Bereits am 1. März 2015 hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde mit einem Mandatsbescheid die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der Hypo Kärnten (jetzt: Hypo-Abbaugesellschaft HETA) aufgeschoben.
Gegen dieses „Schuldenmoratorium“ wurden erwartungsgemäß Rechtsmittel erhoben, über welche die FMA letzte Wochen mittels „Vorstellungsbescheid“ entschieden hat. Mit diesem Bescheid wurde der Mandatsbescheid vollinhaltlich bestätigt. Dagegen können die Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen. Diese besitzt keine aufschiebende Wirkung.
Auch „Schuldenschnitt“ mittels Mandatsbescheid