Das mediale Sommerloch wird dieses Jahr mit Berichten über die Probleme im österreichischen Justizsystem gefüllt. Sie zeichnen ein erschreckendes Bild.
Es war die Feststellung des derzeitigen Justizministers und früheren Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, über den „stillen Tod der Justiz“, welche mit Zeitverzögerung die Schleusen öffnete. Berichte wie: „Richter und Staatsanwälte warnen vor Zusammenbruch der Justiz“, „Bezirksgerichte sind überfordert und wechseln in den Notfallmodus“, „Überfüllte Gefängnisse, erschöpfte Beamte“, „Bereich des Unerträglichen erreicht“, „Wenn die Justiz nicht funktioniert, kommt die Gewalt“, zeichnen erschreckende Zustände im Justizsystem in Österreich.
Die früherer Justizministerin und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Maria Berger, startet daraufhin letzte Woche die Petition “Rettet die Justiz“, welche 10 Forderungen für Justizreformen an die zukünftige Bundesregierung richtet. Gleichzeitig kritisierten die Justizsprecher der Parlamentsparteien ihre eigenen Parteien für Versäumnisse in der Vergangenheit.
Resultat jahrzehntelanger Sparpolitik
Die derzeitige Situation ist nur der vorläufige Endpunkt einer Sparpolitik, welche im Justizbereich jahrzehntelang von allen Regierungen – ungeachtet ihrer parteipolitischen Zusammensetzung – betrieben wurde. Noch im November des Vorjahres hatten mehr als 5.100 betroffene Justiz-Mitarbeiter die Protestnote „Justiz wird totgespart – Rechtsstaat in Gefahr!“ unterschrieben. Ex-Finanzminister Löger erteilte diesem Anliegen eine schlichte Absage und sah im Justizbudget für das Jahr 2019 die Streichung weiterer 176 Planstellen (davon 40 Richteramtsanwärter) vor.
Die Alarmzeichen sind deutlich und kommen in immer kürzeren Abständen: Das österreichische Justizsystem ist am Limit.
Nach dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018 konnte der Gerichtshof in diesem Jahr fast 8.000 Verfahren erledigen. Der Neuanfall betrug rund 7.900 Verfahren, die Anzahl der aus den früheren Jahren noch offenen Verfahren belief sich auf ca. 2.800 Verfahren.
Das Risiko politischer Einmischung bleibt eine Realität in Österreich
Internationale Juristendelegation sieht Machtkonzentration, Kanzlerin Bierlein glaubt nicht an Erfolg von EU-Verfahren.
Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (
Die Gerichte arbeiten im europäischen Vergleich gut und schnell, sagt Justizminister Jabloner. Damit das so bleibt, braucht er mehr Budget. Einer künftigen Regierung empfiehlt er den Blick aufs Wesentliche.
Für Italiens Innenminister Salvini ist die Freilassung der Sea-Watch-Kapitänin eine Schande. Daher will er nun die Justiz reformieren.