LVwG Steiermark: „Push-back“ von Migranten nach Slowenien für rechtswidrig erklärt

In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden.  Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.

Obwohl sich der Beschwerdeführer während der gesamten Amtshandlung ruhig und kooperativ verhalten und den Anweisungen der Polizeibeamten Folge geleistet habe und kein Anlass zur Vermutung vorgelegen sei, dass der Beschwerdeführer gefährlich ist, sei der Beschwerdeführer zum vollständigen Ausziehen aufgefordert und der unbekleideten Körper des Beschwerdeführers durchsucht worden.

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Rechtsstaatlichkeit (4): Verwaltungsrichter-Vereinigung unterstützt „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“

Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.

Diese Unterstützung erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Problemfelder, zu denen das Volksbegehren ein „Umdenken und grundlegende Reformen“ fordert, bereits Gegenstand kritischer Berichte seitens des Europarats und der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) waren und zuletzt auch im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission erwähnt wurden.

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Rechtsstaatlichkeit (3): Rechtsanwälte-Präsident weist unberechtigte Kritik an Justiz zurück

Deutliche Worte fand ÖRAK-Präsident Rupert Wolff zur Debatte rund um den „Ibiza“-U-Ausschuss.

Kritik an der Justiz, die „bloß ein Blendfeuer“ ist, lehne er scharf ab. Denn berechtigte, sachliche Kritik sei wesentlich für den Rechtsstaat. Diese wolle er sich „nicht madig machen lassen, nur weil ein paar Leute in der Politik um ihre Karrieren fürchten“, sagte Wolff letzte Woche beim Anwaltstag und mahnte von staatlichen Repräsentanten „höchste Integrität“ ein.

„Die Zukunft der Justiz wird jetzt gerade in besonders heißem Feuer geschmiedet, und da sollten wir einen Hammer mit schwingen“, so Wolff weiter.

„Staatspolitische Schockmomente“

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Rechtsstaatlichkeit (2): Ehemaliger Präsident des deutschen BVerfG zu Rechtsstaatsdefiziten und dem Verhältnis EuGH und nationale Höchstgerichte

In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Europäische Mechanismen bis jetzt wirkungslos

Ernste rechtsstaatliche Defizite sieht Voßkuhle in Polen und Ungarn, in beiden EU-Mitgliedstaaten haben die rechtspopulistischen Regierungen massiv auf die Justiz zugegriffen. Ein derartig tiefgreifender Umbau des nationalen Rechtssystems kann auch aus Sicht der EU-Rechtsgemeinschaft nicht folgenlos bleiben. Schließlich hatte der Europäische Rat 1993 mit Blick auf die EU-Osterweiterung die sogenannten Kopenhagener Kriterien beschlossen, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Dazu gehört eine rechtsstaatliche Grundordnung.  (Siehe dazu: Das „Kopenhagen-Dilemma“ oder das Glaubwürdigkeitsproblem der EU)

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Rechtsstaatlichkeit (1): EU-Parlament setzt Kommission letzte Frist

Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.

Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Ungarn und Polen, die seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der EU am Pranger stehen, hatten sich vergangenes Jahr vehement gegen das neue Instrument gewehrt. Sie blockierten dabei über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem CoV-Hilfsfonds.

Bei Untätigkeit ist EuGH am Zug

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Erster „International Fair Trial Day“: Gemeinsame Erklärung Europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen

Der 14. Juni wird zum „International Fair Trial Day“ (IFTD). Dieser wurde von einer Vielzahl europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen ins Leben gerufen. Gleichzeitig wird auch der „Ebru Timtik“- Preis verliehen, der nach der türkischen Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin benannt ist, welche am 238. Tag ihres Hungerstreiks im Kampf um ein gerechtes Gerichtsverfahren starb.

Schwerpunktland Türkei

Der IFTD wird sich jedes Jahr einem „Schwerpunktland“ widmen, in dem die Einhaltung der Grundsätze des fairen Verfahrens bedroht ist. Der „Ebru Timtik“-  Award soll an eine Einzelperson und/oder eine Organisation aus dem Schwerpunktland vergeben werden, die sich aktiv für die Verteidigung und Förderung des Rechts auf ein faires Verfahren in diesem Land eingesetzt hat.

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Europäische Kommission will digitale Identitäten einführen

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürgern europäische digitale Identitätsnachweise (EUid) zur Verfügung zu stellen, welche EU-weit genützt werden können.

Die EU-Kommission will dafür gemeinsam mit den EU-Staaten die technischen Voraussetzungen bis September 2022 schaffen.

Das Herzstück des Vorschlags bildet die sogenannte „Brieftasche für die europäische digitale Identität“ (European Digital Identity wallets). Diese bietet die Möglichkeit, sich digital ausweisen zu können, sowie Identitätsdaten und amtliche Dokumente – wie Führerschein oder Ausbildungsnachweise – in elektronischer Form speichern und verwalten zu können. Bereits im März hatte die Kommission in ihrem Digitalkompass das Ziel einer digitalen europäischen Identität verankert und angekündigt, einen verbindlichen EU-Rahmen für die Einführung schaffen zu wollen.

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EU-Grundrechtsagentur legt europaweite Studie zu „Racial Profiling“ vor

Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe. 

Dass die Polizei Menschen allein deswegen anhält, weil sie anders aussehen, ist nicht rechtskonform. Wie oft das dennoch vorkommen könnte, damit hat sich die in Wien ansässige Institution in einer Studie auseinandergesetzt. Österreich kommt dabei in Sachen mögliches „Racial Profiling“ nicht gut weg. Besonders schwarze Menschen werden hierzulande vergleichsweise oft von der Polizei ins Visier genommen.

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Datenschutz (1): Schwere Bedenken gegen Gesetzesentwurf zum grünen Pass

Die vom Gesundheitsministerium zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zum Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetz treffen auf massive datenschutzrechtliche Bedenken, da eine Verknüpfung von Daten über das Erwerbsleben, Einkommensniveau, Arbeitslosigkeiten, Bildungsweg und Krankenstände vorgesehen wird.

Kritik von Datenschutzorganisationen, Sozialversicherung und Gemeindebund

Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt, mit der der grüne Pass umgesetzt wird. Die Grundrechtspolitikplattform Epicenter Works ortet darin ein großes Datenschutzproblem. Das Gesetz sieht nämlich eine Verknüpfung von aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommensniveau, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg und Krankenstände aller geimpften oder genesenen Personen vor.

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Europarat: Besorgniserregende Rückschritte bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in Europa

In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.

Entwicklung hat bereits vor der Corona-Pandemie begonnen

Der Bericht analysiert die Entwicklungen in Europa in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Sicherheit seit dem letzten Bericht, der im Jahr 2018 erschienen ist. Neben vereinzelter Fortschritte seien aber in allen Bereichen besorgniserregende Rückschritte in Europa zu beobachten. Diese Entwicklungen hätten bereits vor der Corona-Pandemie begonnen, seien aber durch die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen weiter verstärkt worden. So seien die Rechte und Freiheiten des Einzelnen in einer Weise eingeschränkt worden, die in normalen Zeiten inakzeptabel gewesen wäre, ebenso die Demokratie. Die Gefahr bestehe aktuell darin, dass sich unsere demokratische Kultur davon nicht vollständig erholen werde.

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