Bundesverwaltungsgericht: Wahrnehmungsbericht des Justizministers bestätigt Forderungen des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

 Wie vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) und dem Verein der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes bereits gefordert, empfiehlt auch der Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, einen Stopp der „Planstellenrückführung“ am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und mehr zusätzliche Planstellen.

Nicht ausreichende Planstellen bedeuteten lange Asylverfahren. Die damit verbundenen Grundversorgungskosten würden als erhebliche Mehrbelastung die Kosten der dargestellten Maßnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Der Bericht stützt seine Empfehlungen auf eine umfassende Analyse der Belastungssituation des Gerichtes. Hier auszugsweise das Kapitel über das BVwG:

a) Befund

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Verwaltungsgerichte: GerichtspräsidentInnen fordern Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte

Die  elf Verwaltungsgerichte (zwei  Verwaltungsgerichte des Bundes sowie neun Verwaltungsgerichte der Länder) haben mit rund  770 Richterinnen und Richtern in den Jahren 2014 bis Mitte 2019 421.993  Rechtssachen entschieden. 

Ein  Positionspapierus der Präsidentinnen und Präsidenten dieser Gerichte befasst sich mit der Frage, wie die  Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verbessert werden kann.

Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte weiter stärken 

Angesichts der Sensibilität und Bedeutung der Arbeit und Aufgabenstellung der Vewaltungsgerichte erachten die GerichtspräsidentInnen Maßnahmen zu einem Ausbau  und einer weiteren Stärkung der Stellung der Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsrichterlnnen als sinnvoll und notwendig.

Insbesondere sollten die von den Personalausschüssen und Personalsenaten bzw den Vollversammlungen der  Verwaltungsgerichte zu erstattenden Dreiervorschläge für die Ernennung von  Verwaltungsrichterlnnen bindend sein.

Siehe dazu auch:

Gericht kritisiert geplante Änderungen seines Gesetzes

„Es sollte  Ernennungsvoraussetzung sein, dass die Präsidentin/der Präsident – wie es im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit Standard ist – aus dem Kreis der Richterschaft kommt.“⌋

 

Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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Erste DSGVO-Beschwerde gegen Verwaltungsgericht Wien

Das Verwaltungsgericht Wien hatte nun erstmals über eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Beschwerde gegen ein Verwaltungsgericht gemäß Art.130 Abs. 2a B-VG zu entscheiden. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen und ausgesprochen, dass der Anwendungsbereich der Bestimmung sehr eng zu sehen ist (VGW-102/013/3668/2019).

Datenschutzverletzung durch Beweisfoto behauptet

Mit der Verfassungsbestimmung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2018 wurde in Art. 130 B-VG eine Beschwerdemöglichkeit gegen Verletzungen der DSGVO durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingefügt. Gemäß Art. 130 Abs. 2a B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch das jeweilige Verwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten gemäß der DSGVO verletzt worden zu sein.

Die Beschwerdeführerin war vom Verwaltungsgericht Wien wegen des Abstellens eines Fahrzeuges im Bereich der Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ bestraft worden. Das Gericht stützte sich dabei auf ein im Akt einliegendes Foto, welches das Fahrzeug im Halteverbot zeigt.

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„Legal Tech“-Produkte setzen RIS unter Druck

Manz und LexisNexis, die Marktführer in Österreich, investieren massiv in digitale Produkte, die sie auf die Bedürfnisse von Juristen zuschneiden. Das kostenlose Rechtsinformationssystem des Bundes droht an Bedeutung zu verlieren.

So ermöglicht „Lexis 360“ eine neue Art des Recherchierens, bei der neben klassischen Suchresultaten auch weiterführende Artikel und Links mit Visualisierungen geliefert werden – und das auf eine Weise, die einen raschen Überblick ermöglicht. Lexis SmartScan erkennt Rechtsbegriffe in gescannten Dokumenten und empfiehlt sofort die passende Literatur. Lexis ContractMaster, das gemeinsam mit der Kanzlei Eisenberger & Herzog entwickelt wurde, ermöglicht eine automatische Vertragserstellung mit laufend aktualisierten Klauseln.

Viele neue Produkte

Bei Manz wurden der Rechtsdatenbank (RDB) vor kurzem Videos hinzugefügt, berichtet Wolfgang Pichler, Leiter von Business Development. In einem Fassungsvergleich von alten und neuen Gesetzen werden die Unterschiede in Farbe ausgewiesen. Beim „Manz Link Butler“ können Kunden viele hundert Seiten lange Dokumente hochladen.

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Wie ein Trojaner das höchste Gericht Berlins lahmlegte

Seit mehr als drei Wochen liegt das Computersystem des höchsten ordentlichen Gerichts von Berlin wegen eines Cyberangriffs lahm. Der Trojaner „Emotet“ war Ende September, mutmaßlich über eine infizierte E-Mail, die ein Mitarbeiter unbedarft geöffnet hatte, ins System gelangt.

Um zu verhindern, dass sich die Infektion ausbreitet, wurde das Kammergericht, höchste Instanz für Straf- und Zivilsachen in Berlin und auf einer Stufe mit den Oberlandesgerichten der anderen Bundesländer, vollständig vom Internet und den anderen Behörden der Hauptstadt getrennt.

„Wir können unsere Computer schon weiter nutzen – als Schreibmaschinen halt“, sagt ein betroffener Richter

Emotet ist ein Trojaner, der seit Mitte September verstärkt in Deutschland sein Unwesen treibt; auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnte unlängst vor ihm. Er verbreitet sich über fingierte E-Mail-Anhänge im Microsoft-Word-Format, die dem unwissenden Nutzer suggerieren, relevante Informationen zu enthalten, die aber in Wahrheit Schadsoftware auf den Computer laden, wenn man sie öffnet. Das erfolgt über sogenannte Makros, Mini-Programme, die in die Dokumente eingebaut sind.

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Slowenien: Verfassungsgericht erklärt Zurückweisung von Flüchtlingen für verfassungswidrig

Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat Verschärfungen im Asylrecht aufgehoben. Konkret wurde ein umstrittener Gesetzesartikel aufgehoben, der es Slowenien im Fall erneuter erhöhter Flüchtlingsankünfte ermöglicht hätte, das Asylrecht komplett auszusetzen und seine Grenzen für Asylsuchende dichtzumachen.

Das Verfassungsgericht erklärte die entsprechenden Bestimmungen von Artikel 10b des Fremdengesetzes für verfassungswidrig. Sie verstießen gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz des „non-refoulement“ (Nichtzurückweisung), hieß es in einer Mitteilung. Die Höchstrichter trafen die Entscheidung mit acht zu einer Stimme.

An der Grenze abgewiesen

Der Regelung zufolge konnte das Parlament beschließen, dass Slowenien überhaupt keine Asylanträge mehr annimmt, wenn öffentliche Ordnung und innere Sicherheit durch einen Zustrom von Migranten gefährdet wären. Die mit „besonderen Umständen“ begründete Maßnahme wäre auf sechs Monate begrenzt gewesen und hätte bei Bedarf verlängert werden können.

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Türkei: Internationale Richtervereinigungen kritisieren Klima der Angst, politische Richterernennungen und menschenunwürdige Haftbedingungen

In einem offenen Brief an den türkischen Justizminister Abdulhamit  Gülin üben internationale Richtervereinigungen (AEAJ, EAJ, „Judges for Judges“ und MEDEL) massive Kritik an den Vorgängen in der Türkei.

Abschreckende Wirkung der Massenentlassungen 

Die  Massenentlassung  von Richtern und Staatsanwälten habe eine  abschreckende Wirkung  auf die Bereitschaft der Richter, unabhängig und unparteiisch in Verfahren zu handeln, an denen der Staat beteiligt ist. Es sei eine  Atmosphäre der Angst unter den verbleibenden Richtern und Staatsanwälten geschaffen worden. Dies sei von ehemaligen Häftlingen  wie z. B. ausländischen Journalisten bestätigt worden, die wegen mutmaßlicher Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation festgenommen worden waren.

Ernennung neuer Richter erfolgt nach politischer Zugehörigkeit

Es gebe  viele unerfahrene neue Richter‚ die übereilt ernannt wurden. Deren  Auswahl dürfte  auf der Grundlage  politischer Zugehörigkeiten erfolgt sein. Die Berichte über die laufenden Verfahren und die Berichte ehemals inhaftierter Personen zeigten, dass die grundlegenden europäischen Standards für Verfahren zur  Richterernennung sowie die Anforderung an den Anschein der Unabhängigkeit der Justiz nicht erfüllt würden. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit sei in der Türkei seit Juli 2016 nicht wieder hergestellt worden, zumal auch der türkische Rat der Richter und Staatsanwälte  unter politischem Einfluss stehe.

 

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Schweiz: „Justizinitiative“ zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit  

In der Schweiz werden Richterinnen und Richter fast durchwegs vom Volk oder von der Legislative für eine befristete Amtszeit gewählt. Dabei kommt ein informeller Parteienschlüssel zur Anwendung, so dass die Judikative etwa die politische Zusammensetzung der Legislative spiegelt.  

Und auf den Webseiten des Bundesgerichts findet man zu jedem Richter die Angabe der Partei, auf deren Ticket er ans Gericht gelangt ist.

Richter zahlen „Parteisteuer“

Die Idee dahinter: Die Justiz soll kein reines Expertengremium sein, sondern die herrschenden Strömungen und Meinungen in der Gesellschaft abbilden. In der Schweizer Bundesverfassung ist diese Regelung nirgends festgehalten, die Parteien beschlossen sie einst in einer Art Gentleman’s Agreement.

 

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EU-Kommission verklagt Polen wegen Disziplinarverfahren gegen Richter

Polens Disziplinarmaßnahmen gegen Richter untergraben nach Ansicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit der Justiz. Richter seien vor politischer Kontrolle nicht geschützt.

Bereits am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.

Nach polnischem Recht können Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden, einschließlich ihres Rechts gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidungen zu ersuchen.

Verfahren werden von politisch ernannten Richtern geführt

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RZ Editorial 9/19: Justitia 2025

« Wir alle appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Politik. Es wird an der künftigen Regierung und dem neugewählten Nationalrat liegen, die Justiz so auszustatten, dass sie ihre verfassungsmäßige Rolle im Rechtsstaat wahrnehmen und ihre Aufgaben – zeitnah und qualitätsvoll – erfüllen kann. Denn eines steht fest: Am Rechtsstaat darf nicht gespart werden. » Den ganzen …

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