Die europäische Tabakrichtlinie (RL 2014/40/EU) ist gültig.
Dies hat der Europäische Gerichthof mit Urteilen vom 04.05.2016 entschieden. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen, wie die Vorgaben zu Warnhinweisen („Schockfotos“), als auch das zukünftige Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für E-Zigaretten sind rechtmäßig (Az.: C-358/14, C-477/14 und C-547/14).
Der EuGH hat eine Nichtigkeitsklage Polens abgewiesen und die Gültigkeit der geprüften Richtlinienbestimmungen bestätigt.
Der EuGH hat das Verhältnis von Unions- und mitgliedstaatlichem Recht klargestellt und sich zu der Pflicht der nationalen Gerichte zur Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsprechung geäußert.
Ungelöstes Problem: Ermittlungspflicht der Verwaltungsgerichte
In seiner lange erwarteten Entscheidung vom 16. März 2016, Ro 2015/17/0022, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt zwar klargestellt, dass aus seiner Sicht das österreichische Glückspielgesetz weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig ist, die erwünschte Rechtssicherheit bei Anwendung des Glückspielgesetzes ist allerdings nicht eingetreten.