In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.
Die Autorin, welche u.a. als Expertin für die WHO tätig ist, bemängelt, dass die Stellungnahme der Bioethikkommission nicht ausreichend auf den Umstand hinweise, dass das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards entspreche. Dies sei im Dezember 2020 von der EU-Kommission auch so bestätigt worden. Der erste Pandemieimpfstoff sei daher vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen worden, dass bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorgelegt werde.
Ebenso lasse die Stellungnahme außer Betracht, dass als Langzeitfolge der Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2009 insbesondere Kinder an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt waren. (Siehe dazu: SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung)