Sollen Anwälte über Gesetze richten? „Wir verschließen uns der Debatte nicht“

Der Verfassungsgerichtshof wird nach Kritik an Anwalt und Höchstrichter Michael Rami aktiv – und spricht von sich aus eine Diskussion über die Nebenbeschäftigungen seiner Richter an.

Sie sind die obersten Wächter über Österreichs Verfassung, sie wahren Grundrechte, regeln Streit im U-Ausschuss, korrigieren Gesetze oder heben sie sogar auf: die 14 Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, allesamt hoch qualifizierte Juristen. Dass dieses Gremium über seine Rechtsprechung hinaus an die Öffentlichkeit tritt, ist äußerst selten.

Aber nicht diesmal: Es geht um die Berufstätigkeit der Höchstrichter – derzeit können Verfassungsrichter aus allen juristischen Berufen kommen, etwa gleichzeitig auch Anwalt sein. Bei umstrittenen Fällen kann das dazu führen, dass Höchstrichter in der Öffentlichkeit auch als entschlossene Vertreter einer Verfahrenspartei auftreten.

„Die Mitglieder des VfGH verschließen sich nicht einer sachlichen Diskussion darüber“, sagt VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter im Gespräch mit der Kleinen Zeitung – er mahnt aber die Wahrung der Unabhängigkeit des Gerichts ein und ein „behutsames Drehen an kleinen Schrauben, flankierende, gut abgestimmte Maßnahmen statt einer einfachen Radikallösung“.

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Bestellung des neuen Präsidenten/der neuen Präsidentin des Bundesverwaltungsgericht als Spielball der Politik

Seit Dezember letzten Jahres ist die Leitung des BVwG vakant. Eine Neubesetzung scheitert bis dato an einem politischen Ränkespiel. 

Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 wurde die Kritik am Besetzungsverfahren für die Leitungspositionen an diesen Gerichten immer lauter. War es zuerst nur die Kritik der richterlichen Standesvertretungen, sind es mittlerweile auch Europarat und die EU-Kommission, die eine „Entpolitisierung“ der Bestellungsverfahren und die Umsetzung europäischer Standards zur Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte fordern. Bisher vergeblich. Das zeigen nicht nur die Zeitungsberichte rund um die Neubesetzung der Leitungsposition an den Landesverwaltungsgerichten in der Steiermark und in Tirol, sondern auch die aktuellen Vorgänge beim BVwG. Die Nachbesetzung am größten Gericht Österreichs soll offenkundig erst erfolgen, wenn sich die Regierungsparteien auf einen Abtausch bei der Besetzung anderer Leitungspositionen in der Verwaltung geeinigt haben.

Eine für einen modernen Rechtsstaat unerträgliche Situation.

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Verwaltung – „Selbstverblödung des Staates“

Warum Österreichs Verwaltung Gefahr läuft, massiv an Qualität zu verlieren. Eine Initiative fordert Maßnahmen.

Im vorigen Sommer beschrieb der der Jurist und Organisationsentwickler Wolfgang Gratz in einem langen Beitrag für die „Wiener Zeitung“ die „hohen Kosten der Banalisierung des Regierens„. Der Verwaltungsexperte sezierte darin den schleichenden Qualitätsverlust der Ministerialbürokratie und seine Ursachen, speziell durch das Primat der Parteipolitik in Österreich. Am Ende des Textes schrieb Gratz: „Es wäre wünschenswert, dass sich einige kundige Menschen zusammentun, deren Besorgnis und Empörung groß genug ist, um das Risiko eines Engagements einzugehen.“ Wenige Tage danach erhielt der Autor zwei Anrufe.

Etwas mehr als ein halbes Jahr später präsentierte Gratz mit 15 weiteren namhaften Proponentinnen und Proponenten die „Initiative bessere Verwaltung„, darunter sind ehemalige Spitzenbeamte wie Manfred Matzka, Thomas Wieser, Clemens Jabloner, Elisabeth Dearing sowie einige Forscher und Forscherinnen. Gemeinsam formulierten sie in sieben Kapiteln rund 50 konkrete Vorschläge. Deren Aufbereitung dem Verwaltungsmanagement entlehnt: Erst wurde der Status quo beschrieben und analysiert, im zweiten Schritt dann Ziele definiert und im dritten Schritt konkrete Maßnahmen angeführt. So sieht gute Verwaltung aus.

Chronisch schwaches Krisenmanagement

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Richter ließ sich für Urteil von ChatGPT beraten

Ein Richter in Kolumbien zog den populären Chatbot zu Rate, um medizinische Rechte eines Kindes abzuwägen

Mit steigender Nutzung von ChatGPT mehren sich auch Berichte über problematische Anwendungsbereiche. In dem Irrglauben, dass die verblüffend überzeugenden Antworten des Chatbots auf jede Frage auch richtig seien, glauben manche Anwender eine Arbeitsentlastung darin gefunden zu haben. In diesem Zusammenhang sorgt nun ein weiterer Fall für Aufsehen: Ein kolumbianischer Richter hat zugegeben, dass er die künstliche Intelligenz von ChatGPT für eine Urteilsfindung zu Rate gezogen hat.

Juan Manuel Padilla vom Arbeitsgericht in Cartagena hat entschieden, dass die Behandlungskosten eines autistischen Minderjährigen von der Krankenkasse übernommen werden sollten, da dessen Familie nur über ein begrenztes Einkommen verfüge. Dieses Urteil mag an sich nicht brisant sein, sehr wohl aber die Art und Weise, wie der Richter zu seinem Entschluss gekommen ist. Er habe eigenen Angaben zufolge zwar Präzedenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen, aber auch Fragen zum Fall an ChatGPT gestellt.

Unterstützung für Richter, kein Ersatz

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Österreich stürzt im Korruptions-Index weiter ab

Bereits Mitte Jänner 2023 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) festgestellt, dass Österreich ein radikal neu gedachtes Verständnis von Korruption und deren Bekämpfung benötigt.

Die Liste an Mängeln ist lang, die Anzahl der – nicht umgesetzten – Empfehlungen auch.

So hat Österreich seit Veröffentlichung des Greco–Berichts zur sogenannten „4. Evaluierungsrunde“ im Jahr 2017 keine der Empfehlung betreffend die Verwaltungsgerichte umgesetzt. Dazu zählen u.a.:

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Wäre die Verwendung von ChatGPT im Gerichtsverfahren „Winkelschreiberei“?

Der von der US-Firma OpenAI entwickelte Text-Roboter ChatGPT, eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz (KI), ist derzeit in aller Munde. Für 22. Februar war von einem New Yorker Start-up sogar geplant, dieses Programm im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in Kalifornien als „Anwalt“ einzusetzen. Der Kläger in einem Bußgeldverfahren sollte im Gerichtssaal eine smarte Brille tragen, die per Worterkennung den Verlauf der Gerichtsverhandlung erfassen und dem Kläger dank künstlicher Intelligenz passende Antworten ins Ohr flüstern sollte.

Doch das Unternehmen hatte die Rechnung ohne die US-Anwaltskammern gemacht. In einem Schreiben wies die Kammer darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Anwendung dieses Programms in einigen US-Bundesstaaten eine unerlaubte Ausübung des Rechtsanwaltsberufs sei. Darauf stünden Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.

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LVwG Steiermark: Verena Ennemoser wird neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts

Einstimmiger Vorschlag der Hearingkommission; Verena Ennemoser ist ab 1. März 2023 Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts.

Am 18. Jänner fand das Hearing für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts statt, aus dem Verena Ennemoser unter insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten als Erstgereihte hervorging. Die Findungskommission, bestehend aus den sieben hochkarätigen Expertinnen und Experten Albert Posch (Leiter Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt), Caroline List (Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz), Gerhard Gödl (vormals LVWG-Präsident), Günther Lippitsch (Leiter der Personalabteilung, Land Steiermark), Brigitte Scherz-Schaar (Landesamtsdirektorin), Wolfgang Wlattnig (Landesamtsdirektor-Stellvertreter) und Sabine Schulze-Bauer (Gleichbehandlungsbeauftragte, Land Steiermark) hat sich einstimmig auf diesen Vorschlag geeinigt. Die Landesregierung wird dieser Empfehlung folgen und Ennemoser in der Regierungssitzung am Donnerstag der nächsten Woche zur neuen Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts ernennen. Die 56-jährige Grazerin wird ihren Dienst am 1. März 2023 antreten und folgt damit Gerhard Gödl nach, der Ende des Jahres 2022 in Pension gegangen ist.

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KI-Anwalt vertritt erstmals Angeklagten vor Gericht

Zum ersten Mal wird eine künstliche Intelligenz die Aufgaben eines Anwalts übernehmen und einen Mandanten vor Gericht vertreten.

In den USA soll ein KI-Anwalt zum ersten Mal überhaupt einen Gerichtsprozess führen und echte Mandanten vertreten. In einem Prozess soll die KI helfen, Strafzettel anzufechten. Dahinter steckt das Unternehmen Donotpay, das schon in der Vergangenheit mittels Bots rechtliche Unterstützung bot. Bislang war es aber nur möglich, mittels eines Bots Online-Abläufe zu automatisieren und Beratung einzuholen. Doch das Unternehmen ist sich sicher, dass die KI auch vor Gericht funktioniert.

Die Prozedur soll so ablaufen: Die KI wird auf einem Smartphone installiert, hört im Gericht mit und kann so die Abläufe und Argumente des Gerichts verfolgen. Mittels eines Headsets ist sie mit dem Mandanten verbunden und kann in Echtzeit Informationen weitergeben, etwa Antworten auf Fragen des Gerichts. Es ist also der Mandant, der das eigentliche Reden übernimmt, aber eben “gesteuert” durch die KI.

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VwGH: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat auch beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits die Zuständigkeit des (gewählten) Personalausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien zur Dienstbeurteilung von Richterinnen und Richter beim Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig angefochten hat, setzt der Gerichtshof nach: Mit Beschluss vom 20.12.2022, A 2022/0013 (Ro 2021/09/0028) wurde jetzt auch die entsprechende Zuständigkeitsbestimmung im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RDStG) beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Nach § 209 RDStG ist für die Dienstbeschreibung der Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts der Personalsenat zuständig (§ 52 RDStG). Der Verwaltungsgerichtshof stützt auch hier seine Bedenken auf Art. 135 B-VG und das dazu ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juni 2018, G 29/2018-14, G 108/2018-10 betreffend die Einrichtung eines Disziplinausschusses am Verwaltungsgericht Wien. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG handle, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Der Personalsenat setze sich aber aus Mitgliedern zusammen, die teils unmittelbar durch Gesetz in diese Funktion berufen werden (Präsident, Vizepräsident), mehrheitlich jedoch durch die Vollversammlung gewählt werden. Diese Zusammensetzung entspreche somit nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG.

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Rechtsstaatlichkeit: EU friert Gelder für Ungarn ein

Erstmals wurde von der EU der sogenannte „Rechtsstaatsmechanismus“ aktiviert und aus Sorge, dass in Ungarn EU-Gelder wegen unzureichender Korruptionsbekämpfung veruntreut werden, bis auf Weiteres Förderungen in der Höhe von 6,3 Milliarden Euro blockiert.

Kommission beklagt seit Jahren Missstände

Die EU-Kommission beklagte seit Jahren in Ungarn Korruption, autoritäre Tendenzen sowie den Abbau von Rechtsstaat und Medienfreiheit. Der Rechtsstaatsmechanismus zielt allerdings ausschließlich auf solche Missstände ab, derentwegen EU-Gelder in den falschen Taschen landen könnten. Gefährden diese Defizite die ordnungsgemäße Verwendung, kann Brüssel Fördermittel zurückhalten. Im April eröffnete die Behörde das Verfahren gegen Ungarn; im September drohte Haushaltskommissar Johannes Hahn, 7,5 Milliarden Euro einzufrieren, wenn Ungarn nicht bis 19. November 17 Reformen umsetzt, die den Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft verbessern.

Vor zwei Wochen stellte Hahn fest, dass die 17 Versprechen unzureichend erfüllt worden seien. Daher schlug er den EU-Finanzministern vor, die Milliarden tatsächlich zurückzuhalten. Diese Entscheidung musste mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit getroffen werden, was in etwa einer Zweidrittelschwelle entspricht.

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