
Mit dem Gesetzesvorhaben zur Reform des Gehaltssystems der Richter:innen am LVwG Kärnten wird entgegen den Angaben in den Erläuterungen weder eine Harmonisierung des Besoldungssystems noch eine standesgemäße den internationalen Vorgaben entsprechende Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten vorgenommen. Eine partnerschaftliche Lösung der Problematik unter Einbeziehung der Standesvertretung wurde bislang von den politisch Verantwortlichen grundlos abgelehnt.

Anstoße für die Reform war, dass das derzeit bestehende Gehaltssystem zur Diskriminierung von bereits länger am Verwaltungsgericht tätigen Richter:innen führt. Siehe dazu den Beitrag: Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung.