ist verpflichtet, unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes entsprechenden Rechtszustand herzustellen (§ 28 Abs. 5 VwGVG).

Das wird vom Magistrat der Stadt Wien anders gesehen:

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Judikatur/Bindungswirkung (1)

fachgruppe verfahrensrechtRechtliche Beurteilung bindet Behörde und Gericht

Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Erkenntnis vom 29. Juli 2015, Ra 2015/07/0034, die zu § 66 Abs. 2 AVG ergangene Rechtsprechung über die Rechtswirkungen einer Aufhebung und Zurückverweisung an die Erstbehörde auf die Bestimmung des § 28 Abs. 3 VwGG übertragen.

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VwG Judikatur / Vergaberecht: fakultative Widerrufsgründe

Fachgruppe VergaberechtEin fakultativer Widerrufsgrund berechtigt nicht immer zum Widerruf des Vergabeverfahrens.

Einem aktuellen Erkenntnis des LVG OÖ zu Folge darf ein Vergabeverfahren trotz Vorliegens eines fakultativen Widerrufsgrundes nicht widerrufen werden, wenn der Widerruf den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbs gemäß § 19 Abs. 1 BVergG widerspricht.

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Uhudler: Verwaltungsgericht hebt Rodungsbescheide auf

PflanzeEisenstadt: Im Streit um den Uhudler bahnt sich eine Lösung an. Das Landesverwaltungsgericht hob nach langen Diskussionen fünf Rodungsbescheide der Bezirkshauptmannschaft Güssing für Ripatella-Reben überraschend auf.

Ursprünglich ging man davon aus, dass die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer Edelrebsorte enthält. Und daher wurde sie verboten. Eine neuerliche Genanalyse habe jetzt ergeben, dass die Sorte Ripatella ident mit der Sorte Concord sei, so das Landesverwaltungsgericht. Und diese Sorte enthalte sehr wohl Anteile der europäischen Edelrebsorte „vitis vinifera“. Das Gutachten hatte das Landesverwaltungsgericht bei der deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt.

 

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Richter entwaffnen „Konvertiten“

presse-logoDrohungen rechtfertigen ein Waffenverbot

Benedikt Kommenda  (Die Presse)

Es war, wie sich später herausstellte, eine leere Drohung, aber sie wurde ernst genommen. Ein niederösterreichischer Abfallsammler, der sich über den Entzug seiner Berechtigung durch die Behörde empörte, bedrohte am 23. Oktober 2014 eine Sachbearbeiterin der Bezirkshauptmannschaft mit folgenden Worten: „Ich bin zum Islam konvertiert und habe aufgrund meiner Krebserkrankung nur mehr zwei Jahre zu leben. Ich nehme keine Chemotherapie in Anspruch. Ich werde vielmehr in der Zeit, in der ich noch zu leben habe, mit einem Turban am Kopf als lebende Bombe kommen. Die Behörde gehört in die Luft gejagt.“

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