Türkei: Internationale Richtervereinigungen kritisieren Klima der Angst, politische Richterernennungen und menschenunwürdige Haftbedingungen

In einem offenen Brief an den türkischen Justizminister Abdulhamit  Gülin üben internationale Richtervereinigungen (AEAJ, EAJ, „Judges for Judges“ und MEDEL) massive Kritik an den Vorgängen in der Türkei.

Abschreckende Wirkung der Massenentlassungen 

Die  Massenentlassung  von Richtern und Staatsanwälten habe eine  abschreckende Wirkung  auf die Bereitschaft der Richter, unabhängig und unparteiisch in Verfahren zu handeln, an denen der Staat beteiligt ist. Es sei eine  Atmosphäre der Angst unter den verbleibenden Richtern und Staatsanwälten geschaffen worden. Dies sei von ehemaligen Häftlingen  wie z. B. ausländischen Journalisten bestätigt worden, die wegen mutmaßlicher Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation festgenommen worden waren.

Ernennung neuer Richter erfolgt nach politischer Zugehörigkeit

Es gebe  viele unerfahrene neue Richter‚ die übereilt ernannt wurden. Deren  Auswahl dürfte  auf der Grundlage  politischer Zugehörigkeiten erfolgt sein. Die Berichte über die laufenden Verfahren und die Berichte ehemals inhaftierter Personen zeigten, dass die grundlegenden europäischen Standards für Verfahren zur  Richterernennung sowie die Anforderung an den Anschein der Unabhängigkeit der Justiz nicht erfüllt würden. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit sei in der Türkei seit Juli 2016 nicht wieder hergestellt worden, zumal auch der türkische Rat der Richter und Staatsanwälte  unter politischem Einfluss stehe.

 

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Schweiz: „Justizinitiative“ zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit  

In der Schweiz werden Richterinnen und Richter fast durchwegs vom Volk oder von der Legislative für eine befristete Amtszeit gewählt. Dabei kommt ein informeller Parteienschlüssel zur Anwendung, so dass die Judikative etwa die politische Zusammensetzung der Legislative spiegelt.  

Und auf den Webseiten des Bundesgerichts findet man zu jedem Richter die Angabe der Partei, auf deren Ticket er ans Gericht gelangt ist.

Richter zahlen „Parteisteuer“

Die Idee dahinter: Die Justiz soll kein reines Expertengremium sein, sondern die herrschenden Strömungen und Meinungen in der Gesellschaft abbilden. In der Schweizer Bundesverfassung ist diese Regelung nirgends festgehalten, die Parteien beschlossen sie einst in einer Art Gentleman’s Agreement.

 

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EU-Kommission verklagt Polen wegen Disziplinarverfahren gegen Richter

Polens Disziplinarmaßnahmen gegen Richter untergraben nach Ansicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit der Justiz. Richter seien vor politischer Kontrolle nicht geschützt.

Bereits am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.

Nach polnischem Recht können Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden, einschließlich ihres Rechts gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidungen zu ersuchen.

Verfahren werden von politisch ernannten Richtern geführt

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RZ Editorial 9/19: Justitia 2025

« Wir alle appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Politik. Es wird an der künftigen Regierung und dem neugewählten Nationalrat liegen, die Justiz so auszustatten, dass sie ihre verfassungsmäßige Rolle im Rechtsstaat wahrnehmen und ihre Aufgaben – zeitnah und qualitätsvoll – erfüllen kann. Denn eines steht fest: Am Rechtsstaat darf nicht gespart werden. » Den ganzen …

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Polnische Richter im Visier von Internet-Trollen

Eine Trollfabrik in Polen scheint Personaldaten von politisch unliebsamen Richtern direkt aus dem Justizministerium bekommen zu haben

Es fängt mit übler Nachrede an. Dann verbreitet das nationale Fernsehen die Verleumdungen. Und am Ende kommt der Staatsanwalt, der das ‚empörte Volk‘ repräsentiert“, berichtet Katarzyna Kałwak, eine Richterin aus dem oberschlesischen Olesno. Sie ist eine von vielen polnischen Richterinnen und Richtern, die Opfer einer Hetzkampagne aus dem Justizministerium wurden. „Das Schlimmste kommt mit der Angst“, bekennt der Posener Richter Bartłomiej Przymusiński. „Wenn die Richter anfangen, sich zu fürchten, ist das der Anfang vom Ende.“

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Die Unabhängigkeit der Richter und der Justiz ist bedroht

Kommentar von Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates (Arbeitsübersetzung)

Die Unabhängigkeit der Justiz unterstützt die Rechtsstaatlichkeit und ist für das Funktionieren der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung. Das Grundrecht auf ein „faires Verfahren“ durch ein „unabhängiges und unparteiisches Gericht“ ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Wir sehen dieses Recht seit langem ohne größere Hindernisse angewendet und wird dies auch in vielen Mitgliedstaaten des Europarats weiter so blieben. Aber wir sehen jedoch immer mehr und beunruhigendere Versuche der Exekutive und der Legislative, ihren Einfluss geltend zu machen, um so die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.

Seit Beginn meiner Amtszeit beschäftige ich mich mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz. Ich habe diese Fragen in vier der neun Länder, die ich bisher besucht habe, in Angriff genommen. In meinem Bericht über Ungarn im vergangenen Februar habe ich nach einem Besuch im Februar Bedenken über die Auswirkungen einer Reihe legislativer Maßnahmen in den 2010er Jahren auf die Befugnisse und die Unabhängigkeit der Justiz in dem Land geäußert. Ich wies nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Kontrolle und Gegenkontrolle („checks and balances“) in der Justizverwaltung zu beachten und warnte vor dem Risiko ihrer Politisierung. Meine wichtigste Empfehlung war die Stärkung der kollektiven gerichtlichen Selbstverwaltung.

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LVwG Burgenland: Gesetzesnovelle zur Präsidentenauswahl ignoriert europäische Standards

Nachdem die Kür der Büroleiterin von Ex-Landeshauptmann Niessl zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland gescheitert war, wird jetzt mit einem neuen Gesetz ein neuer Anlauf unternommen. Die Gelegenheit, mit dieser Gesetzesnovelle die Ernennungsvoraussetzungen und das Bestellungsverfahren den europäischen Standards anzupassen, wurde nicht genützt.

Weiter politische Ernennung von „Nicht-Richtern“ zu Gerichtspräsidenten möglich

Das „Consultative Council of European Judges“ des Europarates hat in seiner Stellungnahme vom 29. März 2019 Feststellungen getroffen, die für alle Verwaltungsgerichte in Österreich von Bedeutung sind. Das Expertengremium vermisst eine saubere Trennung zwischen der Landesregierung und dem Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren soll, und kritisierte, dass der Präsident im freien Ermessen und ohne richterliche Mitwirkungsmöglichkeit von der Landesregierung bestellt wird.

Als wichtig für die Unabhängigkeit der Gerichte wird angesehen, dass die Richter unabhängig von der Exekutive und der Legislative vorzugsweise von einem Justizrat bestellt werden. Gerügt wird auch der Umstand, dass der Präsident nicht auf dieselbe Weise bestellt wird wie die Mitglieder des Gerichtes, zu deren Ernennung bereits bestellte Richter Vorschläge erstatten. Auch wäre es nach Ansicht des Expertenrats von Vorteil, wenn der Präsident bereits vor seiner Bestellung Rechtsprechungserfahrung gesammelt hat.

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Der funktionierende Rechtsstaat – Ein verzichtbarer Luxus?

Das mediale Sommerloch wird dieses Jahr mit Berichten über die Probleme im österreichischen Justizsystem gefüllt. Sie zeichnen ein erschreckendes Bild.

Es war die Feststellung des derzeitigen Justizministers und früheren Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, über den „stillen Tod der Justiz“, welche mit Zeitverzögerung die Schleusen öffnete. Berichte wie: „Richter und Staatsanwälte warnen vor Zusammenbruch der Justiz“, „Bezirksgerichte sind überfordert und wechseln in den Notfallmodus“, „Überfüllte Gefängnisse, erschöpfte Beamte“, „Bereich des Unerträglichen erreicht“, „Wenn die Justiz nicht funktioniert, kommt die Gewalt“, zeichnen erschreckende Zustände im Justizsystem in Österreich.

Die früherer Justizministerin und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Maria Berger, startet daraufhin letzte Woche die Petition “Rettet die Justiz“, welche 10 Forderungen für Justizreformen an die zukünftige Bundesregierung richtet. Gleichzeitig kritisierten die Justizsprecher der Parlamentsparteien ihre eigenen Parteien für Versäumnisse in der Vergangenheit.

Resultat jahrzehntelanger Sparpolitik

Die derzeitige Situation ist nur der vorläufige Endpunkt einer Sparpolitik, welche im Justizbereich jahrzehntelang von allen Regierungen – ungeachtet ihrer parteipolitischen Zusammensetzung – betrieben wurde. Noch im November des Vorjahres hatten mehr als 5.100 betroffene Justiz-Mitarbeiter die Protestnote „Justiz wird totgespart – Rechtsstaat in Gefahr!“ unterschrieben. Ex-Finanzminister Löger erteilte diesem Anliegen eine schlichte Absage und sah im Justizbudget für das Jahr 2019 die Streichung weiterer 176 Planstellen (davon 40 Richteramtsanwärter) vor.

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Justizbudget: Auch Parteien appellieren an künftige Regierung

Angesichts der Personalknappheit in der Justiz haben Vertreter der Parlamentsparteien heute an die nächste Regierung appelliert, für eine bessere Ausstattung zu sorgen. SPÖ und NEOS forderten insbesondere ausreichend Personal. JETZT will der ÖVP das Justizressort nicht mehr geben. Die FPÖ will einen Kassasturz schon unter der jetzigen Übergangsregierung.

„Wer bei Justiz spart, gefährdet Rechtsstaat“

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim wünscht sich von der nächsten Regierung, die Personalberechnungsmodelle zur Hand zu nehmen und die sich daraus ergebenden Bedürfnisse zu berücksichtigen. „Der Personalmindeststand gehört erfüllt“, so Jarolim. „Wer bei der Justiz spart, gefährdet den Rechtsstaat, und wer den Rechtsstaat gefährdet, sät Gewalt.“

Schuld an der derzeitigen Misere ist seiner Ansicht nach die „Ignoranz“ der früheren Regierungen, wobei er nicht nur ÖVP-FPÖ, sondern auch schon die Großen Koalitionen davor meint. Die Appelle der Justiz und der Standesvertretung seien bei den Regierungen nicht angekommen. Dass sich die Situation zu einer Katastrophe entwickelt, sei absehbar gewesen. Im Justizausschuss hätten sich alle Fraktionen einstimmig dazu bekannt sicherzustellen, dass die Justiz nicht vor die Hunde gehen dürfe.

Griss: „Dringender Appell“

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Petition „Rettet die Justiz“ gestartet

Die Alarmzeichen sind deutlich und kommen in immer kürzeren Abständen: Das österreichische Justizsystem ist am Limit.

Die Sparpolitik der letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hat tiefe Spuren hinterlassen. Das Bezirksgericht Bruck an der Leitha hat als erstes Gericht in Österreich den Notfallmodus ausgerufen. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat nicht einmal mehr ausreichend Platz für die Gerichtsakten, der Mangel an nichtrichterlichen Personalmangel ist allgegenwärtig. Das Bundesverwaltungsgericht geht in Asylverfahren unter, der gegenwärtige Rückstau beträgt unvorstellbare 40.000 Verfahren. Als Justizminister Jabloner von einem „stillen Tod“ der Justiz sprach, war die Reaktion nicht ein Aufschrei, sondern – nichts.

10 Forderungen an die zukünftige Bundesregierung

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