Strafgerichtliche Verantwortlichkeit bei Missachtung von Gerichtsentscheiden und Weisungen, diese zu missachten

In Deutschland will der Bundesinnenminister trotz der entgegenstehenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin mit der Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze weitermachen; dies könnte für die Ausführenden aber auch Verantwortlichen rechtlich heikel werden, wie Patrick Heinemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, im Legal Tribune Online (LTO) darlegt. Dabei betont er, dass es der Verfassungsrealität ganz allgemein guttun würde, wenn die Bundesregierung die Funktion und Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte respektieren würde. Das Handeln der Verwaltung und damit auch der Bundesregierung auf Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren und das Recht verbindlich auszulegen, sei die vornehmste Aufgabe der Verwaltungsgerichte.

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Die Unabhängigkeit des BVwG muss durch die Einbeziehung bei der Gefährder-Überwachung gewahrt bleiben

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2019 (Seite 81) sieht die Schaffung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung vor. Das Innenministerium hat dazu einen Ministerialentwurf vorgelegt; die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen. Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind bereits eingelangt, darüber hinaus hält auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung mit dem von Innenminister Gerhard Karner in Begutachtung geschickten Gesetzentwurf „für schlichtweg nicht möglich“.

Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser zur „Aufschiebung“ von sicherheitspolizeilichem Einschreiten oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen kritisiert, dass ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz seiner Bürger beansprucht, unabweisbare Gründe dafür ins Treffen führen können muss, vom Schutz seiner Bürger Abstand zu nehmen. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.

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Der Einfluss der Politik bei Justizspitzenposten – hier muss es Änderungen geben

Die Tageszeitung Die Presse widmet sich heute beim Thema des Tages dem Verhältnis von Politik und Gerichten und legt dabei einen merkwürdigen und sogar bedenklichen Umgang mit der dritten Staatsgewalt durch die Politik offen. Dies zeige sich nicht nur an den Höchstrichterbesetzungen beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof, sondern klaffe bei allen Verwaltungsgerichten eine Lücke, wenn es um die Unabhängigkeit und Transparenz bei der Bestellung des Spitzenpersonals gehen. Es fehle am Bewusstsein der Politik, dass Verwaltungsgerichte unabhängig zu sein haben, bemängelt die Präsidentin der Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung Claudia Pinter.

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Dachverband und Transparency International üben Kritik am politischen Einfluss auf Höchstrichterposten

Die ZIB 2 widmete sich gestern dem Thema „Intransparenz und Postenschacherei“ bei Personalentscheidungen bei Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die aktuelle Regierung habe sich eigentlich dieser Kritik entziehen wollen, indem sie ganz offen ins Regierungsprogramm geschrieben habe, welcher Partei das jeweilige Vorschlagsrecht für welchen Posten zukomme. Dies betreffe derzeit gerade die Besetzung des Präsidiums des Verwaltungsgerichtshofes. Beide Leitungsfunktionen seien ausgeschrieben worden und die Bewerbungsfrist ende heute. Wer diese Funktionen erhalten soll, entscheide der Bundeskanzler und sein Vize, gehe man nach den Vorgaben im Regierungsprogramm. Es bedeute jedoch „nur ein Hauch von Transparenz“, wenn nun klargestellt sei, welchem Politiker das Vorschlagsrecht zukomme; so bleibe der entscheidende Einfluss der Politik auf Personalentscheidungen in der Justiz bestehen. Dies werde vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen und von Transparency International kritisiert.

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Postenschacher schadet auch dem Wirtschaftsstandort Österreich

Das heutigen Ö1 Morgen- und Mittagsjournal widmete sich ausführlich der im Regierungsprogramm offengelegten Aufteilung des Vorschlagsrechtes unter bestimmten Politikern (und Parteien) für Nachbesetzungen von Spitzenposten. So ist diesem Regierungsprogramm zwar transparent zu entnehmen, dass das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs beim Bundeskanzler und für den Vizepräsidenten beim Vizekanzler liegt. Es gibt also keine geheimen Sideletter mehr, die politische Postenbesetzungen regeln, sondern wird dies nunmehr im Regierungsprogramm selbst offengelegt. Diese „Offenlegung“ von politischen Besetzungen alleine löse die Probleme jedoch nicht, was vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen erneut und seit langem kritisiert wird.

Markus Thoma, Präsident des Dachverband der Verwaltungsrichter:innen führt dazu aus: „ Im Sinne eines gewaltenteilenden Rechtstaates wäre es wünschenswert, wenn die Gerichtsbarkeit von Einflüssen aus der Politik – aus der politischen Exekutive – ferngehalten wird und herausgelöst wird.“

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Rechtsstaatlichkeitsbericht gibt Anlass zu großer Sorge – wie auch die Besetzungsverfahren für die Spitze des Verwaltungsgerichtshofes zeigen

Das Europäische Parlament hat einen Entwurf zur Bewertung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2024 der Europäischen Kommission erstellt. Er zeichnet ein besorgniserregendes Bild vom Zustand der Einhaltung der europäischen Werte. Auch in Österreich werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Besetzung von Leitungsfunktionen die im Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgegebenen europäischen Standards unbeachtet gelassen.

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Justiz muss besser gegen gezielte politische Eingriffe abgesichert werden

In Deutschland werden Überlegungen nach dem verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichtes vor gezielten politischen Eingriffen nun auch dazu angestellt, die dritte Staatsgewalt insgesamt besser vor gezielten Blockaden und politischen Durchgriffen zu schützen. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, führt in einem Beitrag in NJW-aktuell 17/2025 aus, dass die Versuche in anderen Staaten, die Justiz als Kontrollinstanz zu schwächen, ein Alarmsignal sind.

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Dachverband und VRV: Geplantes Gehaltsschema für Richter:innen des LVwG Kärnten widerspricht standesgemäßer Entlohnung und löst bestehende Diskriminierungen nicht

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Reform des Gehaltssystems der Richter:innen am LVwG Kärnten wird entgegen den Angaben in den Erläuterungen weder eine Harmonisierung des Besoldungssystems noch eine standesgemäße den internationalen Vorgaben entsprechende Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten vorgenommen. Eine partnerschaftliche Lösung der Problematik unter Einbeziehung der Standesvertretung wurde bislang von den politisch Verantwortlichen grundlos abgelehnt.

Anstoße für die Reform war, dass das derzeit bestehende Gehaltssystem zur Diskriminierung von bereits länger am Verwaltungsgericht tätigen Richter:innen führt. Siehe dazu den Beitrag: Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung.

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Stellungnahme des Dachverbandes zu Postenbesetzungen laut Regierungsprogramm 2025 ‑ 2029

Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hat sich in den letzten Jahren wiederholt gegen parteipolitisch bestimmte Besetzungen von Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Grundlage von sogenannten Sidelettern und – in Entsprechung europäischer Standards und in Befolgung der Vorschläge etwa der Rechtsstaatlichkeitsberichte der Europäischen Union – für transparente Besetzungen auch von Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit …

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Justizministerin für Stärkung der Unabhängigkeit der LVwG

In der Sonntagspresse nimmt die Justizministerin Anna Sporrer zum Regierungsprogramm Stellung. Im Zusammenhang mit ihrer eigenen Parteimitgliedschaft bei der SPÖ und ihrer bisherigen Tätigkeit als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes führt sie aus, dass Höchstgerichte demokratisch durch Besetzungen über die Regierungsvorschläge legitimiert werden. Das sei ein eingespieltes System. Wo jedoch der Anschein eines politischen Einflusses bestehe, der nicht sachgerecht sei, solle es eine stärkere Loslösung von der Nominierung – insbesondere im Hinblick auf die Landesverwaltungsgerichte – durch die Landesregierung geben. Dies sei mit der im Regierungsprogramm geplanten Stärkung der Unabhängigkeit bei den Verwaltungsgerichten geplant.

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