Bundesverfassungsgericht bestätigt: Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen

Schul- und Kitakinder müssen in Deutschland weiter verpflichtend gegen Masern geimpft werden. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Beschwerden gegen das Gesetz zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht in Karlsruhe bekannt gab, lehnte es mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden als unbegründet ab. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Diese Grundrechtseingriffe seien jedoch zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

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VfGH Judikatur / COVID-Verordnungen von Ende 2021 gesetzwidrig

Ungleichbehandlung von Kunst und Religionsausübung war nicht gerechtfertigt

Der VfGH hat auf Grund eines Antrags mehrerer Kulturschaffender festgestellt, dass das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war. Ein erster, anderer Antrag der Kulturschaffenden 2021 war erfolglos geblieben (siehe hier). Diese und eine weitere Entscheidung wurden heute den Verfahrensparteien zugestellt.

Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sah für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 11. Dezember 2021 einen bundesweiten Lockdown (auch für Geimpfte und Genesene) vor. Das Betreten des Kundenbereichs von Kultureinrichtungen war in diesem Zeitraum untersagt (§ 7 Abs. 1 Z 4), und zwar ausnahmslos. Hingegen waren Zusammenkünfte zur gemeinsamen Religionsausübung vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen (§ 18 Abs. 1 Z 7).

Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen bestehen an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Maßnahme war geeignet, der Verbreitung von COVID-19, nämlich der damals dominierenden Delta-Variante, entgegenzuwirken; die Maßnahme war erforderlich sowie – im Hinblick auf die begrenzte Geltungsdauer von 20 Tagen – verhältnismäßig und verstieß daher nicht gegen die verfassungsgesetzlich geschützte Freiheit der Kunst.

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EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht: Weiterhin Kritik am Auswahlverfahren der Gerichtspräsidenten

Österreich ist es bis dato nicht gelungen, jene Schwachstellen im Justizsystem zu beseitigen, die seit dem Jahr 2020  in den Rechtsstaatlichkeitsberichten der EU-Kommission aufgezeigt werden. Dies zeigt sich einmal mehr am gestern veröffentlichten „Rule-of-Law-Report 2022“.

Dies betrifft insbesondere die fehlende Beteiligung richterlicher Gremien am Auswahlverfahren für die Leitungsfunktionen am Oberster Gerichtshof, sowie die Bedenken hinsichtlich der Ernennung von Präsidenten und Vizepräsidenten der Verwaltungsgerichte. Weiters mahnt der Bericht eine weitere justizielle Beteiligung an der Ernennung von Richtern ein.

In der im Frühjahr zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) war noch vorgesehen worden, dass zukünftig Personalsenate die Besetzungsvorschläge für Präsident/in und Vizepräsident/in des OGH erstatten sollen und in die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst eingebunden sind. In der nun ins Parlament eingebrachten Dienstrechts-Novelle 2022 ist davon keine Rede mehr.

Seitens der EU-Kommission wird Österreich empfohlen:

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Umweltrecht: Brasiliens Oberster Gerichtshof erkennt das Pariser Klimaschutzabkommen als „Menschenrechtsvertrag“ an

Das Brasilianisches Höchstgericht hat als erstes Gericht der Welt das Pariser Abkommen als „Menschenrechtsvertrag“ anerkannt hat. Die Erklärung wurde im Rahmen des ersten Klimawandelurteils des Gerichts abgegeben, das die brasilianische Regierung anwies, ihren nationalen Klimafonds vollständig zu reaktivieren. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das nationale, aber auch das internationale Recht.

„Verträge über das Umweltrecht sind eine Art Menschenrechtsvertrag und genießen aus diesem Grund supranationalen Status. Es gibt daher keine rechtlich gültige Möglichkeit, die Bekämpfung des Klimawandels einfach zu unterlassen“, heißt es in dem Urteil. Das letzte Woche ergangene Urteil  war der Höhepunkt einer Klage, die vor zwei Jahren von vier politischen Parteien gegen die brasilianische Bundesregierung eingereicht wurde. Sie wiesen darauf hin, dass der Klimafonds (Fundo Clima), der 2009 als Teil des nationalen Klimapolitikplans Brasiliens eingerichtet wurde, 2019 nicht mehr funktionsfähig war; Jahrespläne seien nicht erstellt und kein Geld ausgezahlt worden, um Projekte zur Eindämmung des Klimawandels zu unterstützen.  Das Gericht hatte im September 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der Wissenschaftler, Akademiker und Vertreter der Zivilgesellschaft und indigener Gruppen teilnahmen.

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Richterdienstrecht: Reform der Besetzungsverfahren vom Tisch, Greco-Empfehlungen weiter nicht umgesetzt

Der Reformeifer der Bundesregierung zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen ist nur von kurzer Dauer gewesen. War in der zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den jüngsten GRECO-Umsetzungsbericht – noch vorgesehen worden, dass zukünftig Personalsenate die Besetzungsvorschläge für Präsident/in und Vizepräsident/in des OGH erstatten sollen und in die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst eingebunden sind, ist in der nun ins Parlament eingebrachten Dienstrechts-Novelle 2022 davon keine Rede mehr. Damit hat Österreich nach wie vor nur zwei von neunzehn „GRECO“-  Empfehlungen umgesetzt (Siehe dazu: Österreich rutscht im Korruptionsindex weiter ab)

Siehe dazu auch: Dachverband der Verwaltungsrichter/innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten

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VfGH: Die Impfpflicht ist verfassungskonform – weil sie nicht gilt

Der Verfassungsgerichtshof hat angesichts der geltenden „Nichtanwendungsverordnung“ keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Impfpflicht. Sie schütze vulnerable Personen.

Angesichts der „derzeit geltenden Covid-19-Nichtanwendungsverordnung […] bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen“, ist in dem gestern veröffentlichen Erkenntnis zu lesen.

Ursprünglich ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Impfpflicht mit Spannung erwartet worden. Das umstrittene Gesetz war zwar am 4. Februar in Kraft getreten, schlagend wurde es aber nie. Unmittelbar vor dem mit Strafen verbundenen „Scharfstellen“ am 16. März wurde die Impfpflicht ausgesetzt, sie sei angesichts der epidemiologischen Lage nicht verhältnismäßig. Vergangenen Donnerstag, 23. Juni, gab die Regierung schließlich bekannt, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus endgültig abgeschafft wird.

Impfpflicht „schwerer Eingriff“ in körperliche Integrität

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Rechtsstaatlichkeit in der EU: Innsbrucker Gespräche zum Europäischen und internationalen Recht

Im Sommersemester 2022 veranstaltet das Institut für Europarecht und Völkerrecht wieder die Innsbrucker Gespräche zum Europäischen und Internationalen Recht (IGEIR).

Die IGEIR sind ein Diskussionsforum für alle, die sich für die Herausforderungen der Internationalisierung und Europäisierung der Rechtsordnung interessieren. Eingeladen sind neben Universitätsangehörigen und Studierenden auch PraktikerInnen sowie die allgemeine Öffentlichkeit.

Termin: Donnerstag, 30. Juni 2022 um 18:30 Uhr (Universität, Campus Innrain 52e, EG)

Referentin ist Mag. Dr. Christine PESENDORFER, Leiterin der Abt. Europäisches und Internationales Recht, Menschenrechtsschutz im Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt, Wien zum Thema: „Rechtsstaatlichkeit in der EU – aktuelle Entwicklungen“.

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Rezension: „Die Praxis der justiziellen Interaktion im Bereich der Grundrechte – Der Mehrwert der Charta der Grundrechte der EU“

Eine in englischer Sprache erschienene Publikation (Originaltitel: „The Practice of Judicial Interaction in the Field of Fundamental Rights – The Added Value of the Charter of Fundamental Rights of the EU“) beschäftigt sich umfassend mit dem Anwendungsbereich der Grundrechte-Charta und dem Ausmaß, in dem sie für die nationale Rechtsprechung verbindlich ist. Zu diesem Zweck wird in erster Linie der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen, aber auch der nationalen Rechtsprechung wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Die Publikation ist Ergebnis des EU-Projektes (ACTIONES).

Univ. Prof. Peter Hilpold (Universität Innsbruck) gibt in einer im Verlag Österreich erschienen Rezession einen umfassenden Überblick über die 34 Beiträge von Richter*innen und Rechtswissenschaftler*innen aus ganz Europa. Auch Österreich ist durch Beiträge von Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof) und Edith Zeller (Verwaltungsgericht Wien) vertreten. Ihrem Beitrag, welcher Aspekte des österreichischen Justizsystem mit dem ungarischen Justizsystem vergleicht und  in welchem das Auswahl- und Ernennungsverfahren für die Präsident*innen der Verwaltungsgerichte als intransparent und politisch beeinflussbar kritisiert wird, schenkt Prof. Hilpold besondere Aufmerksamkeit.

Hilpold verweist auch auf die Notwendigkeit auf Tendenzen, die die Rechtsstaatlichkeit in einigen „neuen“ EU-Mitgliedstaaten auf sehr ernste Weise zu untergraben scheinen, entschieden zu reagieren. Aber für die übrigen EU-Mitgliedstaaten gebe es keinen Grund, sich zurückzulehnen oder andere Länder übermäßig zu belehren.

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Judikatur / EuGH – Sozialpolitik: Indexierung der Familienbeihilfe verstößt gegen EU-Recht

Seit 2019 passt Österreich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kinder sich ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, die Familienbeihilfe sowie verschiedene steuerliche Vergünstigungen nach oben oder unten an – je nach Preisniveau des Landes.

Das Bundesfinanzgericht hatte im Jahr 2020 zur Frage, ob es EU-Recht widerspricht, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt. Anlassfall war die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin. Die Frau hat zwei Kinder, lebt mit ihrer Familie in Tschechien, arbeitet aber in Österreich. Aufgrund der im Jahr 2018 beschlossenen Indexierung hat das Finanzamt ihre Familienbeihilfe 2019 gekürzt. Dagegen war Beschwerde an das BFG erhoben worden.

Auch nach Auffassung der EU-Kommission verletzte die Indexierung der Familienbeihilfe den europäischen Gleichheitsgrundsatz. Der EuGH hat bereits 1986 Frankreich eine ähnliche Maßnahme untersagt. Die Kommission hatte aus diesem Grund ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Anpassungsmechanismus ist mittelbare Diskriminierung

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„Whistleblower“-Gesetz in Begutachtung

Mit dem ausgesendeten Entwurf eines HinweisgeberInnenschutzgesetzes soll die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), umgesetzt werden.

Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die Schaffung interner und externer Meldestellen für den privaten und öffentlichen Sektor zur Hinweisgebung sowie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber gegen Vergeltungsmaßnahmen. Dazu werden eigene Verwaltungsstraftatbestände geschaffen.

Die Bundesdisziplinarbehörde soll für alle Verwaltungsstellen des Bundes zur gemeinsamen internen Meldestelle werden, ausgenommen das BM für Justiz und das BM für Landesverteidigung. Diese sind jeweils gemeinsame interne Stelle. Die Meldestellen haben die näheren Bedingungen für die Einrichtung des internen Hinweisgebersystems festzulegen.

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