„GRECO“ sieht nur sehr geringe Fortschritte im österreichischen Justizsystem

Das Risiko politischer Einmischung bleibt eine Realität in Österreich

Die Antikorruptionsbehörde des Europarats (GRECO) äußerte sich heute in einer Presseaussendung enttäuscht über die sehr geringen Fortschritte, die Österreich bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsprävention in Bezug auf Parlamentarier erzielt hat, und appellierte an das österreichische Parlament, seine Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption zu verstärken.

Nur eine von 19 Empfehlungen umgesetzt

In dem Bericht zur Bewertung der Fortschritte Österreichs bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Verhinderung von Korruption in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte kommt GRECO zu dem Schluss, dass Österreich nur eine von 19 Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht von 2016 vollständig befolgt hat. Fünf wurden teilweise umgesetzt und 13 noch nicht umgesetzt.

In Bezug auf Richter und Staatsanwälte begrüßt die GRECO, dass eine Reihe geplanter Reformen ihren wichtigsten Empfehlungen Rechnung tragen wird. Die einzige vollständig umgesetzte Empfehlung ist derzeit die von österreichischen Behörden abgegebene Zusicherung in Bezug auf die Öffentlichkeit von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Empfehlung für verbindliche Besetzungsvorschläge der Personalsenate nicht umgesetzt

Zur Situation der Verwaltungsgerichte heißt es im Bericht wörtlich: „Es war darauf hingewiesen worden, dass die weitgehende Reform der Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 von vielen als ein Prozess angesehen wurde, der weiterhin verfolgt werden müsste. In dieser Hinsicht bemerkt GRECO, dass die Informationen, die von den Ländern und der PräsidentInnenkonferenz zur Verfügung gestellt wurden, auf wichtige Angelegenheiten Bezug nimmt, wie beispielsweise den Umstand, dass die Mehrheit der GerichtspräsidentInnen gegenüber der vollziehenden Gewalt (betreffend administrative Angelegenheiten) weisungsunterworfen ist.

In gleicher Weise verlangen die Gewerkschaften die Einführung nachhaltigerer Regelungen, Karrieresysteme, Bedingungen der Dienstausübung usw., die spezifisch für die VerwaltungsrichterInnen wären. Im November 2017 wies der Beirat Europäischer Richterinnen und Richter (Consultative Council of European Judges (CCJE)) in seinem Bericht über “justizelle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in den Mitgliedstaaten des Europarats 2017” auf eine Reihe von Lücken betreffend die österreichischen VerwaltungsrichterInnen hin, wobei er dabei auch die Vereinigung der Europäischen VerwaltungsrichterInnen wiedergab. […]

Das Risiko politischer Einmischung bleibt eine Realität in Österreich, und es gab Fälle, wo beispielsweise die Kabinettschefin der Landesregierung angeblich politisch unterstützt wurde, um Präsidentin des Verwaltungsgerichts zu werden – die Ausschreibung legte sogar eine obere Altersgrenze von 40 Jahren fest […] GRECO regt daher an, dass Österreich die Diskussion wieder aufnimmt, mit dem Ziel, diese Empfehlung vollständig umzusetzen […]“

In diesem Zusammenhang wird von GRECO gerügt, dass die Empfehlung, Personalsenate stärker mit der Auswahl und Karriereentwicklung von Richtern an ordentlichen Gerichten und an Verwaltungsgerichten, und auch der Präsidenten und Vizepräsidenten zu befassen, und die Vorschläge der Personalsenate für das die Entscheidung fällende Exekutivgremium bindend zu machen, nicht umgesetzt wurde.

Österreich bleibt unter GRECO – Beobachtung

Abschließend stellt GRECO fest, da Österreichs Übereinstimmung mit den Empfehlungen „weltweit nicht zufrieden stellend“ ist, wird das Land weiterhin dem Verfahren der GRECO ausgesetzt. Die österreichischen Behörden sollten bis zum 31. Dezember 2019 über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

Hier geht’s zur Presseaussendung (nur englisch verfügbar) …

Hier der aktuelle GRECO-Report …

Hier der aktuelle GRECO-Report auf Deutsch …

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