Ungarn: Kritik an der Organisation der neuen Verwaltungsgerichte

Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, fürchtet um die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte in Ungarn.  

Insbesondere äußerte der Sonderberichterstatter Bedenken in Bezug auf die weitreichenden Befugnisse des Justizministers bei der Ernennung und Beförderung von Verwaltungsrichtern, bei der Festlegung und Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Verwaltungsgerichte und bei der internen Organisation der regionalen Verwaltungsgerichte. „Wenn die neuen Rechtsvorschriften in ihrer derzeitigen Form umgesetzt werden, würde dies die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn untergraben, da sie den Weg für die politische Einflussnahme der Regierung auf die tatsächliche Zusammensetzung und Funktionsweise der neuen Verwaltungsgerichte ebnet“, so García-Sayán.

Der Sonderberichterstatter forderte die Regierung Ungarns auf, seiner Mitteilung innerhalb von 60 Tagen nachzukommen. Bislang hat er keine Antwort erhalten.

Im März 2019 hatte die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) eine Stellungnahme zum neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit verabschiedet. Im November 2018 erklärte der Justizminister, dass er die Stellungnahme der Venedig-Kommission bewerten und gegebenenfalls Korrekturen an dem Gesetz vornehmen werde.

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Justizreform eingeleitet

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission hatte die polnischen Richtervereinigung „Justizia“ die EU aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen. Auch die  Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ)  hatte der Kommission mitgeteilt, durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahren gegen Richter/innen …

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AEAJ: Druck gegen Polnische Richter/Innen durch willkürliche Disziplinarverfahren

In einem  Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Hrn Timmermans,  berichtet die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) über die Situation der Polnischen Richter/innen.

Durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahern gegen Richter/innen habe der politische Druck eine neue inakzeptable Dimension erreicht, so Edith Zeller, die Präsidentin der AEAJ.

Grundlage war ein offener Brief der polnischen Richtervereinigung IUSTITIA von Februar 2019, in dem detailliert neue Versionen des Unterdrucksetzens polnischer Richter/innen, unter anderem durch  willkürliche Disziplinarverfahren, beschrieben wurden.

 

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Digitalisierungsoffensive bringt Roboter-Assistenten in die Gerichte

Seit zwei Wochen unterstützt die künstliche Intelligenz „Mona“ auf der neuen Internetseite www.oesterreich.gv.at die digitalen Amtswege der Bürgerinnen und Bürger.

Jetzt will die Regierung im Rahmen der Digitalisierungsoffensive ein weiteres Projekt umsetzen: die Anschaffung eigener Roboter-Assistenten zur Bekämpfung der personellen Engpässe bei den Gerichten.

Als Vorbild dienen Roboter, die bereits weltweit erfolgreich zur Kundenbetreuung in Hotels eingesetzt werden, etwa beim Empfang, für die Erteilung von Auskünften oder für Gepäcktransporte. Ähnliche Aufgaben sollen die Roboter zukünftig auch in den Gerichten erfüllen.

„§USTIZ 4.0“

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Sicherungshaft: Dachverband der Verwaltungsrichter weist Kritik am Bundesverwaltungsgericht zurück

Die Diskussion rund um die höchst umstrittene Einführung einer sogenannten „Sicherungshaft“ hat jetzt auch die Verwaltungsgerichte erreicht: Die Kritik  an diesem Vorhaben nützte Peter Pilz (Liste Jetzt) laut einem Bericht im „Standard“ dazu, das Bundesverwaltungsgericht, welches die Haftprüfung durchzuführen hätte, als „regierungsabhängiges Organ“ zu bezeichnen.

Die Richter an diesem Gericht seien nämlich  nicht im gleichen Ausmaß weisungsfrei wie ordentliche Richter.

Kritik unsachlich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) weist diese Aussage von Peter Pilz entschieden zurück.  Sollte sich die Politik zur Einführung der Sicherungshaft entschließen, könnten Verwaltungsrichter diese im selben Maße unabhängig überprüfen wie ordentliche Richter, sagte Sprecher Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof).

„Die öffentliche Debatte über die Sicherungshaft hat leider schon einen Kollateralschaden gefordert, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit“, meinte Thoma – und merkte zudem an, dass die Verwaltungsrichter die Sicherungshaft nicht gefordert hätten und auch keinen Eingriff in die Verfassung. Aber sollte die Politik sie mit der nötigen Mehrheit einführen, wäre eine unabhängige Kontrolle jedenfalls auch durch die Verwaltungsrichter gewährleistet.

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Polen: Richter fordern Unterstützung von EU-Kommission gegen Disziplinarmaßnahmen

Konstytucja: in Polen tragen viele Demonstranten gegen die Gleichschaltung des Justizsystems die Verfassung mit. – (c) imago/ZUMA Press (Artur Widak)

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, fordert der Präsident der Polnischen Richtervereinigung „Justizia“die EU auf, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen.

Unabhängigkeit der Gerichte wird bezweifelt

Die Disziplinargerichtsbarkeit war im Zuge der umstrittenen Justizreform neu organisiert, u.a. war eine neue  Disziplinarkammer beim  Obersten Gerichts eingerichtet worden. Vor die neuen Disziplinarkammern sollen Richter gezogen werden, deren Urteile juristische Zweifel auf sich gezogen haben. So wurde im September 2018 vom neuen Oberdisziplinarrichter ein Disziplinarverfahren gegen zwei Bezirksrichter aus Warschau und Łódź eingeleitet, die es gewagt hatten, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wegen bestimmter Paragrafen der Justizreform anzurufen. Sie hatten beim EuGH sinngemäß angefragt, inwiefern ihre Bezirksgerichte noch als unabhängige Gerichte im Sinne der EU-Charta gelten könnten, wenn ihnen neuerdings eine regierungshörige Disziplinarkommission drohe. Beide haben zur Untermauerung Urteile eingereicht, wegen derer sich die Regierung an ihnen nun rächen könnte.

Disziplinarverfahren verletzen Rechtsstaatlichkeit

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Umstrittene Justizreform in Ungarn: Österreich als Vorbild genannt

Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erscheint. Dort beruft man sich jedoch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und Bayern als Vorbilder.

Neue Verwaltungsgerichte ab 2020

In Ungarn wurde beginnend mit 1997 bis zum Jahr 2011 eine starke richterliche Selbstverwaltung entwickelt. Wesentliche Aufgaben der Justizverwaltung waren einem von der Vollversammlung der Richter gewählten Justizrat übertragen. Der Rechtsschutz gegenüber behördlichen Entscheidungen (Art 47 Grundrechtecharta) wurde von den Zivilgerichten übernommen. Dort wurden, ähnlich wie in Tschechien oder Rumänien, eigene Abteilungen für Verwaltungsrecht eingerichtet.

Durch eine Änderung des Grundgesetzes wurde im Juni 2018 ein neues System von spezialisierten Verwaltungsgerichten eingeführt. Ab Jänner 2020 werden damit ein neues Oberstes Verwaltungsgericht – mit Sitz in Esztergom und nicht in Budapest – und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz eingerichtet.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen folgende Punkte der Reform:

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Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter

In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.

Eine Erbschaft, die sich verzögert, wird verschmerzbar sein. Steht aber für eine alleinerziehende Mutter die Entscheidung zum Unterhaltsgeld aus, bedeutet jeder Tag Wartezeit Ungemach. Entscheidungen der Bezirksgerichte betreffen aber nicht nur Private, sondern etwa auch den Wirtschaftsstandort. Eine Firma, die drei Monate auf einen Grundbucheintrag warten muss, wird Wien schnell wieder den Rücken kehren. Es ist also im Interesse vieler, dass es in den Bezirksgerichten so wenig Verzögerungen wie möglich gibt.

Doch die Realität sieht anders aus. „Wir sind im Justizbereich, wenn ich eine funktionierende Justiz haben will, wie sie bisher funktioniert, zwei Minuten nach zwölf. Es ist höchste Zeit, dass wir etwas tun“, sagte Gerhard Scheucher, Vorsitzender des Zentralausschusses Beamte und Vertragsbedienstete Justiz in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Schon heuer wird demnach in Wien das Bezirksgericht Liesing betroffen sein. Spätestens 2020 würden mehrere Dienststellen nicht mehr zu halten sein.

Viele Mitarbeiter gehen in Pension


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Matejka: Wer Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellt, stellt Rechtsstaat infrage

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, hat am Donnerstag in der „ZiB 2“ des ORF die Aussagen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zum Rechtsstaat scharf kritisiert. Kickl habe nicht nur das Legalitätsprinzip infrage gestellt, sondern auch die Menschenrechtskonvention. „Wer sie infrage stellt, stellt auch unseren Rechtsstaat infrage“, sagte sie und sah die Gefahr eines Angriffs auf den Rechtsstaat. (Siehe dazu:  „Recht muss Politik folgen, nicht Politik dem Recht“)

Die Kritik am Innenminister „teile nicht nur ich, sondern auch sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die über diese Äußerungen des Herrn Innenministers sehr empört und eigentlich schockiert waren“, sagte Matejka.  Kickl hatte im ORF-„Report“ am Dienstag angekündigt, Grundregeln wie die Menschenrechtskonvention hinterfragen zu wollen. Und er ergänzte: „Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“

Vollziehung und Rechtsprechung nicht auf Zuruf der Politik

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