Die Frage, ob in Österreich – so wie Deutschland – ein rascher Rechtsschutz gegen freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erforderlich ist, war auch Thema eines Beitrages in der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 25. April 2020.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in der Corona-Krise bereits mehrfach deutlich gemacht, dass massive Einschränkungen der Grundrechte nur für einen klar begrenzten Zeitraum hingenommen werden können. Pauschale Verbote von Demonstrationen etwa verstießen auch in der Corona-Krise gegen die deutsche Verfassung (Grundgesetz), einzelne Demonstrationsverbote wurden in sogenannten Eilverfahren innerhalb weniger Tage aufgehoben.
Österreich setzt auf die „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes, die deutsche Bundesregierung auf eine europäische Initiative (PEPP-PT). Apple und Google sollen Pläne haben, im Mai auf allen Smartphones eine Corona-App automatisch zu aktivieren und nach den NGO’s warnen nun auch 300 Forschende aus der ganzen Welt vor den Gefahren einer beispiellosen Überwachung.
Österreich muss auch in der Covid-Krise ein Rechtsstaat bleiben. Dem widerspricht die neue Art von Rechtssetzung via Pressekonferenz und Twitter.
Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.