Schul- und Kitakinder müssen in Deutschland weiter verpflichtend gegen Masern geimpft werden. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Beschwerden gegen das Gesetz zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht in Karlsruhe bekannt gab, lehnte es mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden als unbegründet ab. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Diese Grundrechtseingriffe seien jedoch zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.