Verwaltungsgerichte: Grünes Licht für gerichtsinternen Instanzenzug?

Verfassungsdienst ändert seine Rechtsmeinung zur Vorstellung gegen Rechtspfleger-Entscheidungen

Noch in seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2012 zum Entwurf des Wiener Magistrates für das neue Landesverwaltungsgericht hatte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes dem Unterfangen, ein von der Justiz abweichendes System von Rechtspflegern zu etablieren, eine Absage erteilt.

Zu der im Magistrats-Entwurf vorgesehen Vorstellung als innergerichtliches Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Rechtspflegern führte das BKA aus, das vom Bund erlassene Verfahrensgesetz sehe ein derartiges Rechtsmittel nicht vor, denn gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 und Abs. 9 B-VG (neu) seien Erkenntnisse und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes – und zwar ausschließlich –durch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof bekämpfbar.

In einer weiteren Stellungnahme des BKA vom 20. November 2012 heißt es nunmehr, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung einer Vorstellung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers an den zuständigen Richter sei vom Verfassungsdienst neuerlich überprüft worden, die erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken würden nicht aufrecht erhalten. Eine Erklärung für die geänderte Rechtsansicht ist der Stellungnahme nicht zu entnehmen.

Das BKA nehme daher in Aussicht – so die Stellungnahme weiter – einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage vorzubereiten, wonach eine entsprechende Regelung ins Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufgenommen wird.

Präsidentin des UVS Wien warnt vor Verfahrensverzögerungen und höheren Kosten

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Bundesverwaltungsgericht soll wie geplant Anfang 2014 starten

RechtspflegerInnen am Bundesverwaltungsgerichts sollen hauptsächlich zur Unterstützung der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts herangezogen werden.

Der Nationalrat hat bereits im Mai beschlossen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu reformieren und ab dem Jahr 2014 elf neue Verwaltungsgerichte erster Instanz – neun in den Ländern und zwei beim Bund – einzurichten. Damit das Bundesfinanzgericht und das Bundesverwaltungsgericht ihre Arbeit tatsächlich aufnehmen können, müssen aber noch konkrete organisations- und verfahrensrechtliche Bestimmungen sowie Überleitungsregelungen beschlossen werden. Das Organsiationsgesetz für das Bundesfinanzgericht hat den Finanzausschuss des Nationalrats schon in der vergangenen Woche passiert, heute gab der Verfassungsausschuss grünes Licht für das Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts.

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Wien adaptiert Gesetz für Verwaltungsgericht

Wien – Die Kritik am Gesetzesentwurf zum neuen Landesverwaltungsgericht in Wien scheint die Stadt Wien zum Einlenken bewegt zu haben.

Julia Herrnböck, DER STANDARD, 27.11.2012

Scharfe Kritik: Aktueller Entwurf sei „deutlicher Rückschritt“ für Unabhängigkeit

Am Montag bestätigte ein Mitarbeiter der Magistratsdirektion, dass der Entwurf überarbeitet werden soll. Ob er wie geplant am 13. Dezember dem Landtag vorgelegt werden wird, ist nicht fix. „Es gibt keine Deadline, bis wann die Reform umgesetzt werden soll.“

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Neues Gericht: Doch mehr Unabhängigkeit

Nach harscher Kritik ändert Wien den Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 26.11.2012)

Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.

Die Novelle sei „ein deutlicher Rückschritt“ gegenüber dem derzeitigen Rechtsschutzstandard, befand die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate. Der „überschießende Einsatz von Rechtspflegern“ führe eine erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit „ad absurdum“, so die Richtervereinigung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bemängelte Verfassungswidrigkeiten. Zu den zentralen Vorwürfen zählte, dass der (nach politischen Überlegungen bestellte) Präsident des Gerichts und sein Vizepräsident durch Vorschlagsrechte für die Besetzung jenen Ausschuss dominieren, der für die sensible Zuteilung der Geschäftsfälle an die einzelnen Richter zuständig ist.

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„Föderaler Wettbewerb“ der Länder bei Erlassung dienstrechtlicher Vorschriften für Verwaltungsrichter

Für Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes Tirol, ist dies der Standpunkt der Länder, solange Verfassungsgerichtshof oder Europäischer Gerichtshof nicht gegenteilige Entscheidungen treffen.

Im Rahmen des Symposions „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ an der Wirtschaftsuniversität Wien hielt Christian Ranacher, Verfassungsdienst Tirol, einen Vortrag zum Thema  „Organisation und Dienstrecht: Anforderungen und Spielräume für die Gesetzgeber.“

Ranacher beleuchtete den Begriff des „Richters“ in der Bundesverfassung im Lichte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten. Er gelangte zu dem Schluss, dass dem Verfassungsgesetzgeber ein einheitlicher Richterbegriff fremd sei.

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Ausschuss macht Weg frei für neues Finanzgericht

Bundesfinanzgericht ersetzt ab 2014 Unabhängigen Finanzsenat

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch den Weg freigemacht für die Schaffung des Bundesfinanzgerichts mit 1. Jänner 2014. Das neue Gericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) und ist Teil der im Mai im Nationalrat einstimmig eingeleiteten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Insgesamt entstehen elf Verwaltungsgerichte, die mehr als 120 weisungsfreie Berufungssenate und Sonderbehörden auflösen.

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Steuerberater fordern Befugnis für Rechtsvertretung

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder will, dass Steuerberater bei allen strafrechtlichen Fragen, die mit Rechnungslegung und Lohnverrechnung in Zusammenhang stehen, eine rechtliche Vertretungsbefugnis erhalten. Dabei stößt sie allerdings auf den heftigen Widerstand der Anwälte.

Eric Frey, STANDARD

Damit will die Kammer vor allem verhindern, dass Kleinunternehmer, die nicht ständigen Kontakt zu einem Anwalt haben, bei Einsätzen der Finanzpolizei ohne entsprechenden Rechtsschutz dastehen, sagt Kammerpräsident Klaus Hübner im Standard-Gespräch.

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Wien: UVS-Präsidentin fordert dreijährige Ausbildung für RechtspflegerInnen

In ihrer, auf wien.gv.at veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes kritisiert die Präsidentin des UVS Wien die kurze Ausbildungszeit der neuen RechtspflegerInnen. 

Rechtspfleger/innen müssten dort, wo sie bisher im österreichischen Rechtssystem eingesetzt wurden, nämlich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erster Instanz, eine dreijährige Ausbildung aufweisen.  Beim Landesverwaltungsgericht Wien sollen die Rechtspfleger/innen laut dem vorliegenden Entwurf, obwohl sie funktionell in der Rechtsmittelinstanz tätig sein werden, eine bloß einjährige Ausbildung erhalten.

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Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“

Die Institute für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien luden am 16. und 17. November 2012 zum Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“. Namhafte Persönlichkeiten aus Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung referierten und diskutierten über den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte. Einmal mehr wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen mit dieser Reform für die gesamte staatliche Verwaltung verbunden sind.

Die Vielzahl der Vorträge ermöglicht uns nur einen Teil davon zusammengefasst zu veröffentlichen.

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